Drucksache 17 / 10 108 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Monteiro (SPD) vom 09. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2012) und Antwort Sicherstellung der Kommunikation von gehörlosen Menschen im Land Berlin nach § 12, Abs. 2 des LgBG und der UN-Behindertenrechtskonvention Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat der Maßnahmenkatalog des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. vom Mai 2011 als Ergänzung zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt und welche dieser Maßnahmen sollen wann und in welchen Themenfeldern in der Berliner Aktionsplan integriert werden? Zu 1.: Dem Senat ist der umfangreiche Maßnahmen- katalog des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V. vom Mai 2011 als Ergänzung zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) bekannt. Dort beschriebene Maßnahmen, wie z. B. die „Umfassende Beratung der Eltern von Kindern mit Hörbehinderung …“ oder die „Förderung der Gehörlosenkultur und Veranstaltungen der Gehörlosengemeinschaft, wie z. B. Kulturtage, Gebärdensprachfestival …“ sind im Land Berlin bereits seit Jahren bewährte Praxis. Dessen ungeachtet wird der Senat prüfen, welche der im oben angeführten Maßnahmenkatalog genannten weiteren Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Berliner Aktions- und Maßnahmenplans integriert werden können und solche dann auch mit einem zeitlichen Horizont für die Umsetzung unterlegen. 2. Auf welche Art und Weise wird die Umsetzung des § 12 LGBG, d.h. die Gewährleistung der Kommunikation für gehörlose Menschen durch die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern im Land Berlin (Senatsverwaltungen und Bezirke) gewährleistet? Zu 2.: Eine Abfrage war in der Kürze der Zeit nur in den Senatsverwaltungen möglich. Sofern Gebärdensprachdolmetscherleistungen zur Wahrnehmung der Rechte des hörbehinderten Menschen im Verwaltungsverfahren in den einzelnen Senatsverwaltungen erforderlich sind, werden diese entsprechend § 12 Landesgleich- berechtigungsgesetz (LGBG) grundsätzlich behördlicherseits bereitgestellt und die Aufwendungen getragen. Die zentrale Zuständigkeit für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern /innen in den Berliner Justizvollzugsanstalten (JVA) liegt bei der JVA Plötzensee, die den Einsatz für alle Justizvollzugseinrichtungen koordiniert . Eine barrierefreie Kommunikation der gehörlosen Schülerinnen und Schüler, die in Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Hören“ unterrichtet werden, ist durch Fachpersonal und Ausstattung mit entsprechenden Hilfsmitteln an diesen Schulen gewährleistet. 3. Wurden in den landeseigenen Einrichtungen des Landes Berlin jeweils Teilhabepläne auf der Grundlage der BRK unter Einbeziehung der Betroffenen erstellt? Wenn nein, warum nicht und wann ist dies geplant? Zu 3.: Dem Senat sind Teilhabepläne im Zusammen- hang mit der BRK nicht bekannt. Sollte sich die Frage auf die Aktionen und Maßnahmen zur Umsetzung der BRK beziehen, so wurde mit den vom Senat am 10. Juni 2011 beschlossenen „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020“ ein Aktions- und Maßnahmenplan im Land Berlin beschlossen (Drucksache 16/4265). Die kurz- und mittelfristig umsetzbaren Aktionen und Maßnahmen wurden in einer ressortübergreifenden Facharbeitsgruppe mit der Fachkompetenz aller Senatsressorts, des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung entwickelt. Der Aktions- und Maßnahmenplan enthält auch diverse Maßnahmen , die unter Beteiligung landeseigener Einrichtungen umgesetzt werden sollen. 4. Gibt es bereits in allen Bezirken Aktionspläne zur Umsetzung der BRK? