Drucksache 17 / 10 144 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 24. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2012) und Antwort Berufsorientierung für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Jugendliche mit welchem sonderpädago- gischen Förderbedarf erreichen welche Schulabschlüsse in der Integration und an den entsprechenden Förderzentren ? Bitte nach Integration in den Bezirken, Förderzentren und nach männlich und weiblich aufgliedern. Zu 1.: Im gemeinsamen Unterricht werden Schüle- rinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ zieldifferent integriert. Lernziele und Leistungsanforderungen richten sich in den Fächern, in denen die Leistungsanforderungen der allgemeinen Schule nicht erfüllt werden können, nach denen der entsprechenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte. Bei zielgleicher Integration werden Schülerinnen und Schüler nach den für die allgemeine Schule geltenden Rahmenlehrplänen für Unterricht und Erziehung unterrichtet. Bei den erreichten Abschlüssen dieser Schülerinnen und Schüler wird im gemeinsamen Unterricht keine statistische Erfassung hinsichtlich einer Zuordnung zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf vorgenommen. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Lernen“ erwerben in Berlin am Ende der Jahrgangsstufe 10 bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den berufsorientierenden Abschluss (SLAbschluss ). Dieser Abschluss wird statistisch erfasst. Der dem Hauptschulabschluss vergleichbare berufsorientierende Abschluss, der bei einem Vorliegen entsprechender Leistungen vergeben werden kann, wird statistisch nicht gesondert erfasst, sondern bei den Hauptschulabschlüssen mit ausgewiesen. (vgl. Anlage 1 und 2) 2. Wie viele Jugendliche, die Einschränkungen ent- sprechend der Förderdiagnostik haben, suchen in Berlin einen Ausbildungsplatz? (Darstellung seit 2005 bitte in männlich und weiblich aufgliedern) Zu 2.: Eine konkrete Beantwortung der Frage kann durch die Bundesagentur für Arbeit nicht erfolgen, da bei den Bewerbern/innen um einen Ausbildungsplatz das Merkmal „Rehabilitand“ datentechnisch nicht separat ausgewiesen wird. Es ist lediglich eine Unterteilung nach Bewerbern/Bewerberinnen mit Behinderung und schwerbehinderten Bewerbern/Bewerberinnen möglich (vgl. Anlage 3). Diese Unterscheidung kann aber nicht zwingend zur Quantifizierung nach dem Merkmal „Förderdiagnostik“ herangezogen werden. Im Rahmen der beruflichen Beratung wird seitens der Beratungsfachkräfte für Rehabilitation und Schwerbehinderung darauf hingewirkt, für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, eine dem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende Ausbildung zu finden. Dazu werden grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von Beratungsfachkräften Rehabilitation/ Schwerbehinderung unter Berücksichtigung von Leistungsdiagnostiken (ärztliche / psychologische Gutachten) beraten. 3. Wie viele Jugendliche mit Handicap erhalten einen Ausbildungsplatz in der freien Wirtschaft, im öffentlichen Dienst und in speziellen Behindertenwerkstätten? Zu 3.: Zunächst ist unklar, was der Begriff Handicap in diesem Zusammenhang genau bezeichnen soll. Hierunter könnten Lernbehinderungen bis hin zu mehrfachen geistigen und körperlichen Behinderungen gefasst werden. Die Statistik der Bundesagentur verfügt nicht über die Daten der abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Hilfsweise wird daher auf die Statistik des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) verwiesen. Unter