Drucksache 17 / 10 138 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 25. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2012) und Antwort Großflughafen Berlin-Brandenburg barrierefrei und behindertengerecht dank Einbindung der Betroffenen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Für den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) gilt bauplanungs- und ordnungsrechtlich Brandenburger Recht. Da der Bau des Flughafens auch in hohem Maße ein Berliner Vorhaben ist, hat der Senat selbstverständlich großes Interesse, dass der Aspekt der Barrierefreiheit vergleichbar mit den Standards bei neuen Verkehrsbauten in Berlin berücksichtigt wird. Eine unmittelbare Zuständigkeit des Senats ist allerdings nicht gegeben. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat dem Senat eine Stellungnahme übermittelt, die den nachfolgenden Antworten zugrunde liegt. 1. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Planung und Bauausführung durch die Flughafengesellschaft ergriffen, um den neuen Berlin-Brandenburger Flughafen barrierefrei und behindertengerecht zu gestalten ? Zu 1.: Bereits weit vor Bauantragstellung wurde die Einberufung des „Arbeitskreises Barrierefreies Bauen BBI“ unter Vorsitz der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Dahme-Spreewald vorgenommen, dessen Mitglieder sich sowohl aus dem Land Brandenburg als auch aus Berlin zusammensetzen. Grundlage hierzu ist der Planfeststellungsbeschluss zum BBI, der die Belange des barrierefreien Bauens unter Einbeziehung beider Länder fordert. Die wesentlichen Inhalte der Planung sind dabei in ein eigenständiges Kapitel „Barrierefreies Bauen“ in den Bauantragsunterlagen zum Fluggastterminal eingeflossen, die im Zuge weiterer Planungsschritte auch fortgeschrieben wurden. Die erstmalige Baugenehmigung erfolgte im April 2007. Die als besondere Planungsthemen identifizierten Bereiche wurden im Arbeitskreis und in zahlreichen bi- lateralen Gesprächen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises erörtert und abgestimmt. Beispielsweise fanden die Themen ‐  Ausstattung der Aufzugskabinen ‐  taktiles Leitsystem ‐  Ausstattung der barrierefreien WC-Anlagen ‐  Handläufe (teilweise auch für Kleinwüchsige) ein- schließlich der taktilen Beschriftung sowie Treppenanlagen ‐  barrierefreie Ausstattung des Informationsschalters (Serviceschalter) ‐  Berücksichtigung ausreichender Kontrastschärfe (z.B. Beschilderung, Treppenstufen usw.) ‐  Fahrtreppen und Laufbänder entsprechende Berücksichtigung. Dabei galt es in separater Abstimmung auch den Bereich des ÖPNV’s mit dem Bahnhof nach DB-Standard sowie die Bereiche des Individualverkehres, z. B. die Parkhäuser, Stellplätze vor dem Terminal und Rufsäulen, als Schnittstellen zu berücksichtigen . Bei der Umsetzung der Bauausführung wurden die Belange des Arbeitskreises ebenfalls berücksichtigt. So fanden unter Beteiligung der Mitglieder des Arbeitskreises auch die Detailabstimmungen für die Ausbildung des taktilen Systems (Definition Rillenplatten, Aufmerksamkeitsfelder , Auffangstreifen) und die Bemusterung von Aufzugskabinen bei der Firma Schindler in Berlin statt. Aktuell wird noch ein Muster über die taktile Beschriftung der Handläufe fein abgestimmt. Über die normalen Standards hinaus hat die FBB eine Reihe von zusätzlichen über die eigentlichen DINVorschriften hinausgehenden Maßnahmen geplant, beispielhaft zu erwähnen sind ‐  der 3. Handlauf für Kinder und Kleinwüchsige in den wesentlichen Treppenhäusern, ‐  teilweise höhenverstellbare WC-Anlagen (WCBecken u. Waschtisch) in stark frequentierten Bereichen , ‐  zusätzliche Beschilderungen in Eingangsbereichen der Ebene Ankunft und Abflug für Sehbehinderte, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 138 ‐  taktiler Übersichtsplan zum Ertasten wesentlicher Gebäudefunktionen von blinden Menschen, ‐  zusätzliche Induktionsschleifen an den Arbeits- plätzen des Informationsschalters (Hörbehinderte), ‐  Hilfe-Zugschnur in barrierefreien WC-Anlagen dreiseitig im Raum 30 cm über dem Fußboden, ‐  zusätzliche Blitzleuchten in den barrierefreien WC- Anlagen oder ‐  die elektrisch verstellbaren Liegen in den barriere- freien WC-Anlagen (Nutzung auch als Wickeltisch ). Hinweis: insgesamt gibt es im Terminal mehr als 80 WC-Anlagen mit barrierefreier Ausstattung . Das Personal am Service Schalter des Flughafens Berlin Brandenburg wird zudem in Gebärdensprache ausgebildet sein. Da der Informationsbedarf von Menschen mit eingeschränkter Mobilität bereits bei der Buchung einer Reise beginnt, kann sich der Interessierte zukünftig im Internet die wesentlichen Informationen einholen. 2. Auf welche Weise wurden dabei die Sozialverbände (wie z.B. SoVD, VdK und ABSV) bzw. einzelne Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen durch die Flughafengesellschaft mit einbezogen? Zu 2.: Der Allgemeine Blinden- und Sehbehinderten- verein Berlin e. V. (ABSV) ist aktiver Teilnehmer im Arbeitskreis „Barrierefreies Bauen BBI“ und hat bereits eine Vielzahl von wichtigen Beiträgen geliefert. Des Weiteren wurden beispielsweise auch Rollstuhlnutzer /innen und Sehbehinderte bei der Anfahrbarkeit bzw. Nutzung von Bedienelementen (Aufzüge, Notrufsäulen ) einbezogen. Auch das Sehzentrum Königs Wusterhausen hatte bereits die Anliegen des Arbeitskreises unterstützt. 3. Ist davon auszugehen, dass die Bestimmungen der UN-Behindertencharta vollständig zur Anwendung kommen, welche Einschränkungen gibt es (zeitweise) ggf.? Zu 3.: Neben den einschlägigen DIN-Vorschriften ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine weitere wichtige Grundlage für die Planung und Ausführung am neuen BER. Berlin, den 23. Februar 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2012) 2