Drucksache 17 / 10 158 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 26. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2012) und Antwort Qualifizierungsangebote für Hartz-IV-Empfänger durch Betriebe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Berliner Senat den Vorschlag der Unternehmerverbände (UVB) bei den Jobcentern anzuregen bzw. selbst dafür einzutreten, Qualifizierungsangebote für Arbeitslose verstärkt in Betrieben zu organisieren statt diese Angebote fast ausschließlich freien Trägern zu überlassen. Zu 1.: Wie in den Richtlinien der Regierungspolitik formuliert, liegt das Hauptaugenmerk des Berliner Senats bei der Arbeitsmarktpolitik auf einer verstärkten Ausrichtung der Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt. Durch gezieltere Aktivierungsmaßnahmen sowie eine engere Zusammenarbeit mit den Unternehmen sollen größere und nachhaltigere Vermittlungserfolge erzielt werden. Der Senat von Berlin sieht daher auch in einer möglichst betriebsnahen Fördermaßnahme – eigenständig als Maßnahme bei einem Arbeitgeber/einer Arbeitgeberin oder als Teil einer Maßnahme bei einem Träger – insbesondere für Langzeitarbeitslose eine gute Chance, näher an den 1. Arbeitsmarkt herangeführt zu werden. Der Berliner Senat begrüßt daher auch die Möglichkeit , mit der Gesetzesnovelle zum 1. April 2012 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber/einer Arbeitgeberin im Rahmen des neuen § 45 SGB III mit einer maximalen Laufzeit von nunmehr 12 Wochen statt bisher 4 Wochen durchführen zu können. Dies eröffnet vor allem eine bessere Qualifizierungsmöglichkeit während der Maßnahme . Insbesondere für Jugendliche kann diese betriebsnahe Förderung eine gute Chance für die Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt eröffnen. Der Senat von Berlin unterstützt in Abstimmung mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg den zielgerichteten Einsatz dieses Instrumentes und wird verstärkt dafür eintreten. 2. Gibt es bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet im Land Berlin und wenn ja, welche? 3. Kann belegt werden, dass Qualifizierungsangebote in Betrieben zu einer größeren Übernahmebereitschaft der Qualifizierten durch den qualifizierenden Betrieb geführt haben? Zu 2. und 3.: Durch die Jobcenter wurden auch in der Vergangenheit Beziehern/innen von Leistungen nach dem SGB II auf Grundlage des § 46 SGB III nicht nur sog. Möglichkeiten zur Probearbeiten, sondern auch Qualifizierungsangebote bei einem Arbeitgeber/einer Arbeitgeberin unterbreitet. Diese dauerten je nach individuellem Bedarf des Kunden bis zu 4 Wochen. Durch die Bundesagentur für Arbeit wird erhoben, wie viele der Teilnehmer an einer Maßnahme 6 Monate nach deren Ende in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind (Eingliederungsquote). Dabei wird jedoch nicht nach Probearbeit und Qualifizierung beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin unterschieden. Im SGB II liegt die Eingliederungsquote bei den ca. 8.200 durchgeführten Maßnahmen dieser Art bei ca. 46 %. Diese Quote stellt Ergebnisse dar, die u. a. Aufschluss über die Beschäftigungschancen und Arbeitslosigkeitsrisiken nach Abschluss einer Maßnahme aufzeigen, die aber nicht unmittelbar im Sinne einer Ursache-Wirkungs-Analyse zu interpretieren sind. Grundsätzlich kann eingeschätzt werden, dass dieses Instrument bei einem zielgerichteten Einsatz sehr erfolgreich sein kann und die Übernahmebereitschaft insbesondere für Arbeitslosen unter 25 Jahren in den Unternehmen erhöhen kann. Berlin, den 08. März 2012 Dilek K o l a t -------------------------------- Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2012)