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 108 Zu 4.: In einigen Bezirken werden zurzeit Aktions- pläne zur Umsetzung der BRK erstellt. Hierzu liegen dem Senat keine weitergehenden Erkenntnisse vor. Eine Abfrage bei den Bezirken war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich. 5. Stimmt der Senat mit mir darin überein, dass die notwendigen Kommunikationsmöglichkeiten nach der UN-Konvention künftig auch in den landeseigenen Betrieben , vor allem in den landeseigenen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Vivantes) auch bei Notfällen gewährleistet sein muss? 6. In wie vielen landeseigenen Einrichtungen ist der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern noch nicht gewährleistet und wann und wodurch will der Senat Abhilfe schaffen? Zu 5. und 6.: Der Einsatz von Gebärdensprach- dolmetschern/innen ist im Bedarfsfall in allen Geschäftsbereichen der Senatsverwaltungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden. Die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern/innen und anderer Kommunikationshilfen ist in Bezug auf die Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch geregelt in § 17 Abs. 2 SGB I und § 19 Abs. 2 Satz 4 SGB X. Die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger sind verpflichtet , die durch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen. Im Falle einer Krankenhausbehandlung sowie bei Aufenthalten in stationären Pflegeeinrichtungen sind die Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern/innen mit den Pflegesätzen bzw. Fallpauschalen abgegolten. Die notwendigen Kommunikationsmöglichkeiten sind bei Vivantes sichergestellt. Aus in den Rettungsstellen vorliegenden Verzeichnissen können Dolmetscher/innen ausgewählt werden. 7. Wie wird gewährleistet, dass gehörlose Eltern sich in der Kita und in den Schulen mit den ErzieherInnen und LehrerInnen ihrer Kinder verständigen können? Zu 7.: Nach § 2 Abs. 1 der Schulkommunikationsver- ordnung vom 11. März 2008 haben gehörlose, hörbehinderte und sprachbehinderte Eltern nicht gehörloser Kinder zur gleichberechtigten Teilhabe an den schulischen Angelegenheiten ihres Kindes einen Anspruch auf die Erstattung der notwendigen Kosten für einen/eine Gebärdensprachdolmetscher/in bei Gesprächen über schulische Angelegenheiten ihres Kindes, beispielsweise bei Elternabenden, Lehrer-Elterngespräche o. Ä.. Aufwendungen für mehr als drei Elternabende und einen themenbezogenen Elternabend im Schuljahr und für Elternabende von längerer Dauer als zwei Stunden sowie Aufwendungen von mehr als drei Elterngespräche im Schuljahr werden nur erstattet, wenn die Schule die Erforderlichkeit der Kommunikation bestätigt. Die Erstattung erfolgt per Antrag über das Bezirksamt des für die Schule zuständigen Bezirks. Antragssteller/in ist der/die Berechtigte. Dies ergibt sich auch aus dem Rundschreiben I Nr.19/2006, zuletzt geändert mit Schreiben vom 27. März 2008. Danach haben gehörlose Eltern u. a. auch Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetscherleistungen , die bei Elternabenden in Kindertagesstätten entstehen. 8. In welchem Umfang kommen im Land Berlin aus- gebildete Gebärdensprachdolmetscher (Hochschulabschluss ) und/ oder Kommunikationsassistenten zum Einsatz ? 9. Wie wird der künftige Bedarf an Dolmetschern auf der Grundlage der Aktionspläne des Landes und der Bezirke geplant? Zu 8. und 9.: In den Senatsverwaltungen werden keine laufenden Statistiken über die Anzahl der Einsätze von ausgebildeten Gebärdensprachdolmetschern/innen und/oder Kommunikationsassistenten/innen geführt. Aufgrund der bisherigen und der zu erwartenden Fallzahlen wird in den Senatsverwaltungen die Notwendigkeit einer besonderen Bedarfsplanung nicht gesehen. Eine Erhebung der Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern /innen in der öffentlichen Verwaltung für das Jahr 2009 ergab, dass in den Senatsverwaltungen einschließlich der nachgeordneten Einrichtungen sowie in den Bezirksämtern insgesamt 504 Einsätze im Rahmen von Verwaltungsverfahren, Sozialleistungsverfahren, der Ausführung von Sozialleistungen sowie im Rahmen der Honorarvereinbarungen abgerechnet wurden. 10. Wie viele Gebärdensprachdolmetscher und Kom- munikationsassistenten sind bei den Berliner Behörden fest angestellt? Zu 10.: In den Senatsverwaltungen sind keine Ge- bärdensprachdolmetscher/innen oder Kommunikationsassistenten /innen fest angestellt. Die Einbeziehung aller Berliner Behörden in die Abfrage war zeitlich nicht möglich . 11. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl von im Land Berlin zugelassenen Gebärdensprachdolmetschern oder Kommunikationsassistenten, wenn der Einsatz auf Honorarbasis erfolgt? 