folgendem Link kann die Statistik eingesehen werden, die aber nur die Gesamtzahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ausweist. http://www.bibb.de/dokumente/pdf/naa309_2011_tab 001_1land.pdf Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 144 Es ist lediglich möglich, für jugendliche (unter 25- jährige) Rehabilitanden und schwerbehinderte Jugendliche (unter 25 Jahre) die Eintrittszahlen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auszuweisen. Die nachfolgenden Förderstatistiken treffen Aussagen zu selbigen. (vgl. Anlage 4) Auch von der IHK kann diese Frage nicht genau beantwortet werden. Grundsätzlich sollen nach § 64 Berufsbildungsgesetz (BBiG) behinderte Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen und damit nach den allgemein gültigen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes ausgebildet werden, um damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Da es keine verpflichtende Abfrage seitens der IHK gegenüber den Unternehmen gibt, ob es sich bei den Auszubildenden um behinderte Jugendliche handelt, ist eine statistische Auswertung dahin gehend nicht möglich. Dass in vielen Berufen auch behinderte junge Menschen ausgebildet werden, wird durch die Tatsache belegt, dass mit den Prüfungsanmeldungen häufig auch Anträge auf Nachteilsausgleich bei der Absolvierung der Prüfung gestellt werden. In welcher Form diese Nachteilsausgleiche gewährt werden, richtet sich nach einer Bestätigung der Behinderung und den Empfehlungen eines Arztes/einer Ärztin bzw. eines Gutachters/einer Gutachterin. Soweit die Ausbildung nach Art und Schwere der Behinderung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht möglich ist, kann die Ausbildung in einem Beruf, der nach §66 Berufsbildungsgesetz geregelt ist, in Erwägung gezogen werden. Diese berücksichtigen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter, wie Gebärdendolmetscher/innen für hörbehinderte Menschen. Ob ein junger Mensch für eine Ausbildung in einem Beruf nach §66 BBiG in Frage kommt, legt die Agentur für Arbeit unter Hinzuziehung der Gutachten von abgebenden Schulen und anderen Fachleuten fest. Im Zuständigkeitsbereich der IHK Berlin sind derzeit behinderte Auszubildende wie folgt registriert: 11 in 2 Berufen im Bereich Elektronik 124 in 4 Berufen im KfZ- und Metall-Bereich 8 in 2 Berufen im IT-Bereich 175 in einem Beruf im Bereich Büro 165 in einem Beruf im Gastgewerbe. Auch die Handwerkskammer erfasst nicht, ob Jugend- liche bzw. Azubis ein Handicap haben. Es kann statistisch nur ausgewiesen werden, ob Jugendliche in einem sogenannten Behindertenberuf -§66 BBiG- ausgebildet werden. Im Bezirk der Berliner Handwerkskammer gibt es aktuell drei Ausbildungsberufe , die für die Ausbildung nach §66 BBiG erlassen worden sind: Holzbearbeiter/in und KFZ-Servicehelfer/in und Metallbearbeiter/in (vgl. Anlage 5). 4. Welche Konzepte der Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen und in den Förderzentren werden in Berlin verfolgt? Zu 4.: Das Duale Lernen, d. h. die sinnvolle Verknüp- fung von schulischem Lernen und Lernen am Praxisplatz, ist ein zentrales Element der Integrierten Sekundarschule und der Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt . Lernen in enger Verbindung mit der Praxis ermöglicht zum einen eine frühe und konsequente Berufsund Studienorientierung und bietet zum anderen einen anderen, motivierenden Zugang zum Lernen. Auf dieser Grundlage entwickeln Schulen eigene, standortspezifische Curricula. Die Integrierten Sekundarschulen setzen in diesem Zusammenhang unterschiedliche