Drucksache 17 / 10 135 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 23. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2012) und Antwort Mittelsenkung nach Regionalisierungsgesetz und Entflechtungsgesetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gutachten oder Untersuchungen über den Bedarf und die Verwendung von Finanzmitteln nach dem Regionalisierungsgesetz und nach dem Entflechtungsgesetz sind dem Senat bekannt und wo kann man diese einsehen? Antwort zu 1.: Mit der Föderalismusreform I sind die Gemeinschaftsaufgaben Ausbau und Neubau von Hochschulen und Bildungsplanung sowie die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und zur sozialen Wohnraumförderung abgeschafft worden und die Aufgaben in die alleinige Zuständigkeit der Länder übergegangen. Den Ländern stehen nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) Finanzierungsanteile aus dem Bundeshaushalt bis zum 31. Dezember 2019 zu. Zur Festsetzung der Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2014 zustehenden Betrages werden derzeit zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Staatskanzleien der Länder Berlin, Bayern, SachsenAnhalt , Thüringen, Rheinland-Pfalz Revisionsverhandlungen geführt. Ferner erhalten alle Bundesländer aus dem Bundeshaushalt insbesondere zur Bestellung von Verkehrsleistungen Regionalisierungsmittel nach dem Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG). Zur Festsetzung der Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2015 zustehenden Betrages werden ebenfalls zwischen dem Bund und den Ländern Revisionsverhandlungen geführt. Zur Vorbereitung dieser Gespräche haben sich verschiedene Gremien und Verbände mit dem Vorgehen auseinandergesetzt und Untersuchungen angestellt, um den zukünftigen Bedarf ab dem Jahr 2015 zu ermitteln. So hat die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2010 beschlossen , zur Unterstützung der Einschätzung des Bedarfes an Regionalisierungsmitteln ab dem Jahr 2015 eine gutachterliche Bewertung vornehmen zu lassen. Ziel des Gutachtens zur Revision der Regionalisierungsmittel ist es, eine belastbare Argumentation der Länder gegenüber dem Bund zur Begründung einer zukunftsgerechten Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln zu erarbeiten. Nach Abstimmung zum Untersuchungsverfahren zwischen den Ländern und dem Bund wird derzeit dieses Gutachten vom Land Rheinland-Pfalz ausgeschrieben . Dem Land Berlin sind folgende Untersuchungen zum Bedarf an Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz bzw. dem Entflechtungsgesetz bekannt: - Untersuchung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zum Finanzierungsbedarf des ÖPNV bis 2025; einsehbar unter: http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/pressedi en/2009/9.pdf - Untersuchung der Bundesarbeitsgemeinschaft SPNV (BAG SPNV) über „Die Finanzierung des SPNV sichern“ aus Juni 2010; einsehbar unter: http://spnv.de/website/cms/upload/positionen/201006 17_Positionspapier_Finanzierung.pdf - Untersuchung Auftrag der Allianz pro Schiene e.V. zur Analyse und Bewertung der Mittelverwendung bei der SPNV -Finanzierung in den deutschen Bundesländern aus dem Jahre 2005 (SCI- Untersuchung); bestellbar unter: http://www.allianz-proschiene .de/publikationen/?pn=1&plid=209228&bs=10#re sult - Revision des Entflechtungsgesetzes, Gemeinsamer Bericht der Vorsitzenden der gemeinsamen Konferenz der Verkehrsabteilungsleiter/ Arbeitskreise „Straßenbaupolitik “ und „Öffentlicher Personenverkehr“; einsehbar unter: http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8794/SiteGlobal s/Forms/Suche/serviceSucheForm- 2010,templateId=processForm.html - Grundlagen für die Revision des EntflechtG im Bereich ÖPNV (Abschlussbericht Januar 2011) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Einsichtnahme in diese Untersuchung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers, dem Land NordrheinWestfalen , möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 135 - Fortführung der Kompensationsmittel für die Wohn- raumförderung http://www.bausaar.de/service/downloaddetail.html?tx _kkdownloader_pi1%5Buid%5D=13 Frage 2: Gibt es zu den vorliegenden Untersuchungen bereits Stellungnahmen des Bundes, einzelner Bundesländer und anderer juristischer Personen, z.B. von Unternehmensverbänden , wenn ja, mit welchem Inhalt und wo kann man diese einsehen? Antwort zu 2.: Die in der Antwort zu 1. genannten Untersuchungen wurden unter anderem in den verschiedenen Gremien wie zahlreichen Bau- und Verkehrsministerkonferenzen (www.bauministerkonferenz.de/und www.bundesrat.de/cln_161/nn_8794/DE/gremienkonf /fachministerkonf/vmk/vmk-termine.html), in den Sitzungen der Arbeitskreise „Straßenbaupolitik“ und „Öffentlicher Personenverkehr“, der Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder (GKVS) und des Städtetages diskutiert. Soweit Berlin in den jeweiligen Diskussionsrunden vertreten war, wurde deutlich, dass seitens der Länder die Überzeugung besteht, dass es sowohl im Bereich der Mittel nach dem RegG als auch nach dem EntflechtG in den kommenden Jahren weiterhin einen erheblichen, belegbaren Bedarf gibt, der sich auch zukünftig in der Höhe der bereitgestellten Mittel widerspiegeln muss. Frage 3: Wie ist der Zeitplan zu Revisionsver- handlungen mit dem Bund bzw. mit den anderen Bundesländern zur Revision dieser Mittel? Antwort zu 3.: Hinsichtlich des Entflechtungsgesetzes überprüfen Bund und Länder bis Ende 2013, hinsichtlich des Regionalisierungsgesetzes bis Ende 2014, in welcher Höhe die bisher zugewiesenen Mittel zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. Frage 4: Welche wirtschaftlichen, finanziellen und anderen Nachteile sieht der Senat bei einer Reduzierung der Mittel aus dem Regionalisierungsgesetz und Entflechtungsgesetz für das Land Berlin, für landeseigene Unternehmen und für sonstige Unternehmen? Antwort zu 4.: Wie unter 1. dargestellt, sind mit der Föderalismusreform I die genannten Gemeinschaftsaufgaben abgeschafft worden und die Aufgaben in die alleinige Zuständigkeit der Länder übergegangen. Eine abschließende Finanzierungsregelung ist jedoch erst mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahre 2020 zu erwarten. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Länder darauf angewiesen, dass der Bund im angemessenen und erforderlichen Umfange Kompensationsmittel bereitstellt. In den Jahren 2007 bis 2013 erhält Berlin jährlich Kompensationsmittel in Höhe von rd. 120 Mio. Euro. Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Das Land Berlin geht davon aus, dass die Mittel aus dem Bundeshaushalt weiterhin in dem Umfang bereitgestellt werden, dass diese Aufgabe erfüllt werden kann. Berlin, den 14. Februar 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2012) 2