12. Werden bei der Auswahl die individuellen Be- dürfnisse der gehörlosen Menschen berücksichtigt? Zu 11. und 12.: In den Senatsverwaltungen werden hauptsächlich qualifizierte Mitglieder des Berufsverbandes der Gebärdensprachdolmetscher/-innen Berlin/Brandenburg e. V. mit einem Diplom- und Bachelorabschluss eingesetzt. Auf Wunsch können hör- 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 108 behinderte Menschen auch andere Gebärdensprachdolmetscher /innen oder eine andere geeignete Kommunikationshilfe mit entsprechender Qualifikation selbst bereitstellen. 13. Wann wurde die Gebührenordnung für Gebärden- sprachdolmetscher das letzte Mal angepasst und wie hoch sind die Honorare? Zu 13.: Im Sozialverwaltungsverfahren können Ge- bärdensprachdolmetscher/innen nach § 19 Abs. 2 und 3 SGB X und bei der Ausführung von Sozialleistungen nach § 17 Abs. 2 SGB I ein Honorar nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Höhe von bis zu 55 € pro Stunde, zzgl. Umsatzsteuer und notwendige Reise- und Wartezeiten erhalten. Gleiches gilt im Verwaltungsverfahren. Nach § 12 LGBG werden die notwendigen Aufwendungen für die Gebärdensprachdolmetscher/innen nach den §§ 2, 3, 4 Abs.1 und § 5 der Kommunikationshilfeverordnung des Bundes erstattet. Die Kommunikationshilfeverordnung verweist wiederum auf das JVEG. Diese Rechtsgrundlagen können für die Durchführung von Sitzungen, Gremienarbeit und Gesprächen unter Einbeziehung von Gehörlosen in der Hauptverwaltung und den Bezirken nicht herangezogen werden. In diesen Fällen gilt die Verwaltungsvorschrift für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz). Die Honorarsätze für Gebärdensprachdolmet- scher/innen sowie Kommunikationshelfern/innen wurden durch Senatsbeschluss am 1. August 2006 auf bis zu 46,40 € erhöht (HonVSoz vom 1. August 2006 - ABl. Nr.43 / 01.September 2006). Seit September 2010 werden den Gebärdensprach- dolmetschern/innen sowie Kommunikationshelfern/innen zusätzlich zum oben angeführten Honorar - die Fahrtzeiten in Höhe des Stundensatzes (bis zu 46,40 €) und - eine Fahrtkostenerstattung nach dem Tarif des ÖPNV (Hin- und Rückfahrt) in derzeitiger Höhe von 4,60 € gewährt. Für Gebärdensprachdolmetscher/innen sowie Kom- munikationshelfer/innen ohne entsprechende Ausbildung wird seit dem 24. Oktober 2008 ein Honorarsatz in Höhe von 10,60 € bis 13,78 € gewährt. Eine Umsatzsteuervergütung wird nicht vorgenom- men. Ob und inwieweit ein/e Gebärdensprachdolmetscher /in bzw. ein/e Kommunikationshelfer/in umsatzsteuerpflichtig ist, ist je nach Lage des Einzelfalls zu beurteilen. Ggf. erhöht sich damit das Honorar. 14. Wie werden Kommunikationsassistenten ausgebildet ? Erfolgt dies im Land Berlin an Hochschulen oder durch Freie Träger? Zu 14.: Im Land Berlin werden Kommunikations- assistenten/innen nur durch private Gebärdenschulen ausgebildet. Die Ausbildung ist häufig berufsbegleitend oder innerhalb eines mehrmonatigen Kompaktkurses. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat . Staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscher/innen werden an der Humboldt-Universität zu Berlin in einem mindestens 6-semestrigen Hochschulstudium ausgebildet; Abschluss ist der Bachelor- bzw. Master - Gebärdensprachdolmetscher /in. 15. Wer wählt diese Träger aus und wie ist gewähr- leistet, dass die Ausbildung auf einem der Hochschulausbildung vergleichbaren Niveau erfolgt, um eine qualitativ hochwertige Kommunikation zu gewährleisten? 16. Wer nimmt die Abschlussprüfungen ab und wer legt die dafür erforderlichen Anforderungen fest? Zu 15. und 16.: Gebärdensprachkurse werden von privaten Trägern angeboten. Es gibt noch keine festgelegten Standards für die Erteilung eines Zertifikats. Die Qualität der Ausbildungen ist dementsprechend sehr unterschiedlich. 17. Teilt der Senat meine Auffassung, dass nach Artikel 29 der UN-Konvention im Land Berlin künftig auch die Sicherstellung von Kommunikation gehörloser Menschen durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern über die öffentliche Verwaltung hinaus gewährleistet werden muss, um z.B. ehrenamtliche Einsatz und „die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien“ zu ermöglichen? 