Drucksache 17 / 10 161 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 30. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2012) und Antwort Polizeieinsatz in der Rigaer Straße am 29. Januar 2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Vorbemerkung des Abgeordneten: In der Nacht zum Sonntag, den 29. Januar gab es einen Polizeieinsatz in der Rigaer Straße, die dabei weiträumig abgesperrt wurde. Der Einsatz konzentrierte sich auf das Objekt Rigaer Straße 94. Die Polizisten betraten im Verlaufe des Einsatzes neben den dortigen Wohneinheiten auch die sogenannte "Kadterschmiede“. Die Kadterschmiede ist ein Veranstaltungsraum, der sich im Erdgeschoss des Seitenflügels in der Rigaer Straße 94 befindet. Am Abend des 28. Januar fand dort eine Soli-Veranstaltung statt. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. War der Polizei im Vorfeld der Maßnahme be- kannt, dass in der Kadterschmiede eine Veranstaltung stattfindet? Falls ja, welche Informationen lagen der Polizei vor? Zu 1.: Der Polizei lag die Information vor, dass ab 22:00 Uhr eine „Soli-Party“ unter dem Motto „Polizeikongress verpiss dich“ veranstaltet werden sollte. 2. Gab es auf der Veranstaltung konkretes Fehlver- halten, welches eine polizeiliche Maßnahme rechtfertigte? Zu 2.: Nein. 3. Was war der Grund für das Betreten des Objekts, Rigaer 94, insbesondere des Veranstaltungsraums Kadterschmiede? Zu 3.: Am 29.1.2012 wurde dem Lagezentrum gegen 00:25 Uhr gemeldet, dass unbekannte Personen im Innenhof der Liebigstraße 14 mehrere Scheiben eingeschlagen hätten. Zum Schutz der vor Ort eingesetzten Polizeibeamten /-innen trafen kurze Zeit später Kräfte einer Einsatzhundertschaft ein. Sie wurden aus einer Personengruppe mit einem Laserpointer geblendet und verletzt. Gegen 01:20 Uhr trat überraschend eine Gruppe von ca. 15 vermummten Personen aus der Rigaer Str. 94 heraus und griff die Beamten/-innen an. Ein Stein wurde in Richtung eines Polizeibeamten geworfen, verfehlte ihn und beschädigte die Seitentür des Fahrzeugs, aus dem er gerade stieg. Ein weiterer Polizeibeamter wurde durch einen Laserpointer mehrmals im Augenbereich getroffen. Als die Einsatzkräfte den vermummten Personen nacheilten, zogen sich diese sofort in die Hofdurchfahrt der Rigaer Str. 94 zurück und versperrten mit einem Müllcontainer von innen die Türen des Eingangsbereiches , sodass die Beamten/-innen nicht folgen konnten. Gleichzeitig setzten die Flüchtenden Laserpointer und Pfefferspray gegen die Beamten/-innen ein. Den lautstarken Aufforderungen der Dienstkräfte, das Tor zu öffnen und die Angriffe einzustellen, kamen die Personen nicht nach. Um die Angreifer/-innen vorläufig festnehmen zu können, versuchten die Einsatzkräfte über den Innenhof der Rigaer Str. 94 zu der dortigen Hofdurchfahrt zu gelangen. Noch bevor dies möglich war, flüchteten die vermummten Personen in das Treppenhaus der Rigaer Str. 94 und verbarrikadierten sich dort. Auch hier wurde den Aufforderungen der Polizei, Einlass zu gewähren, nicht Folge geleistet. Die Beamten/-innen wurden von vermummten Personen aus den Fenstern im Treppenhaus mit Steinen beworfen sowie mit weißer Farbe und anderen unbekannten Flüssigkeiten übergossen. Mindestens ein Feuerlöscher wurde dabei auf die Einsatzkräfte entleert und sodann auf die im Hof stehenden Einsatzkräfte geworfen, die zum Schutz die Einsatzschilder über ihre Köpfe hielten und deshalb nicht getroffen wurden. Zur Ergreifung der Personen, die diese Straftaten begangen hatten, musste das Objekt Rigaer Straße 94 betreten werden. 