Angebote um, wie zum Beispiel erste Kontakte mit Unternehmen im Rahmen von Betriebserkundungen oder die Teilnahme an“ Komm auf Tour“, einem Projekt zur Stärkenentdeckung, Berufsorientierung und Lebensplanung für Jugendliche ab dem 7. Jahrgang. Im achten Jahrgang ergänzen zum Beispiel Kurzpraktika zum Kennenlernen von betrieblichen Abläufen diese ersten Kontakte zur Arbeits- und Berufswelt. Leitfach für das Duale Lernen an der Integrierten Sekundarschule ist das Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT). Im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung werden den Schülerinnen und Schülern individuelle Optionen für eine berufliche Zukunft aufgezeigt. Darüber hinaus unterstützt das Programm Berliner vertiefte Berufsorientierung (BVBO) Schulen bei der Realisierung standortspezifischer Konzepte zur Berufsund Studienorientierung. 5. Welche Projekte in Berlin unterstützen Jugendliche mit Handicap und deren Eltern bei der Berufsfindung? Zu 5.: Die Handwerkskammer Berlin führte von 2005 bis 31.12.2010 gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, -gefördert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)-, das Projekt „BOB – Berufliche Orientierung in Berlin“ durch. Am 01.05. 2011 wurde dieses Projekt neu aufgelegt, und hat nun die Bezeichnung: „BOB- Handwerk ist Zukunft“. Ziel dieses Projektes ist es, Jugendliche mit Förderbedarf Lernen durch gezielte Berufsorientierungsmaßnahmen und -vorbereitung sowie einem Ausbildungsmanagement in eine EQ-Maßnahme und/oder Ausbildung im Handwerk zu vermitteln. 6. Ist dem Senat bekannt, mit welchen Maßnahmen die Kammern für die Vergabe von Ausbildungsplätzen an Jugendliche mit Handicap werben? Zu 6.: Die Aus- und Weiterbildungsberater/innen der IHK Berlin informieren regelmäßig in den Gesprächen mit Personalverantwortlichen der Unternehmen über die Möglichkeit der Einstellung behinderter Auszubildender. Häufiger treten diese allerdings an die IHK heran, wenn sie sich bereits mit dem Gedanken vertraut gemacht und einen geeigneten Kandidaten haben. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 144 3 Als besondere "Werbemaßnahme" aus dem gastwerblichen Bereich ist hervorzuheben, dass die Auszubildenden im Beruf Beikoch an den jährlich stattfindenden Jugendmeisterschaften teilnehmen und somit darstellen können, welche Leistungen sie trotz Handicaps erbringen können. Die Handwerkskammer benennt dazu folgende Maßnahmen: 1. Projekt „BOB – Handwerk ist Zukunft“ 2. regelmäßige Berichterstattung zu Einstellung von behinderten Jugendliche in der Mitgliedszeitschrift der Handwerkskammer – Berlin-Brandenburgische Handwerk 3. Internet 4. Veranstaltungen, Messen, Beteiligung an Lehrerfortbildungen etc. 5. Bericht in Gremien z.B. Berufsbildungsausschuss, Geschäftsführersitzungen mit den Innungen des Handwerks, Vollversammlung etc. 6. Kooperationen mit Ausbildungsstätten für behinderte Jugendliche z.B. Annedore Leber Berufsbildungswerk , OTA GmbH, aber auch Kooperation mit Integrationsfirmen, wie z.B. Integra GmbH, Mosaik e.V. etc. 7. Vermittlung von Schulpartnerschaften zwischen Betrieben des Handwerks und Förderzentren 8. regelmäßiger Austausch und Fortbildung der Ausbildungsberatung mit dem Integrationsamt 7. Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen mit Handicap (bitte Darstellung nach Ausbildungsberufen und nach männlich und weiblich) im öffentlichen Dienst in Berlin seit 2005? Zu 7.: Dazu liegen uns keine Angaben vor. Berlin, den 05. März 2012 Dilek K o l a t ------------------------------------ Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2012) Anlage 1: Schulabgänger von öffentlichen und privaten Schulen im Schuljahr 2010/11, die im gemeinsamen Unterricht zieldifferent unterrichtet wurden und den Hauptschulabschluss nicht erreicht haben, nach Bezirken, erreichtem Abschluss und Geschlecht Schulabgänger, die zielgleich unterrichtet wurden, werden statistisch nicht erfasst. Schulabgänger, die zieldifferent unterrichtet wurden und den Hauptschulabschluss erreichten, werden ebenfalls nicht erfasst. Schüler Bezirk Abschluss insgesamt männlich weiblich Mitte ohne SL-Abschluss 24 15 9 berufsorient. Abschluss der SL 17 4 13 Mitte Ergebnis 41 19 22 Friedrichshain-Kreuzberg ohne SL-Abschluss 13 6 7 berufsorient. Abschluss der SL 12 6 6 Friedrichshain-Kreuzberg Ergebnis 25 12 13 Pankow ohne SL-Abschluss 2 2 0 berufsorient. Abschluss der SL 4 3 1 Pankow Ergebnis 6 5 1 Charlottenburg-Wilmersdorf ohne SL-Abschluss 4 4 0 berufsorient. Abschluss der SL 8 7 1 Charlottenburg-Wilmersdorf Ergebnis 12 11 1 – — 2 — Spandau ohne SL-Abschluss 18 7 11 berufsorient. Abschluss der SL 22 14 8 Spandau Ergebnis 40 21 19 Steglitz-Zehlendorf ohne SL-Abschluss 1 1 0 berufsorient. Abschluss der SL 8 4 4 Steglitz-Zehlendorf Ergebnis 9 5 4 Tempelhof-Schöneberg ohne SL-Abschluss 6 5 1 berufsorient. Abschluss der SL 4 3 1 Tempelhof-Schöneberg Ergebnis 10 8 2 Neukölln ohne SL-Abschluss 2 0 2 berufsorient. Abschluss der SL 14 6 8 Neukölln Ergebnis 16 6 10 Treptow-Köpenick berufsorient. Abschluss der SL 1 0 1 Treptow-Köpenick Ergebnis 1 0 1 Marzahn-Hellersdorf ohne SL-Abschluss 3 1 2 berufsorient. Abschluss der SL 7 5 2 Marzahn-Hellersdorf Ergebnis 10 6 4 Lichtenberg ohne SL-Abschluss 1 0 1 Lichtenberg Ergebnis 1 0 1 Reinickendorf ohne SL-Abschluss 6 4 2 berufsorient. Abschluss der SL 9 7 2 Reinickendorf Ergebnis 15 11 4 Gesamtergebnis 186 104 82 — 3 — An Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Sonderschulen) werden differenzierte Daten zu den Abschlüssen erfasst und ausgewiesen. Die folgende Übersicht (vgl. Anlage 2) gibt Aufschluss über die Abschlüsse an diesen Schulen im Schuljahr 2010/11. Abschlüsse: Abschluss des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts „Lernen“ (SL-Abschluss): berufsorientierender Abschluss und berufsorientierter Abschluss, der dem Hauptschulabschluss gleichwertig ist (OH). Hauptschulabschluss (OH-Abschluss) und erweiterter Hauptschulabschluss (erw. OH-Abschluss). Mittlerer Abschuss (MSA) Anlage 2: Schulabgänger von öffentlichen und privaten Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten im Schuljahr 2010/11 nach Bezirken, Förderschwerpunkt, erreichtem Abschluss und Geschlecht (ohne Schüler, die nach erfolgreichem MSA in die gymnasiale Oberstufe einer allgemeinen Schule übergehen) Schüler Bezirk Förderschwerpunkt Abschluss insgesamt männlich weiblich Mitte Lernbehinderung ohne SL-Abschluss 39 28 11 berufsorient. Abschluss der SL 17 14 3 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 12 7 5 Lernbehinderung Ergebnis 68 49 19 Sprachbehinderung OH-Abschluss 3 3 0 erw. OH-Abschluss 7 4 3 MSA 2 2 0 Sprachbehinderung Ergebnis 12 9 3 Mitte Ergebnis 80 58 22 FriedrichshainKreuzberg Autismus geistig Behinderte 1 1 0 Autismus Ergebnis 1 1 0 Geistige Entwicklung geistig Behinderte 8 4 4 Geistige Entwicklung Ergebnis 8 4 4 Körperliche und motorische Entwicklung ohne OH-Abschluss 1 1 0 — 4 — Körperliche und motorische Entwicklung Ergebnis 1 1 0 Lernbehinderung ohne SL-Abschluss 7 5 2 berufsorient. Abschluss der SL 5 3 2 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 14 7 7 Lernbehinderung Ergebnis 