Drucksache 17 / 10 139 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 23. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2012) und Antwort Wahlbeteiligung der Jung- und Erstwähler bei den Kommunalwahlen 2011 in Berlin – ein voller Erfolg? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Wahlbeteiligung der 16- bis 18- jährigen Jugendlichen bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen in den Berliner Stadtbezirken 2011 im Verhältnis zu den vorangegangenen Wahlen (2006) in absoluten Zahlen bzw. prozentual entwickelt? Zu 1.: Nach Berechnungen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) lag die Wahlbeteiligung der 16 bis unter 18 Jahre alten Deutschen bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen im Jahr 2011 bei 49,1% und damit 3,5 Prozentpunkte höher als bei den vorangegangenen Wahlen im Jahr 2006 (45,6%). Von den rund 42 400 unter 18-jährigen deutschen Jungwählerinnen und Jungwählern haben sich etwa 20 800 Personen an der Wahl beteiligt. Bei den Wahlen im Jahr 2006 gab es rund 58 400 unter 18-jährige deutsche Jungwählerinnen und Jungwähler, von denen etwa 26 600 ihre Stimme abgaben. Grundlage für die Berechnung ist die Auswertung von 100 Stimmbezirken, die nach § 40 b der Landeswahlordnung in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 des Wahlstatistikgesetzes (WStatG) repräsentativ aus den in Berlin vorhandenen 1 736 Stimmbezirken ausgewählt wurden. Die Gesamtzahl der unter 18-jährigen deutschen Jungwählerinnen und Jungwähler basiert auf Auswertungen aus dem Berliner Einwohnerregister. Aufgrund der Stichprobengröße (100 von 1 736 Stimmbezirken) und des Stichprobendesigns kann keine Aussage über die Wahlbeteiligung auf Bezirksebene getroffen werden. 2. Welche Zahlen in Bezug auf die einzelnen Bezirke liegen dem Senat bezüglich der Wahlbeteiligung junger EU-Bürgerinnen und Bürger in den Berliner Bezirken (ebenfalls im Vergleich zu 2006) vor? Zu 2.: Die Wahlbeteiligung aller EU-Bürgerinnen und -Bürger an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen im Jahr 2011 lag nach den Berechnungen des AfS auf Basis der repräsentativen Wahlstatistik bei 11,8% und ist damit gegenüber der Wahl im Jahr 2006 um 2,2 Prozentpunkte gefallen. Eine Differenzierung nach Altersgruppen und damit hinsichtlich der nachgefragten junger EU-Bürgerinnen und -Bürger ist nicht möglich. Aus den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Gründen kann auch keine Aussage über die Wahlbeteiligung auf Bezirksebene getroffen werden. 3. Wie umfangreich war die Beteiligung der Jungwäh- lerinnen und Jungwähler an der Briefwahl in den Bezirken im Vergleich 2006 zu 2011? Zu 3.: Nach der Auswertung aus der repräsentativen Wahlstatistik haben 6,7% der unter 18-jährigen deutschen Jungwählerinnen und Jungwähler 2011 per Brief gewählt (rund 2 800 Personen). Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen im Jahr 2006 lag der Anteil bei 5,8% (rund 3 400 Personen). Eine Aussage über die Beteiligung junger EU-Bürgerinnen und -Bürger an der Briefwahl kann nicht getroffen werden. 4. Welche besonderen Aktivitäten sind unternommen worden, um die Jungwählerinnen und Jungwähler zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl 2011 zu motivieren ? Zu 4.: Wahlwerbung einschließlich der Aufforderung zur Teilnahme an Wahlen ist in erster Linie Angelegenheit der an den Wahlen teilnehmenden politischen Parteien. Zur Vermeidung jeglichen Verdachts parteipolitischer Einflussnahme sieht der Senat daher bewusst davon ab, besondere Aktivitäten zur Motivation von Jungwählerinnen und Jungwählern zur Stimmabgabe bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen vorzusehen. Die Landeswahlleiterin hat Anfang April 2011 alle rund 143 500 ausländischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger angeschrieben, sie über die Möglichkeiten der Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 139 der Teilnahme an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen informiert und zur Wahlteilnahme aufgerufen. Außerdem hat die Landeswahlleiterin bei ihren Presseterminen und bei verschiedenen anderen Gelegenheiten öffentlich über das Wahlrecht der 16- und 17-Jährigen bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen informiert und dabei insbesondere diese Personengruppe zur Beteiligung an den Wahlen aufgefordert . 5. Wie schätzt der Senat von Berlin die erreichte Wahlbeteiligung der Jungwählerinnen und Jungwähler, speziell derer aus den Ländern der EU- im Verhältnis zur gesamten Wahlbeteilung ein? Zu 5.: Die Wahlbeteiligung der unter 18-jährigen deutschen Jungwählerinnen und Jungwähler an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Frage 1) lag im Jahr 2006 bei 45,6% und im Jahr 2011 bei 49,1%. Der Senat stellt fest, dass die Teilnahme dieser Personengruppe an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen um ungefähr 10 Prozentpunkte geringer war als die Wahlbeteiligung insgesamt (55,8% im Jahr 2006 bzw. 57,5% im Jahr 2011). Über die Wahlbeteiligung von jungen EU-Bürgerinnen und -Bürgern liegen keine statistischen Daten vor (siehe Antwort zu Frage 2). Der Senat sieht es als gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe an, das Demokratieverständnis Jugendlicher zu fördern und damit auch das Interesse der Teilnahme an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen zu steigern. Berlin, den 13. Februar 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2012) 2