Drucksache 17 / 10 122 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (Die Linke) vom 18. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2012) und Antwort Finanzielle Auswirkungen des BAG-Urteils zu den Lebensaltersstufen im BAT für die Berliner Hochschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche finanziellen Mehraufwendungen kommen auf die Berliner Hochschulen nach dem nunmehr abschließenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2011 (6 AZR 148/09) zu, nach dem die Anwendung der Lebensaltersstufen im BAT eine Altersdiskriminierung darstellt (bitte den Mehraufwand insgesamt und aufgeschlüsselt für die einzelnen Universitäten und Hochschulen angeben) Zu 1.: Die Hochschulen des Landes Berlin besitzen die Dienstherreneigenschaft und sind Arbeitgeber des bei ihnen tätigen Personals. Die für die Berechnung der finanziellen Mehraufwendungen nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2011 (6 AZR 148/09) maßgeblichen Parameter (wie Altersstruktur, Zeitpunkt der Anspruchstellung, Beschäftigungsfortdauer, etc.) sind dem Senat deshalb nicht bekannt. Es ist dem Senat aus diesem Grund nicht möglich, aus eigener Sachkunde derartige Kosten zu berechnen. Mir liegen derzeit keine abschließend belastbaren Zahlenangaben aus den Hochschulen vor. 2. Welche Vorstellungen hat der Senat dazu, wie dieser finanzielle Mehraufwand für die Hochschulen gedeckt werden kann? Zu 2.: Im System der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung erfolgt unabhängig von der Erbringung zusätzlicher Leistungen nach § 2 Abs. 3 der Hochschulverträge eine Erhöhung der konsumtiven Zuschüsse während der Vertragslaufzeit 2010 - 2013, die zur Deckung zusätzlicher Mehrbedarfe aus Tarifentwicklungen , Steigerungen der Versorgungslasten, Preiserhöhungen und ähnlichen Sachverhalten dient. Hierzu werden die Refinanzierungsbeträge für die Lehre - korrespondierend zu den Vereinbarungen im Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern - im Jahr 2011 um 4 % und im Jahr 2012 um 9 % des jeweiligen Vorjahreswertes erhöht. Außerdem erhöht sich der Sockelbetrag im neuen Hochschulfinanzierungssystem während der Vertragslaufzeit jährlich um 1,3 %. Es ist somit davon auszugehen, dass die Berliner Vertragshochschulen angemessen finanziert sind und Vorsorge getroffen haben. Berlin, den 11. April 2012 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2012)