Drucksache 17/ 10 149 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Katrin Lompscher (LINKE) vom 23. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2012) und Antwort Erzwungene Wohnungsumzüge in Berlin für ALG-II-Beziehende Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Sofern die Kosten für Unterkunft und Heizung auch individuell unangemessen sind, werden die Leistungsbeziehenden aufgefordert, die Kosten zu senken. Dies kann auf unterschiedliche Art, auch durch einen Umzug geschehen. Erzwingen lässt sich ein Umzug nach der geltenden Rechtslage nicht. 1. Bei wie vielen ALG-II-Beziehenden wird in Berlin eine Miete oberhalb der in der AV-Wohnen festgelegten Richtwerte der Kosten der Unterkunft (KdU) gezahlt (bitte nach Job-Centern aufschlüsseln)? Zu 1.: Im Jahre 2011 (bis September 2011) erhielten durchschnittlich 99.148 Bedarfsgemeinschaften Leistungen für Unterkunft und Heizung oberhalb der Richtwerte der AV-Wohnen. Davon entfielen nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit auf die einzelnen Jobcenter: Mitte 14.027 Tempelhof-Schöneberg 9.800 Steglitz-Zehlendorf 3.656 Marzahn-Hellersdorf 6.805 Lichtenberg 8.281 Friedrichshain-Kreuzberg 9.207 Treptow-Köpenick 4.640 Charlottenburg-Wilmersdorf 8.431 Spandau 7.935 Pankow 7.885 Neukölln 11.500 Reinickendorf 6.981 2. Wie viele ALG-II-Empfangende sind in den Jahren 2009 und 2010 aufgefordert worden, die Kosten ihrer Unterkunft zu senken (bitte mit o. g. Aufschlüsselung)? Zu 2.: Diese Angaben liegen erst seit Beginn des Controllings zur AV-Wohnen, also erstmals für 2010 vor. In 2010 ergingen von den Jobcentern 71.187 Aufforderungen, die Kosten für Unterkunft und Heizung zu senken. Sie verteilen sich auf die einzelnen Jobcenter wie folgt: Mitte 8.740 Tempelhof-Schöneberg 10.479 Steglitz-Zehlendorf 3.660 Marzahn-Hellersdorf 5.654 Lichtenberg 1.584 Friedrichshain-Kreuzberg 7.466 Treptow-Köpenick 3.292 Charlottenburg-Wilmersdorf 8.713 Spandau 6.059 Pankow 7.463 Neukölln 3.086 Reinickendorf 4.991 3. Wie viele ALG-II-Empfangende waren es 2011, als die AV-Wohnen ohne Rechtsgrundlage war und Richterrecht galt (bitte mit o. g. Aufschlüsselung)? Zu 3.: Die AV-Wohnen hatte und hat ihre Rechtsgrundlage in § 5 Ausführungsgesetz zum SGB II in Verbindung mit § 22 SGB II. Als Ausführungsvorschrift des Landes Berlin kann sie allerdings nur die Verwaltung, nicht die Gerichte binden. Dies kann nur dadurch geändert werden, dass die Angemessenheit durch eine Rechtsverordnung nach § 22a SGB II bestimmt wird. Diese Möglichkeit wurde allerdings erst durch Rechtsänderung ab 01. April 2011 eröffnet. In 2011 ergingen durch die Jobcenter insgesamt 65.511 Aufforderungen, die Kosten für Unterkunft und Heizung zu senken. Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Jobcenter: Mitte 6.284 Tempelhof-Schöneberg 8.440 Steglitz-Zehlendorf 1.512 Marzahn-Hellersdorf 9.830 Lichtenberg 1.874 Friedrichshain-Kreuzberg 2.442 Treptow-Köpenick 2.702 Charlottenburg-Wilmersdorf 8.168 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 149 Spandau 819 Pankow 11.775 Neukölln 7.358 Reinickendorf 4.307 4. Für wie viele ALG-II-Empfangende, die eine Aufforderung zur Kostensenkung in den Jahren 2009, 2010 und 2011 erhielten, galten nach Überprüfung der individuellen Situation die Sonder- und Härtefallregelungen der AV-Wohnen (bitte nach Jahren und JobCenter aufschlüsseln)? Zu 4.: Diese Angaben liegen erst seit Beginn des Controllings zur AV-Wohnen, also seit 2010 vor. 2010 2011 Mitte 3.109 1.837 Tempelhof-Schöneberg 5.103 4.520 Steglitz-Zehlendorf 912 609 Marzahn-Hellersdorf 1.271 4.814 Lichtenberg 905 1.166 Friedrichshain-Kreuzberg 2.945 1.096 Treptow-Köpenick 1.330 907 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.611 3.007 Spandau 893 4.654 Pankow 2.480 7.173 Neukölln 1.439 3.005 Reinickendorf 2.134 3.547 Gesamt 25.132 36.335 5. Wie viele ALG-II-Empfangende, die eine Auffor- derung zur Kostensenkung erhielten, haben die Kosten alleine gesenkt, z. B. indem sie die Differenz selbst tragen (bitte mit o. g. Aufschlüsselung)? Zu 5.: Individuell unangemessene Kosten können die Leistungsempfangenden durch Untervermietung, Kostensenkung durch den Vermieter/die Vermieterin oder Zuzahlung aus nicht anrechenbarem Einkommen und Vermögen senken. Diese Möglichkeiten wurden in 2010/2011 in folgendem Umfang in den einzelnen Jobcentern genutzt: 2010 2011 Mitte 754 199 Tempelhof-Schöneberg 143 79 Steglitz-Zehlendorf 11 10 Marzahn-Hellersdorf 32 82 Lichtenberg 117 70 Friedrichshain-Kreuzberg 174 43 Treptow-Köpenick 45 24 Charlottenburg-Wilmersdorf 164 220 Spandau 0 0 Pankow 108 150 Neukölln 206 143 Reinickendorf 43 16 Gesamt 1.797 1.036 6. Wie viele Umzüge haben 2009, 2010 und 2011 stattgefunden und wie viele Bedarfsgemeinschaften haben mit dem Umzug das Job-Center gewechselt (bitte nach Job-Center aufschlüsseln)? Zu 6.: Die Angaben zu 2009 beruhen auf statistischen Meldungen der Jobcenter, die Angaben für 2010 und 2011 stammen aus dem Controlling zur AV-Wohnen. In wie vielen Fällen der Umzug über die Bezirksgrenzen hinaus stattfand und damit das zuständige Jobcenter wechselte, wird nicht erfasst. 2009 2010 2011 Mitte 10 277 75 Tempelhof-Schöneberg 99 130 59 Steglitz-Zehlendorf 6 54 34 Marzahn-Hellersdorf 10 45 84 Lichtenberg 38 109 130 Friedrichshain-Kreuzberg 13 49 9 Treptow-Köpenick 20 34 10 Charlottenburg-Wilmersdorf 33 181 158 Spandau 11 95 366 Pankow 25 91 143 Neukölln 60 54 166 Reinickendorf 103 76 79 Gesamt 428 1.195 1.313 7. Wie ist der Stand der Vorbereitung der neuen Rechtsverordnung für die Kosten der Unterkunft in Berlin? Zu 7.: Der Senat beabsichtigt im ersten Halbjahr 2012 eine Rechtsverordnung zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung zu beschließen . Berlin, den 13. Februar 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2012) 2