Drucksache 17 / 10 152 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Udo Wolf (LINKE) vom 26. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2012) und Antwort Gleichbehandlung beim „Berliner Dialog der Religionen“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was ist das Ziel des „Berliner Dialog der Religio- nen“, zu dem der Berliner Kulturstaatssekretär eingeladen hat? Zu 1.: Berlin zeichnet sich deutschland- und europa- weit durch seine immense religiöse Pluralität aus. Der „Berliner Dialog der Religionen“ ist eine Reaktion des Senats auf das vielfach von verschiedenen Initiativen und Akteuren, die sich seit Jahren im religionsübergreifenden gemeinsamen Miteinander in Berlin engagieren, geäußerte Bedürfnis, die konstruktive religionsübergreifende Zusammenarbeit stadtweit zu vernetzen, das Zusammenleben der verschiedenen Religionen in Berlin zu verbessern und im Hinblick auf eine gelingende Integration das gute Miteinander der vielen Religionen sowie die Gemeinsamkeiten des Zusammenlebens im Berliner Stadtalltag zu fördern. 2. Gibt es aus Sicht des Senats erste Ergebnisse des Dialogs? Zu 2.: Neben einer Auftaktveranstaltung fanden bisher zwei Konferenzen statt, die im Wesentlichen der Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Aktivitäten und Bedürfnisse der Akteure dienten. Die Religionsgemeinschaften haben u.a. geäußert, bei den Themen Dialog zwischen den Generationen, Bekämpfung von Gewalt und politischem Extremismus, Schlichtung von sozialen Konflikten sowie der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der am Rande der Gesellschaft lebenden Deutschen künftig stärker zusammenarbeiten zu wollen . In einer Broschüre wurden die Aktivitäten der Eingeladenen zusammengefasst. Damit sind die ersten Schritte unternommen, um das Zusammenleben unterschiedlicher Religionen nachhaltig zu verbessern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, sich in diesem Sinne zu engagieren. Ob und welche neuen Formen einer stadtübergreifenden Zusammenarbeit und eines besseren Miteinanders tatsächlich von den Akteuren entwickelt werden können, wird Thema der kommenden Konferenzen sein. 3. Werden die Treffen oder sonstige Aktivitäten des Dialogs durch das Land Berlin finanziert? Zu 3.: Die o.g. Veranstaltungen fanden im Berliner Rathaus statt und wurden vom Senat ausgerichtet. Eine Finanzierung der sich aus dem Dialog ergebenden eigenständigen Aktivitäten der eingeladenen interreligiösen Initiativen und Akteure durch den Senat fand nicht statt. 4. Wenn ja, wie hoch war diese Finanzierung je- weils in den vergangenen zwei Jahren und was genau wurde finanziert? Zu 4.: Für die o.g. Veranstaltungen wurden ausgege- ben: - Auftaktveranstaltung (Januar 2011): 382 € - Konferenz (Mai 2011): 2.643 € - Konferenz (Oktober 2011): 1.868 € - Broschüre der Berliner interreligiösen Akteure und Initiativen: 2.382 € 5. Welche Religionsgemeinschaften und sonstigen Gruppen nehmen daran teil? 6. Welche Religionsgemeinschaften und sonstigen Gruppen wurden zu diesem Dialog bzw. seinen einzelnen Aktivitäten eingeladen? Zu 5. und 6.: Es wurden Akteure und Initiativen ein- geladen, die in Berlin seit Langem im interreligiösen Dialog und in konkreten Projekten des religionsübergreifenden Miteinanders von Religionen aktiv sind. Fast alle Eingeladenen nehmen am Dialog teil. 7. Nach welchen Kriterien erfolgte diese Auswahl? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 152 Zu 7.: Die o.g. Akteure und Initiativen wurden über einen längeren Zeitraum befragt, ihre Partner im religionsübergreifenden Miteinander und weitere ihnen bekannte Initiativen, die sich um ein religionsübergreifendes Miteinander in Berlin bemühen, zu benennen. 8. Warum erschien es dem Senat angebracht, Welt- anschauungsgemeinschaften nicht am interreligiösen Dialog zu beteiligen? 9. Ist dem Senat bekannt, dass nach dem Grundge- setz Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vom Staat gleichbehandelt werden müssen? 10. Warum ist trotzdem keine Weltanschauungsge- meinschaft – wie z.B. der „Humanistische Verband“, der immerhin fast 52.000 Schülerinnen und Schüler in seinem Humanistischen Lebenskundeunterricht unterrichtet – zu diesem Dialog eingeladen worden? Zu 8., 9. und 10.: Der „Berliner Dialog der Religio- nen“ ist eine Antwort des Senats auf das vielfach von verschiedenen religiösen Initiativen und Akteuren, die sich seit Jahren im religionsübergreifenden gemeinsamen Miteinander in Berlin engagieren, geäußerte Bedürfnis, die konstruktive religionsübergreifende Zusammenarbeit stadtweit zu vernetzen und das Zusammenleben der verschiedenen Religionen in Berlin zu verbessern. Es wurden alle Akteure und Initiativen eingeladen, die erkennbar seit Jahren hieran arbeiten, die von den bis dahin bekannten und befragten Akteuren der interreligiösen Zusammenarbeit benannt wurden und die über konkrete Erfahrungen in der dieser Zusammenarbeit verfügen. Ein nennenswerter Einsatz des Humanistischen Landesverbandes BerlinBrandenburg (HVD) für den interreligiösen Dialog und die religionsübergreifende Zusammenarbeit ist bisher nicht deutlich geworden oder von den befragten Akteuren des interreligiösen Dialoges benannt worden. 11. Welche zukünftigen Aktivitäten des „Dialoges der Religionen“ sind geplant? Zu 11.: Die Aktivitäten richten sich nach der Nachfra- ge und dem geäußerten Bedarf der Akteure. Daraus hat sich ergeben, dass weitere Konferenzen erwünscht und sinnvoll sind. 12. Beabsichtigt der Senat in Zukunft dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen und auch Weltanschauungsgemeinschaften zu den Aktivitäten des Dialoges einzuladen? Zu 12.: Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird durch die bisherige Form des Berliner Dialogs der Religionen bereits umgesetzt. Gleichwohl beabsichtigt der Senat, bei einem entsprechend geäußerten Bedürfnis der Weltanschauungsgemeinschaften und der weltanschauungsübergreifend zusammenarbeitenden Initiativen und Akteure auch zu einem „Dialog der Weltanschauungsgemeinschaften “ einzuladen. Bisher ist ausschließlich der HVD mit einer entsprechenden Bitte an den Senat herangetreten . Der Senat ist darüber hinaus interessiert, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Religionen, Weltanschauungsgemeinschaften sowie der Gruppe der Menschen ohne eine Religion oder eine Weltanschauung zu unterstützen und begrüßt entsprechende Initiativen und konkrete Vorschläge hierzu ausdrücklich. Berlin, den 14. Februar 2012 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Feb. 2012) 2