Drucksache 17 / 10 102 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 17. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2012) und Antwort Wie begründet der Senat seine Auffassung einer zunehmenden islamistischen Terrorgefahr an Berliner Flughäfen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die wirtschaftliche Bedeu- tung der Berliner Flughäfen, insbesondere des künftigen Flughafens Schönefeld? Zu 1.: Die Berliner Flughäfen haben eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für den Raum Berlin- Brandenburg . Die Fluggastzahlen sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Damit verbunden waren auch ein starker Anstieg der Touristenzahlen und eine Zunahme der wirtschaftlichen Bedeutung Berlins. Schon heute werden die Impulse aus der anstehenden Eröffnung des Flughafens deutlich. So können die Wirtschaftsfördergesellschaften der beiden Länder Berlin und Brandenburg auf eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen im Umfeld des Flughafens BER verweisen. Durch die Eröffnung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt am 3. Juni 2012 werden die Entwicklungsmöglichkeiten für die Hauptstadtregion noch einmal deutlich zunehmen. Es werden beispielsweise bis zu 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze erwartet. 2. Hat die bisher übliche Mitgliedschaft des für Wirtschaft zuständigen Mitglieds des Senats im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft sich bewährt, wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandates durch das für Wirtschaft zuständige Senatsmitglied war eine der Möglichkeiten, die Interessen des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft sicherzustellen. 3. Wie hoch schätzt der Senat die Gefähr- dungssituation an den Berliner Flughäfen durch terroristische Aktionen, insbesondere mit einem islamistischen Hintergrund, ein? Zu 3.: Der Flugverkehr und dessen infrastrukturelle Einrichtungen, insbesondere Flughäfen, unterliegen einer abstrakt hohen Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus. Angriffe gegen Menschenansammlungen an Flughäfen, gegen die Infrastruktur von Flughäfen oder der Flugsicherheit dienende Anlagen, gegen Luftfahrzeuge (zum Beispiel mittels Laserpointer oder tragbarer Luftverteidigungssysteme ) oder Angriffe unter Verwendung von Luftfahrzeugen gegen andere terroristische Anschlagsziele sind grundsätzlich in Betracht zu ziehen und weltweit bereits erfolgt. Hierbei sind bekannte, aber auch modifizierte, bislang unbekannte Tatbegehungsweisen islamistischer Gruppierungen oder Einzeltäter/innen ohne organisatorische Anbindung zu berücksichtigen. Die Gefährdungseinschätzung gilt für den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg als internationales Drehkreuz in besonderem Maße. Vollendete und vereitelte terroristische Anschläge auf internationale Großflughäfen konkretisierten die Gefährdungslage in der Vergangenheit . 4. Worauf gründet sich diese Einschätzung, welche konkreten Beweise liegen dem Senat über "zunehmende Bedrohung durch islamistischen Terrorismus" vor? Zu 4.: Die Lagebeurteilung der Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus stützt sich auf Erkenntnisse über bisherige Vorgehensweisen und Ziele der potentiellen Gefahrenverursachenden. Die Lagebewertung ist ständige Aufgabe der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Konkrete Beweise im strafprozessualen Sinn sind nicht notwendigerweise Bestandteil dieser Bewertung . Es handelt sich um eine Gefährdungsprognose. 5. Ist die Begründung zur Bestellung des Innen- senators zum Mitglied des Aufsichtsrats der Flughafengesellschaft mit dem Wortlaut: "Mit dem Blick auf die zunehmende bzw. weiter bestehende Bedrohung des Luftverkehrs durch islamistischen Terrorismus, die insbesondere bereits am Boden an den Flughäfen beginnt, ist Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 102 es für die Wahrnehmung der Interessen Berlins in der Gesellschaft erforderlich, dass das Land Berlin neben dem Regierenden Bürgermeister, der den Aufsichtsratsvorsitz innehat, durch den Innensenator im Aufsichtsrat vertreten ist." (Drs. 17/0063) ein Beleg für erhöhte Terrorgefahr? Warum wird die Bevölkerung darüber nicht in Kenntnis gesetzt? Zu 5.: Nein. 6. Was kann der Innensenator als Mitglied des Aufsichtsrats der Flughafengesellschaft konkret zur Bekämpfung der terroristischen Gefahren beitragen? Zu 6.: Der Aufsichtsrat hat die Interessen der Gesell- schaft zu wahren und Schaden von ihr abzuwenden. Seine Hauptaufgabe ist dabei die Überwachung der Geschäftsführung hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit , Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Geschäftsführung . Gemäß § 65 Absatz 5 Landeshaushaltsordnung (LHO) sollen die auf Veranlassung Berlins gewählten oder entsandten Mitglieder der Aufsichtsorgane von Unternehmen, an denen Berlin beteiligt ist, bei ihrer Tätigkeit auch die besonderen Interessen Berlins berücksichtigen . Diese Aufgaben wurden in den vorangegangenen Legislaturperioden und werden auch künftig in geeigneter Weise wahrgenommen. Berlin, den 28. Februar 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2012) 2