26 15 11 Schwerhörigkeit ohne OH-Abschluss 1 0 1 OH-Abschluss 1 0 1 erw. OH-Abschluss 6 2 4 MSA 9 4 5 allgemeine Hochschulreife 7 4 3 Schwerhörigkeit Ergebnis 24 10 14 Sprachbehinderung OH-Abschluss 2 1 1 erw. OH-Abschluss 9 5 4 MSA 2 2 0 Sprachbehinderung Ergebnis 13 8 5 Friedrichshain-Kreuzberg Ergebnis 73 39 34 Pankow Geistige Entwicklung geistig Behinderte 45 25 20 Geistige Entwicklung Ergebnis 45 25 20 Körperliche und motorische Entwicklung geistig Behinderte 1 0 1 ohne SL-Abschluss 1 1 0 berufsorient. Abschluss der SL 2 1 1 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 3 2 1 erw. OH-Abschluss 4 1 3 MSA 2 0 2 Körperliche und motorische Entwicklung Ergebnis 13 5 8 Lernbehinderung ohne SL-Abschluss 15 11 4 berufsorient. Abschluss der 19 13 6 — 5 — SL berufsorient. Abschluss der SL (OH) 25 9 16 Lernbehinderung Ergebnis 59 33 26 Pankow Ergebnis 117 63 54 CharlottenburgWilmersdorf Autismus ohne SL-Abschluss 2 2 0 OH-Abschluss 1 1 0 erw. OH-Abschluss 1 1 0 Autismus Ergebnis 4 4 0 Gehörlosigkeit geistig Behinderte 5 1 4 ohne OH-Abschluss 1 0 1 erw. OH-Abschluss 3 1 2 Gehörlosigkeit Ergebnis 9 2 7 Geistige Entwicklung geistig Behinderte 23 10 13 Geistige Entwicklung Ergebnis 23 10 13 Lernbehinderung ohne SL-Abschluss 9 4 5 berufsorient. Abschluss der SL 5 1 4 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 15 8 7 Lernbehinderung Ergebnis 29 13 16 Schwerhörigkeit ohne SL-Abschluss 2 2 0 erw. OH-Abschluss 2 1 1 MSA 3 1 2 Schwerhörigkeit Ergebnis 7 4 3 Sprachbehinderung OH-Abschluss 2 2 0 erw. OH-Abschluss 11 11 0 MSA 3 3 0 MSA (Versetzung in gymn. Oberstufe) 2 1 1 Sprachbehinderung Ergebnis 18 17 1 — 6 — Charlottenburg-Wilmersdorf Ergebnis 90 50 40 Spandau Geistige Entwicklung geistig Behinderte 19 14 5 Geistige Entwicklung Ergebnis 19 14 5 Körperliche und motorische Entwicklung ohne SL-Abschluss 6 5 1 berufsorient. Abschluss der SL 3 0 3 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 3 2 1 Körperliche und motorische Entwicklung Ergebnis 12 7 5 Lernbehinderung ohne SL-Abschluss 4 2 2 berufsorient. Abschluss der SL 8 5 3 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 10 5 5 Lernbehinderung Ergebnis 22 12 10 Spandau Ergebnis 53 33 20 Steglitz-Zehlendorf Blindheit geistig Behinderte 2 2 0 berufsorient. Abschluss der SL 4 3 1 erw. OH-Abschluss 1 1 0 Blindheit Ergebnis 7 6 1 Geistige Entwicklung geistig Behinderte 33 17 16 Geistige Entwicklung Ergebnis 33 17 16 Körperliche und motorische Entwicklung ohne SL-Abschluss 4 2 2 berufsorient. Abschluss der SL 2 1 1 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 5 2 3 erw. OH-Abschluss 3 3 0 MSA 4 2 2 — 7 — Körperliche und motorische Entwicklung Ergebnis 18 10 8 Lernbehinderung ohne SL-Abschluss 15 7 8 berufsorient. Abschluss der SL 20 10 10 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 4 0 4 Lernbehinderung Ergebnis 39 17 22 Steglitz-Zehlendorf Ergebnis 97 50 47 TempelhofSchöneberg Geistige Entwicklung geistig Behinderte 14 8 6 Geistige Entwicklung Ergebnis 14 8 6 Langfristige und chronische Erkrankung ohne SL-Abschluss 2 1 1 berufsorient. Abschluss der SL 3 2 1 OH-Abschluss 5 2 3 erw. OH-Abschluss 8 5 3 MSA 6 2 4 Langfristige und chronische Erkrankung Ergebnis 24 12 12 Lernbehinderung ohne SL-Abschluss 12 9 3 berufsorient. Abschluss der SL 9 7 2 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 11 6 5 Lernbehinderung Ergebnis 32 22 10 Tempelhof-Schöneberg Ergebnis 70 42 28 Neukölln Emotionale und soziale Entwicklung ohne OH-Abschluss 10 9 1 OH-Abschluss 5 4 1 erw. OH-Abschluss 1 1 0 Emotionale und soziale Entwicklung