4. Inwiefern wurde beim Vorgehen zwischen den Wohneinheiten der Rigaer Straße 94 und dem Veranstaltungsraum Kadterschmiede unterschieden? Zu 4.: Durch die Polizei wurden die notwendigen Räume betreten, um die Ergreifung der Beschuldigten zu gewährleisten. Die „Kadterschmiede“ wurde nur betreten, um ins Treppenhaus zu gelangen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10161 5. Wurden während der Maßnahme in der Rigaer Straße 94 Wohneinheiten durchsucht? Falls ja, lag ein Durchsuchungsbefehl für die Rigaer Straße 94 vor? Falls nein, was genau versteht der Senat unter einer "Begehung "? (siehe dazu Pressemitteilung der Polizei vom 29. Januar, 18:05 Uhr) Zu 5.: Es wurde eine Wohneinheit betreten und nach Personen durchsucht. Eine richterliche Durchsuchungsanordnung lag nicht vor. Die Dienstkräfte gingen im gesamten Verlauf des Einsatzes von Gefahr im Verzug aus. Eine richterliche Anordnung zur Ergreifung der Tatverdächtigen hätte nicht beschafft werden können, ohne dass die auf frischer Tat verfolgten Täter hätten flüchten können. 6. Wie informierten die Beamten vor Ort die an- wesenden Bewohner und die Besucher der Kadterschmiede über das Ziel des Einsatzes? Zu 6.: Vor Beginn und während der Eindringmaß- nahmen forderte die Polizei wiederholt laut und deutlich sowie mit dem Hinweis, dass sich im Haus Straftäter/- innen aufhalten, dazu auf, die Türen zur Hofdurchfahrt und zum Seitenflügel zu öffnen. 7. Wie stellten die Beamten sicher, dass ihre An- sagen/Verlautbarungen von den Bewohnern/ Besuchern des Objekts, insbesondere der Kadterschmiede, wahrgenommen wurden? Zu 7.: Den lautstarken polizeilichen Aufforderungen, die Straftaten einzustellen und die Türen zum Objekt zu öffnen, wurde kollektiv von den im Objekt aufhältlichen Personen mit dem Skandieren von Rufen: „Wir lassen euch hier nicht rein. Haut ab – ihr kommt hier nie rein!“ begegnet. Es kann deshalb und aufgrund der geschilderten vorangegangenen Ereignisse ausgeschlossen werden, dass Personen im Objekt die o.a. polizeilichen Aufforderungen nicht wahrgenommen haben könnten. 8. Welche anderen Maßnahmen wurden in Erwägung gezogen, um die Ziele des Einsatzes zu erreichen? Warum wurden diese Maßnahmen nicht angewendet? Zu 8.: Es gab keine anderen Maßnahmen, die geeignet gewesen wären, die Beschuldigten zu ergreifen. 9. Welchen Zugang nahmen die Beamten zum Objekt Rigaer 94 bzw. Kadterschmiede? Zu 9.: Das Gebäude wurde über den Keller durch eine blockierte Holzluke, die einen Zugang über die „Kadterschmiede“ in das Treppenhaus ermöglichte, betreten . 10. Welche Hilfsmittel wurden dort eingesetzt? Zu 10.: Es wurden eine Eindringhilfe, ein Brecheisen und eine Leiter genutzt. 11. Falls dort chemische Reizstoffe eingesetzt wurden, was war der Grund für den Einsatz? Zu 11.: Es wurde Pfefferspray eingesetzt, um die an- dauernden Angriffe mittels Steinen, Reizstoffen, Feuerlöschern , Farben und einer Eisenstange auf Polizeibeamte /-innen zu beenden, die zunächst versuchten, über eine Leiter in das 1. Obergeschoss des Treppenhauses zu gelangen. 12. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um un- beteiligte Anwesende zu schützen? Zu 12.: Innerhalb des von den Maßnahmen be- troffenen linken Seitenflügels des Objektes Rigaer Straße 94 waren keine Unbeteiligten erkennbar. Um Unbeteiligte im Außenbereich des Gebäudes zu schützen, erfolgten am Objekt Absperrmaßnahmen. 13. Wie viele Personen wurden im Veranstaltungs- raum Kadterschmiede angetroffen? Zu 13.: Zum Zeitpunkt des Betretens der „Kadterschmiede“ waren keine Personen mehr anwesend. 14. Wie viele Personen wurden bei dem Einsatz ver- letzt? Wie viele Personen wurden ins Krankenhaus gebracht ? (aufgeschlüsselt nach Polizisten und anderen beteiligten Personen) Zu 14.: Es wurden 51 Polizeibeamtinnen/-beamte ver- letzt, von denen drei ambulant im Krankenhaus behandelt werden mussten. Bei zwei der festgenommenen Personen wurden Verletzungen festgestellt, eine dieser Personen wurde im Krankenhaus ambulant behandelt. 15. Wie viele Personen wurden insgesamt bei dem Einsatz rund um die Rigaer Straße festgenommen? Zu 15.: Es wurden 41 Freiheitsentziehungen/-beschränkungen durchgeführt. 16. Gegen wie viele dieser Personen wurden Er- mittlungsverfahren bzw. Strafverfahren eingeleitet? Zu 16.: Gegen 32 Personen wurden Ermittlungsver- fahren eingeleitet. 17. Welche Straftaten werden diesen Personen konkret vorgeworfen? 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10161 3 Zu 17.: Es besteht der Verdacht des Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall, der Körperverletzung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der Sachbeschädigung durch Inbrandsetzen und der schweren Brandstiftung. 18. Trifft es zu, dass Medienvertretern Zugang zum abgesperrten Bereich gewährt wurde, Abgeordneten und herbeigerufenen Anwälten jedoch nicht? Falls ja, wie kommt diese Ungleichbehandlung zustande? Zu 18.: Sowohl Medienvertreter als auch Abgeordnete konnten den abgesperrten Bereich betreten. Aus gefahrenabwehrenden Gründen und zu ihrem eigenen Schutz wurde ihnen jedoch kein Zugang in den Hinterhof oder in das Objekt Rigaer Str. 94 gewährt. Um 04.44 Uhr nahmen zwei Anwälte an der Absperrung Rigaer Straße/ Zellestraße Kontakt zu den eingesetzten Kräften auf. Sie übermittelten den Namen einer männlichen Person und teilten mit, dass sie der Rechtsbeistand dieser Person wären. Eine Nachfrage ergab, dass diese Person durch die Polizei nicht angetroffen wurde oder in anderer Hinsicht in die polizeilichen Maßnahmen vor Ort involviert war. Aufgrund dieser Tatsache wurde den beiden Anwälten der Zugang in den abgesperrten Bereich verwehrt. Der Fragesteller wurde in seiner Funktion als Abgeordneter persönlich von der Absperrung abgeholt und ca. 5 m in den Bereich gebeten. Er forderte dann, in das Objekt Rigaer Str. 94 eingelassen zu werden. Dies konnte aus Sicherheitsgründen nicht gewährt werden und ihm wurde ein Platz bei den Medienvertretern/-innen gegenüber der Rigaer Str. 94 angeboten. Dieses Angebot lehnte er ab, verabschiedete sich und entfernte sich aus dem abgesperrten Bereich. 19. Trifft es zu, dass später auch Medienvertretern der Zugang zum abgesperrten Bereich verwehrt wurde? Zu 19.: Einer männlichen Person wurde der Zugang in den abgesperrten Bereich verwehrt, weil sie sich nicht mit einem gültigen Presseausweis legitimieren konnte. Berlin, den 08. März 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2012)