Drucksache 17 / 10 106 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 17. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2012) und Antwort Hundebisse 2011 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Hunde waren in den Jahren von 2001 bis 2011 jeweils in Berlin steuerlich gemeldet? Zu 1.: Die Anzahl der steuerlich gemeldeten Hunde in den Jahren 2001 bis 2011 betrug: Stichtag Anzahl gemeldeter Hunde 31.12.2001 108.864 31.12.2002 110.799 31.12.2003 102.836 31.12.2004 107.804 31.12.2005 106.715 31.12.2006 104.243 31.12.2007 107.355 31.12.2008 108.784 31.12.2009 105.177 31.12.2010 109.488 31.12.2011 109.476 2. Weshalb hat der Senat bislang darauf verzichtet, die Hunderassen der gehaltenen Hunde zu erfassen, um Erkenntnisse über das Beißverhalten der einzelnen Hunderassen zu erhalten? 3. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, bei der Erhebung der Hundesteuer die Hunderasse des zu versteuernden Hundes zu erfassen und damit gesicherte Erkenntnisse über die Gefährlichkeit einzelner Hunderassen zu erlangen? Zu 2. und 3.: Weder das 2004 vom Berliner Abgeord- netenhaus verabschiedete Berliner Hundegesetz, noch andere einschlägige Rechtsvorschriften enthalten eine Regelung, die eine Erfassung entsprechender Daten in einem Register vorsieht. Bei der steuerlichen Anmeldung eines Hundes sind vom Hundehalter/von der Hundehalterin auf dem zu verwendenden Vordruck zwar Angaben zur Rasse des Hundes zu machen. Eine hohe Anzahl der steuerlich geführten Hunde wird allerdings als Mischling angemeldet , so dass keine Zuordnung zu einer bestimmten Rasse erfolgen kann. Eine maschinelle Erfassung und Auswertung der steuerlich gemeldeten Daten erfolgt nicht, da diese Angaben zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Angaben werden lediglich erbeten, um im Rahmen der Einzelfallprüfung (z. B. bei der Auswertung eigener Kontrollaktionen oder der Bearbeitung von Kontrollmitteilungen der Polizei und der Ordnungsbehörden) überprüfen zu können, ob die festgestellte Marke an dem Halsband des Hundes befestigt war, für den sie bei der steuerlichen Erfassung vergeben wurde. Eine Änderung dieses Verfahrens hinsichtlich des steuerrelevanten Verwaltungshandelns ist nicht beabsichtigt. Der Senat hat zudem erhebliche Zweifel, dass der aus einem zentralen Hunderegister zu erzielende Erkenntnisgewinn über das Beißverhalten einzelner Hunderassen, den finanziellen und verwaltungstechnisch erforderlichen Aufwand für den Aufbau und das Führen eines solchen Registers rechtfertigen kann. 4. Wie viele Hunde sind im vergangenen Jahr durch Anspringen oder Beißen gegenüber Menschen oder Hunden auffällig geworden und wie ist die Verteilung der Vorfälle auf die einzelnen Hunderassen (bitte getrennt nach „anspringen“ und „beißen“ auflisten)? Zu 4.: Die Anzahl der durch Anspringen oder Beißen gegenüber Menschen oder Hunden auffällig gewordenen Hunde ist der nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Eine Differenzierung der Angaben in Anspringen und Beißen ist nicht möglich. Bei der Beurteilung der Zahlen ist jedoch zu beachten, dass der Anteil der Vorfälle, in denen ein Hund Menschen in „gefahrdrohender Weise anspringt“, äußerst gering ist, da solche Vorkommnisse den zuständigen Behörden sehr selten angezeigt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 106 Rasse Fälle, in denen Menschen verletzt oder gefahrdrohend angesprungen wurden Fälle, in denen ausschließlich Hunde verletzt wurden 1. Pitbull 6 6 2. American Staffordsh. Terrier 18 28 3. Bullterrier 0 2 4. Tosa Inu 0 0 5. Bullmastiff 0 1 6. Dogo Argentino 0 0 7. Fila Brasileiro 0 0 8. Mastin Espanol 0 0 9. Mastino Napoletano 0 0 10. Mastiff 0 1 11. Mischling - gefährl. Hund - 8 8 12. Mischlinge 226 162 13. Basset 0 0 14. Beagle 1 1 15. Bergamasker 0 0 16. Berner Sennenhund 2 3 17. Bernhardiner 0 1 18. Bobtail 1 1 19. Boxer 12 14 20. Briard 0 0 21. Bulldogge 10 10 22. Chow Chow 0 2 23. Cocker Spaniel 6 3 24. Collie 8 3 25. Dackel 15 2 26. Dalmatiner 8 8 27. Dobermann 17 7 28. Dogge 9 17 29. Dogue de Bordeaux 0 1 30. Golden Retriever 10 8 31. Hirtenhund 17 16 32. Hovawart 4 8 33. Husky 1 9 34. Irish Setter 1 1 35. Jagdhunde 7 6 36. Kaukasier 1 1 37. Kuvasz 1 1 38. Labrador Retriever 17 5 39. Leonberger 0 1 40. Lhasa Apso 1 0 41. Alaskan Malamute 2 3 42. Malteser 1 0 43. Münsterländer 2 1 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 106 44. Neufundländer 2 0 45. Pekinese 0 0 46. Pudel 1 0 47. Rehpinscher (Zwergpinscher) 3 1 48. Rhodesian Ridgeback 6 7 49. Rottweiler 30 16 50. Schäferhund (Deutscher) 85 64 51. Schnauzer 5 9 52. Shi Tzu 0 1 53. Spitz 8 1 54. Staffordshire Bullterrier 1 4 55. Terrier 45 23 56. Weimaraner 3 1 57. Windhund 3 2 58. Yorkshire Terrier 2 1 59. sonstige od. unbekannte Rasse 100 65 Gesamtsumme Jahr 706 536 Berlin, den 18. April 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2012) 3