Drucksache 17 / 10 164 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 27. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2012) und Antwort (siehe Drs 17/10 165) Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung – können die Sozialen Medien eine neue Rolle zwischen Senat und Bevölkerung spielen? (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Teil I: 1. Welche Ziele hat der Senat für seine Auftritte in den sozialen Netzwerken definiert? Welche Wirkungen beabsichtigt der Senat mit seinen Social-Media-Aktivitäten? 2. Wie wird das Potenzial von Social Media für einen aktiven Dialog zwischen dem Senat und Bürger und Bürgerinnen bewertet? 3. Besitzt Berlin eine Social-Media-Strategie? a) Wenn der Senat eine Strategie besitzt, bitte Konzept und Inhalt darlegen. b) Wer ist für die Strategie verantwortlich? c) Welche Behörde ist für die Umsetzung und Ko- ordinierung senatsintern verantwortlich? d) Wie weit sind die Bezirke in einer gemeinsamen Darstellung eingebunden? 4. Was ist die Zielgruppe der Social-Media- Aktivitäten Berlins? a) Gibt es eine oder verschiedene Zielgruppen? b) Wenn es verschiedene Zielgruppen gibt, welche sind diese? c) Worin unterscheidet sich die jeweilige ziel- gerichtete Ansprache? d) Wie verfolgt/beobachtet Berlin die Diskussionen in anderen inoffiziellen Gruppen auf Facebook? 5. Wie evaluiert der Senat seine Social-MediaAktivitäten ? 6. Welche Best-Practice-Beispiele zur Nutzung von Social Media anderer Bundesländer sind dem Senat bekannt ? Gibt es hierzu Austausch mit den anderen Bundesländern ? Wenn ja, bitte darlegen. 7. Sind dem Senat die Möglichkeiten des Dialogs, die Social Media bietet, bekannt, und wie ist geplant, diese für die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen? a) Inwieweit ist geplant, diese für die Aktivitäten des Senats einzusetzen – auch auf Bezirksebene? Wenn ja, bitte darlegen. Wenn nein: Ob und wann ist dies beabsichtigt? 8. Sind dem Senat die Möglichkeiten der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, die Social Media bietet, bekannt, und wie ist geplant, diese für die Aktivitäten des Senats einzusetzen? Teil II: 1. Plant der Senat – wie andere Städte auch – einen offiziellen Facebook- bzw. Twitter-Account für die Stadt Berlin einzurichten? 2. Wenn ja, wer soll für den Social-Media-Auftritt von Berlin auf Facebook oder Twitter verantwortlich sein? a. Welche Regelungen sind bezüglich der Inhalte getroffen , die darüber veröffentlicht werden? b. Welche Regelungen sind bezüglich der Personen getroffen, die das Schreibrecht erhalten? 3. Existiert ein vollständiges Verzeichnis aller Social- Media-Aktivitäten des Berliner Senats und seiner Ämter, Landesbetriebe und nachgeordneten Behörden? Bitte alle bestehenden Angebote auflisten. 4. Wird der Einsatz von Social Media in den Berliner Behörden gewünscht und gefördert? Wenn der Einsatz von Social Media gewünscht ist, wie fördert der Senat konkret diesen in der Berliner Verwaltung? 5. Welche Maßnahmen werden getroffen, um Beschäftigten die Möglichkeit zur Entwicklung von Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 164 Kompetenzen im Umgang mit Social Media zu ermöglichen ? Wie wird das Thema Social Media in bestehende Fortbildungen integriert? 6. Existiert auf Seiten des Senats ein kontinuierliches Web-2.0-Monitoring in Blogs, Wikis, Netzwerken und anderen sozialen Medien? Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich , wer wertet diese Daten aus und welche Software wird dafür verwendet? 7. Hat der Senat ein Interesse an einer Zusammen- arbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen /Akteuren und Expertinnen/Experten aus dem Bereich Social Media? a. Wenn ja, wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit bereits konkret? b. Wenn nein, welche Schritte sind geplant? c. Wäre der Senat bereit, einen Runden Tisch einzu- berufen, um sich mit lokalen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen/Akteuren und Expertinnen/Experten aus dem Bereich Social Media zusammenzusetzen ? Wenn nein, warum nicht? 