Drucksache 17 / 10 159 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 26. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2012) und Antwort Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) komplett barrierefrei und behindertengerecht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Klagen und Beschwerden sind dem Senat bezüglich des barrierenfreien und behindertengerechten Zugangs zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) bekannt? Frage 2: Welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Barrieren wurden gegenüber der Betreibergesellschaft angeregt bzw. durchgesetzt? Frage 3: Welche Forderungen sind noch offen? Antwort zu 1., 2. und 3.: Dem Senat und dem Landes- beauftragten für Menschen mit Behinderung sind aktuell keine Klagen und Beschwerden bezüglich des barrierefreien und behindertengerechten Zugangs zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) bekannt. Frage 4: Warum ist es immer noch nicht gelungen für Menschen mit Behinderungen, aber auch für andere Reisende z. B. mit kleinen Kindern, Transportwagen für Gepäckstücke (zwischen Taxihaltepunkt, Parkplatz und Busfahrpunkten) anzubieten, wie dies andernorts üblich ist? Antwort zu 4.: Das Vorhalten von Transportwagen für Gepäckstücke dient nicht der Herstellung von Barrierefreiheit . Um allen Fahrgästen den Transport ihres Gepäckes zu erleichtern, hatte die Internationale Omnibus-Betreibergesellschaft mbH (IOB) vor einigen Jahren Transportwagen zur Verfügung gestellt. Diese wurden leider immer wieder vom Gelände des ZOB entfernt, so dass regelmäßig weitere Investitionen zur Erhaltung notwendig wurden , welche die IOB wirtschaftlich nicht mehr vertreten konnte. Um den Service für die Fahrgäste zu verbessern, plant die IOB erneut Koffertransportwagen auf dem Gelände des ZOB zur Verfügung zu stellen. Für die Nachhaltigkeit muss ein System gefunden werden, bei dem die Transportwagen nicht vom Gelände des ZOB entfernt werden können, sondern möglichst wieder zur Station zurück gebracht werden. Die IOB beabsichtigt die Bereitstellung dieses Systems im ersten Quartal 2012. Laut Auskunft der Betreibergesellschaft IOB bestehen für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität aufgrund fehlender Transportmöglichkeiten für Gepäck im Einklang mit der Verordnung (EU), Nr. 18/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr individuelle Regelungen, die es ihnen ermöglichen, z.B. bei Taxifahrten nach entsprechender Anmeldung bei der Verkehrsleitung in Abhängigkeit der Verkehrslage auf dem ZOB direkt an den Halteplatz des Fernreisebusses gebracht zu werden. Auf der Interseite der IOB (www.iob-berlin.de) ist hierzu unter Kontakt ein entsprechendes Formular hinterlegt und im Impressum sind die Faxnummer und die E-Mail Adresse der Verkehrsleitung am ZOB veröffentlicht . Die Fahrgäste werden gebeten, sich so früh wie möglich mit Reisetermin, Abfahrts-/Ankunftszeit, Busunternehmen sowie eventuellen Besonderheiten und einem Kontakt für Rückfragen schriftlich anzumelden. Nur so kann die Unterstützung durch die Verkehrsleitung optimal im Vorfeld vorbereitet und vor Ort koordiniert werden. Berlin, den 24. Februar 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Mrz. 2012)