Ergebnis 16 14 2 — 8 — Geistige Entwicklung geistig Behinderte 7 1 6 Geistige Entwicklung Ergebnis 7 1 6 Körperliche und motorische Entwicklung berufsorient. Abschluss der SL 5 3 2 OH-Abschluss 2 2 0 Körperliche und motorische Entwicklung Ergebnis 7 5 2 Lernbehinderung ohne SL-Abschluss 24 15 9 berufsorient. Abschluss der SL 36 17 19 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 57 33 24 Lernbehinderung Ergebnis 117 65 52 Sprachbehinderung erw. OH-Abschluss 9 6 3 MSA 4 2 2 Sprachbehinderung Ergebnis 13 8 5 Neukölln Ergebnis 160 93 67 Treptow-Köpenick Geistige Entwicklung geistig Behinderte 21 15 6 Geistige Entwicklung Ergebnis 21 15 6 Lernbehinderung ohne SL-Abschluss 11 6 5 berufsorient. Abschluss der SL 20 14 6 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 7 4 3 OH-Abschluss 4 3 1 Lernbehinderung Ergebnis 42 27 15 Treptow-Köpenick Ergebnis 63 42 21 Marzahn-Hellersdorf Geistige Entwicklung geistig Behinderte 9 5 4 Geistige Entwicklung Ergebnis 9 5 4 Lernbehinderung ohne SL-Abschluss 51 27 24 berufsorient. Abschluss der SL 24 10 14 — 9 — berufsorient. Abschluss der SL (OH) 41 17 24 Lernbehinderung Ergebnis 116 54 62 Sprachbehinderung erw. OH-Abschluss 10 7 3 Sprachbehinderung Ergebnis 10 7 3 Marzahn-Hellersdorf Ergebnis 135 66 69 Lichtenberg Geistige Entwicklung geistig Behinderte 12 7 5 Geistige Entwicklung Ergebnis 12 7 5 Körperliche und motorische Entwicklung ohne SL-Abschluss 5 3 2 berufsorient. Abschluss der SL 1 1 0 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 6 3 3 ohne OH-Abschluss 2 1 1 OH-Abschluss 1 0 1 erw. OH-Abschluss 5 3 2 MSA 8 5 3 MSA (Versetzung in gymn. Oberstufe) 1 0 1 Körperliche und motorische Entwicklung Ergebnis 29 16 13 Langfristige und chronische Erkrankung ohne SL-Abschluss 1 1 0 ohne OH-Abschluss 1 1 0 MSA 3 0 3 Langfristige und chronische Erkrankung Ergebnis 5 2 3 Lernbehinderung ohne SL-Abschluss 28 13 15 berufsorient. Abschluss der SL 20 11 9 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 24 11 13 Lernbehinderung Ergebnis 72 35 37 — 10 — Sehbehinderung geistig Behinderte 3 2 1 ohne SL-Abschluss 1 0 1 berufsorient. Abschluss der SL 5 3 2 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 2 1 1 ohne OH-Abschluss 1 1 0 OH-Abschluss 2 2 0 erw. OH-Abschluss 7 6 1 MSA 3 2 1 MSA (Versetzung in gymn. Oberstufe) 6 3 3 Sehbehinderung Ergebnis 30 20 10 Lichtenberg Ergebnis 148 80 68 Reinickendorf Emotionale und soziale Entwicklung OH-Abschluss 2 2 0 erw. OH-Abschluss 2 1 1 MSA 6 2 4 Emotionale und soziale Entwicklung Ergebnis 10 5 5 Geistige Entwicklung geistig Behinderte 10 4 6 Geistige Entwicklung Ergebnis 10 4 6 Körperliche und motorische Entwicklung geistig Behinderte 7 5 2 ohne SL-Abschluss 3 2 1 berufsorient. Abschluss der SL 2 2 0 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 5 2 3 ohne OH-Abschluss 1 1 0 Körperliche und motorische Entwicklung Ergebnis 18 12 6 Langfristige und chronische Erkrankung OH-Abschluss 4 4 0 — 11 — Langfristige und chronische Erkrankung Ergebnis 4 4 0 Lernbehinderung ohne SL-Abschluss 14 6 8 berufsorient. Abschluss der SL 11 6 5 berufsorient. Abschluss der SL (OH) 22 15 7 Lernbehinderung Ergebnis 47 27 20 Reinickendorf Ergebnis 89 52 37 Gesamtergebnis 1175 668 507 Anlage 3: Nachstehend finden Sie eine Übersicht der gemeldeten Bewerber für Berufsausbildungsstellen im Land Berlin. Hinweise: zu Spalte 2: Bei den Bewerbern mit Behinderung handelt es sich um Jugendliche, die als Rehabilitanden beim Rehabilitationsträger Bundesagentur für Arbeit anerkannt sind und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. Darunter