Drucksache 17 / 10 132 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 23. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2012) und Antwort Klimaschutzvereinbarungen – ein wirksames Instrument aber ohne öffentliche Beteiligung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gesamterfolge sind mit den bisher ausgelaufenen Klimaschutzvereinbarungen im Land Berlin erzielt worden (bitte einzeln pro Vereinbarung aufführen)? Antwort zu 1.: Vier der bisher abgeschlossenen Kli- maschutzvereinbarungen sind Ende 2010 ausgelaufen. Die angestrebten und erreichten Reduktionsziele sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Sie zeigen, dass einzelne Ergebnisse weit übertroffen wurden. Partner/in angestrebtes Reduktionsziel erreichtes Reduktionsziel BBU Verband BerlinBrandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. - 106.000 t CO2/a - 230.000 t CO2/a* BSR Berliner Stadtreinigungsbetriebe - 121.000 t CO2 - 130.000 t CO2* BWB Berliner Wasserbetriebe Wasserversorgung: - 6 kt CO2/a Abwasser: - 23 kt CO2/a Gebäude/Fuhrpark: - 6 kt CO2/a Wasserversorgung: - 11 kt CO2/a* Abwasser: - 23 kt CO2/a* Gebäude/Fuhrpark: - 7 kt CO2/a* GASAG - 52.000 t CO2/a - 63.000 t CO2/a *vorläufige Ergebnisse Frage 2: Welche Abrechnungsverfahren sind bisher unter welcher Federführung für die Bewertung der Erfolge der Klimaschutzvereinbarungen durchgeführt worden? Frage 3: Nach welchen Kriterien werden mit bis- herigen Vertragspartnern neue Vereinbarungen abgeschlossen ? Wie werden die Zielmarken für weitere CO2-Einsparpotenziale ermittelt? Antwort zu 2. und 3.: Klimaschutzvereinbarungen sind in erster Linie ein auf Freiwilligkeit basierendes Instrument, die klimaschädlichen Gase wie Kohlendioxid und Methan (CO2-Äquivalent) im Land Berlin über das geschäftsübliche Maß hinaus zu reduzieren. Darüber hinaus werden in Abhängigkeit von der Art der Partner/innen Anforderungen an die Luftreinhaltung und Lärmminderung gestellt. Für die Berechnung der Einsparungen werden grund- sätzlich die Faktoren der Berlin Energie- und CO2-Bilanz zugrunde gelegt. Sind weitere Faktoren erforderlich, werden diese aus repräsentativen Studien in Abstimmung mit den Partner/innen entnommen. Die erzielten Einsparungen werden von den Partner/innen in einem Abschlussbericht dokumentiert und von der für den Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung überprüft. Frage 4: Wie beurteilt der Senat Inhalte von Klima- schutzvereinbarungen, die ohne öffentliche oder parlamentarische Beteiligung zustande gekommen sind, in Ihrer Wirkung bei Abwägungen in Verfahren, die wie zum Beispiel bei Bebauungsplänen Gesetzeskraft erlangen können? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 132 Antwort zu 4.: Der Inhalt von Klimaschutzverein- barungen ist nicht Gegenstand der Abwägung in Gesetzgebungsverfahren . Frage 5: Nach welchen Kriterien werden neue Verein- barungspartner im Land Berlin gesucht? Antwort zu 5.: Die Partner/innen sollten über aus- reichend hohe Reduktionspotenziale verfügen, die quantifizierbar und zuordenbar sein müssen und ihren Ressourceneinsatz selbst steuern können. Sie müssen vor allem bereit sein, eine solche freiwillige Selbstverpflichtung mit weitergehenden ökologischen Anforderungen abschließen zu wollen. Frage 6: Welche Erkenntnisse hat der Senat aus Berliner Dienstleistungs- und Wirtschaftsbetrieben über klimaschutzrelevante Zielstellungen aus dem jeweiligen freiwilligen betrieblichen Umweltmanagement? Antwort zu 6.: Laut Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin führen derzeit 31 Organisationen mit 72 Standorten freiwillig das Umweltmanagementsystem EMAS in Berlin. Erkenntnisse über die klimarelevanten Zielstellungen liegen dem Senat nicht vor. Frage 7: Welche Möglichkeiten nutzt und sieht der Senat, um den intensiven Wettbewerb zur Energie- und Ressourceneffizienz in den landeseigenen und bezirklichen Einrichtungen und Betrieben in Zeiten der knappen Kassen zu unterstützen? Welche Synergieeffekte erwartet der Senat in diesem Wettbewerb und welche Rolle sollen dabei die Beschäftigten in den Einrichtungen und Betrieben einnehmen? Antwort zu 7.: Klimaschutzvereinbarungen bieten die Möglichkeit des Wettbewerbs durch die Internetpräsentation . Darüber hinaus können im Einzelfall den Partner/innen Hilfestellungen bei Förderanträgen gewährt oder Fördermittel (z.B. Umweltentlastungsprogramm [UEP]) ausgereicht werden. Seit vielen Jahren wird das Energieeinspar-Contractingprojekt Energiesparpartnerschaft Berlin umgesetzt. Neben investiven Maßnahmen zur Energie-, CO2- sowie Kostenreduzierung werden auch Nutzermotivationsmaßnahmen angeboten. Darüber hinaus werden Nutzermotivationsprojekte (z.B. fifty/fifty an Schulen, in Betrieben und Körperschaften) gefördert und durchgeführt. Gleiches gilt für die Umsetzung von Schulwettbewerben sowie Bildungsangebote für Lehrer/innen und Schüler/innen z. B. im Rahmen des Projektes Schüleruniversität Klima und Energie. Seit August des letzten Jahres besteht die Informationsplattform Berliner Informationsstelle Klimaschutz (BIK), die u.a. über vorbildliche Berliner Klimaschutzprojekte (Klimaschützer) informiert. Berlin, den 20. Februar 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2012) 2