Drucksache 17 / 10 118 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 17. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2012) und Antwort Mobile Massenkontrollen der Berliner Polizei gegen Fußballfans? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nimmt die Berliner Polizei im Zusammenhang mit Fußballspielen sogenannte „mobile Massenkontrollen“ nach dem Vorbild der Bundespolizei vor? Zu 1.: Nein. Falls ja: 2. Wie oft, wann und im Zusammenhang mit wel- chen Fußballspielen fanden diese sogenannten „mobilen Massenkontrollen“ statt (bitte einzeln auflisten)? 3. Was war jeweils der spezifische Anlass, eine solche Kontrolle durchzuführen, nach welchen Kriterien wurden die zu überprüfenden Verkehrsmittel oder andere Örtlichkeiten ausgewählt? 4. Wurden bei der Planung bzw. vor der Durchführung einer solchen mobilen Massenkontrolle jeweils andere Maßnahmen erwogen und aus welchen Gründen wurde eine Massenkontrolle als geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel ausgewählt? 5. Wird die Durchführung mobiler Massenkontrollen langfristig (z.B. bei Beginn der Saison), mittelfristig und nach Auswertung bestimmter Vorkommnisse (z.B. nach wiederholten Ausschreitungen im Zusammenhang mit Spielen bestimmter Mannschaften) oder kurzfristig (z.B. anlässlich von Gewalttaten) geplant, wessen Risikoeinschätzungen werden dabei zugrunde gelegt, und wer (Bundespolizei, Berliner Polizei, DFB) ist in die Entscheidung eingebunden, im Zusammenhang mit einem bestimmten Spiel mobile Massenkontrollen durchzuführen ? 6. Finden ähnliche Kontrollen auch auf Anfahrtsstraßen statt und wenn ja, werden dort Reisebusse oder auch einzelne PKW kontrolliert, und nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt? 7. Werden bei den mobilen Massenkontrollen alle Reisenden einer Ausweiskontrolle unterzogen und fotografiert oder müssen bestimmte konkrete Verdachtsmomente gegen die Person vorliegen? 8. Werden neben der Identitätsfeststellung und dem Fotografieren der Betroffenen bei den mobilen Massenkontrollen noch weitere Maßnahmen ergriffen? 9. Welche Daten werden von den Betroffenen bei einer mobilen Massenkontrolle erfasst? 10. In welchen Datenbanken oder Dateien werden die bei den mobilen Massenkontrollen gewonnenen Daten und Fotografien wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage gespeichert? 11. Mit welchen Datenbeständen werden die bei einer mobilen Massenkontrolle gewonnenen Daten abgeglichen , auf welcher Rechtsgrundlage geschieht diese Verarbeitung und wer hat – außer der Berliner Polizei – Zugang zu diesen Daten und in welcher Weise werden sie zu welchen Zwecken weiter verarbeitet? 12. Führt die Erfassung bei einer mobilen Massenkontrolle zur Aufnahme des Betroffenen in die Datei „Gewalttäter Sport“? 13. In welcher Weise werden die Betroffenen über die Speicherung und Weiterverarbeitung ihrer Daten informiert , können sie der Speicherung widersprechen, gegen wen haben sie einen Anspruch auf Korrektur oder Löschung und welche Rechtsmittel stehen ihnen zur Verfügung ? 14. In welcher Weise ist die Bundespolizei in die Durchführung der mobilen Massenkontrollen sowie in die Auswertung und Verarbeitung der gewonnen Daten eingebunden ? Zu 2. - 14.: Entfällt. Ggf. vorhandene Fragen zu Kontrollen der Bundes- polizei bitte ich an diese zu richten. Berlin, den 08. Februar 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2012)