18. Was plant der Senat, um künftig nach Artikel 30 die Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport von gehörlosen Menschen in Berlin zu ermöglichen und dabei zu berücksichtigen, dass sie „gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur“ haben? Zu 17. und 18.: Der Senat gewährleistet die Kommunikation gehörloser Menschen durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern/innen z. B. beim ehrenamtlichen Einsatz gehörloser Menschen in den Arbeitsgruppen für Menschen mit Behinderung der Senatsverwaltungen und im Landesbeirat für Menschen mit Behinderung. 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 108 4 Hinsichtlich der Teilhabe von gehörlosen Menschen am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport in Berlin ermöglicht und berücksichtigt der Senat, dass sie „gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprache und der Gehörlosenkultur“ haben, indem er u. a. Kulturtage, Gebärdensprachfestivals finanziell unterstützt und Gehörlosensportvereine fördert. In zahlreichen Berliner Kultureinrichtungen finden bereits jetzt Führungen für Gehörlose und Hörgeschädigte statt bzw. stehen Anlagen für Hörbehinderte zur Verfügung . Die Berliner Kultureinrichtungen bauen derzeit ihre Angebote für gehörlose Menschen aus. Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten fördert dies z. B. in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Museen zu Berlin e.V. mit den neuen „Checklisten für barrierefreie Ausstellungen“, die auch einen Schwerpunkt „Hören“ umfassen (www.lmb.museum/barrierefreiheit). Diese Checkliste wurde u. a. auch mit einem Vertreter des Gehörlosenverbandes erarbeitet. Neue Ausstellungen, die durch öffentliche Mittel, wie z. B. der Stiftung Deutsche Klassenlotterie oder den Hauptstadtkulturfonds gefördert werden, sind künftig daran gebunden, dass die Veranstalter von Beginn an auf der Grundlage der Checklisten Maßnahmen zur Barrierefreiheit einplanen, dies gezielt bewerben und danach über den Erfolg der Maßnahme berichten. Im Rahmen der Arbeit der Arbeitsgruppe „Kultur für Menschen mit Behinderungen“, in der u. a. auch ein Repräsentant/in des Gehörlosenverbandes mitarbeitet, werden Kultureinrichtungen fortlaufend besucht und mit diesen über den Abbau von bestehenden Barrieren, auch für Gehörlose, verhandelt. Diese Arbeitsgruppe, wie auch die entsprechende für den Bereich Bauen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, arbeiten gemeinsam daran, dass insbesondere bei neuen oder zur Rekonstruktion anstehenden Kultureinrichtungen, wie z. B. derzeit bei der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen die Belange der Barrierefreiheit schon in der Planung Berücksichtigung finden. Zum Projekt für den Erinnerungsort in Tiergarten arbeitet ein sogenannter Runder Tisch mit Gebärdensprachdolmetschern /innen, um die Teilnahme von gehörlosen Menschen zu ermöglichen. Für das Themenjahr „2013 zerstörte Vielfalt“ arbeitet eine Arbeitsgruppe ebenfalls mit Gebärdensprachdolmetschern /innen und hierfür sind zwei spezifische Projekte von und für Gebärdensprachler/innen vorgesehen . In seinen Richtlinien der Regierungspolitik hat der Senat festgelegt, dass er mit dem Rundfunk BerlinBrandenburg (RBB) Gespräche aufnehmen wird, um zu erreichen, dass die Gebärdensprache für gehörlose Menschen und Untertitelungen für schwerhörige Menschen in das Programmangebot des Senders aufgenommen werden. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport trägt bei förderungsfähigen Veranstaltungen des GehörlosenSportverbandes Berlin-Brandenburg e. V. auch die Kosten von Gebärdensprachdolmetschern/innen. Soweit es den Besuch von Sportveranstaltungen durch gehörlose Menschen als Zuschauer/in betrifft, hat der Sport fast in seiner gesamten Vielfalt den Vorteil, dass er "selbsterklärend" ist. Die Frage, wer einen sportlichen Wettbewerb gewinnt, lässt sich in der Regel eindeutig durch Beobachtung feststellen, sei es, weil mehr Punkte und Tore etc. als vom Gegner erzielt wurden oder eindeutig beispielsweise die Zieleinkunft feststellbar ist. Zudem werden Weiten, Höhen, Zeiten, Punkte und Tore bei Sportveranstaltungen angezeigt. Vor diesem Hintergrund bestehen seitens des Senats keine spezifischen künftigen Planungen im Sinne der Fragestellung. Berlin, den 28. Februar 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2012)