können auch schwerbehinderte Bewerber sein, da nicht zwingend auf den Grad der Behinderung abgestellt wird. zu Spalte 3: Auch unter den schwerbehinderten Bewerbern können sich Rehabilitanden befinden, die jedoch nicht gesondert ausgewiesen werden. Gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen  Land Berlin Zeitreihe, Datenstand: Januar 2012 Berichtsmonat Insgesamt dar. dar. (Sp.1) Bewerber mit Behinderung schwerbehinderte Bewerber Männer dar. Frauen dar. Bewerber mit Behinderung schwerbehinderte Bewerber Bewerber mit Behinderung schwerbehinderte Bewerber 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Sep 05 29.461 1.166 . 15.601 701 . 13.860 465 . Sep 06 30.032 1.044 . 16.211 656 . 13.821 388 . Sep 07 35.484 1.183 229 19.044 724 138 16.440 459 91 Sep 08 27.793 1.103 205 14.812 632 126 12.981 471 79 Sep 09 20.824 799 160 11.133 484 99 9.691 315 61 Sep 349 95 236 69 10 18.813 585 164 10.269 8.544 Sep 11 19.730 601 161 11.037 354 91 8.693 247 70 Erstellungsdatum: 10.02.2012, Statistik-Service Ost; 130442 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Anlage 4: Eintritte von jugendlichen (unter 25-jährigen) Rehabilitanden in ausgewählte Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel der AZ-SB Ausbildungszuschuss f. Schwerbehinderte 21 39 12 24 20 * 15 F sonstige Förderung 462 746 709 460 917 486 336 dar. irM individuelle rehaspezifische Maßnahmen 462 717 625 392 884 456 301 dar. WfbM Eingangsverf./Berufsbildungsbereich WfbM 462 716 616 381 779 364 275 Reha-UB unterstützte Beschäftigung Reha - - - - 28 30 35 Erstellungsdatum: 10.02.2012, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 130442 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit  Eintritte von schwerbehinderten Jugendlichen (unter 25 Jahre) in ausgewählte Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Land Berlin Zeitreihe, Datenstand: Januar 2012 Endgültige Werte zur Förderstatistik stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Jan - Okt 2011 Maßnahmeart 1 2 3 4 5 6 7 C Förderung der Berufsausbildung 212 430 464 479 460 391 374 dar. BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 60 137 133 151 147 124 116 dar. BvB-r berufsvorbereitende Maßn. rehaspezifisch 32 104 112 129 142 115 109 Reha-EA Eignungsabklärung/Berufsfindung Reha 40 49 85 103 80 77 92 BNF Berufsausbildung Benachteiligter 20 37 39 23 23 13 * dar. BAE Berufsausb. in außerbetr. Einrichtungen 14 17 21 10 10 5 8 ÜHAH Übergangshilfen/Aktivierungshilfen 4 9 10 21 * - - Reha-bMA besondere Maßn. z. Ausbildungsförd. Reha 73 140 166 125 140 113 105 Reha-AZ Ausbildungszuschuss f. behind. Menschen - 4 5 3 * 3 * AZ-SB Ausbildungszuschuss f. Schwerbehinderte 12 53 24 42 40 42 28 F sonstige Förderung 85 431 433 274 526 262 212 dar. irM individuelle rehaspezifische Maßnahmen 78 395 369 222 511 252 193 dar. WfbM Eingangsverf./Berufsbildungsbereich WfbM 77 395 356 214 460 221 186 Reha-UB unterstützte Beschäftigung Reha - - - - 10 10 19 Erstellungsdatum: 10.02.2012, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 130442 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen Zahlenwert kleiner 3 geschlossen werden kann, anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst.    Auszubildende in Behindertenausbildungsberufen zum 31.12.2011 - Handwerkskammer Berlin männlich weiblich Holzbearbeiter/in 117 109 8 Kraftfahrzeug-Servicehelfer/in 17 17 0 Metallbearbeiter/in 1 1 0 Insgesamt 135 127 8 Ausbildungsberuf zusammen davon: Stand: 10.02.2012 Pi ka17-10144 ka17-10144Anl1u2 ka17-10144Anlagen 3 und 4 ka17-10144Azubis