8. Nutzt der Senat die Möglichkeiten von Social Media in der innerbehördlichen Zusammenarbeit? a. Wenn ja, welche Social-Media-Instrumente werden in welcher Behörde zu welchem Themenfeld eingesetzt? b. Wenn ja, bitte die Instrumente den Behörden zugeordnet auflisten. c. Wenn nein, ist der Einsatz von Social-MediaInstrumenten in der innerbehördlichen Zusammenarbeit geplant? 9. Ist die Nutzung weiterer Angebote angedacht? Wenn ja, welche und wann? 10. Ist das bestehende Angebot mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten abgesprochen? a. Wenn ja, wann war dies und zu welchen Ergeb- nissen ist er gekommen, gibt es einen regelmäßigen Austausch? b. Wenn nein, ist dies geplant? Zu 1. bis 8. (Teil I) und zu 1. bis 10. (Teil II): Der Senat sieht im Internet ein in seiner Bedeutung beständig wachsendes Instrument für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Er sieht hierin große Chancen, die Möglichkeiten für die allgemeine politische Diskussion und Meinungsbildung weiter zu verbessern und die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in den sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten zu stärken. Gleichzeitig eröffnet das Internet neue Möglichkeiten , den Zugang zur Berliner Verwaltung für Bürger und Wirtschaft zu erleichtern. Netzpolitik, zu der nicht nur die Politik über das Netz sondern auch mit dem Netz gehört, ist ein vom Senat besonders betontes Handlungsfeld für die nächsten Jahre. Der inzwischen nahezu überall und jederzeit verfügbare Internetzugang, neue Möglichkeiten für schnelle Informationsweitergabe und Mitbestimmung unterstützen diesen gesellschaftlichen Wandel, sie machen neue Formen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung in allen Politikfeldern möglich. Auch im Bereich der sogenannten Sozialen Medien. Um einer digitalen Spaltung in Berlin entgegenzuwirken, entwickelt der Senat u.a. mit den im Bezirk Marzahn-Hellersdorf im Piloteinsatz befindlichen Bürgerterminals Möglichkeiten des einfachen Internetzugangs für die Bevölkerung. Gegenwärtig nimmt die Diskussion um Soziale Medien einen breiten Raum in der interessierten Öffentlichkeit ein. Der Senat von Berlin verfolgt diese aufmerksam und hat bereits 2011 eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, um praktische Fragen der Verwaltung im Umgang mit diesen Medien zu beleuchten. An der Arbeitsgruppe beteiligt sich auch der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit . Von dieser Arbeitsgruppe werden insbesondere Aspekte des Nutzen/Aufwandes, des Datenschutzes sowie des Dienstrechts beleuchtet, die sich aus den neuen Wegen der Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern ergeben. Im Hinblick auf den Datenschutz hat der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schwerwiegende Bedenken insbesondere bei der Nutzung von Facebook geäußert, die allerdings noch einer grundlegenden Erörterung bedürfen. Einzelne Behörden in Berlin befassen sich bereits mit dem Thema Soziale Medien und haben erste Versuche zur Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern unternommen . Die Versuche werden durch die jeweiligen Behörden in eigener Verantwortung durchgeführt und ausgewertet. Geprüft wird auch, ob dieser zusätzliche Kanal der Kommunikation dauerhaft zum Einsatz kommen soll. Gerade wird ein Verzeichnis aller aktuellen Aktivitäten der Haupt- und Bezirksverwaltung im Bereich Soziale Medien erstellt. Der Senat beteiligt sich auch am länderübergreifenden Erfahrungsaustausch über Soziale Medien. Beispielsweise beim jährlichen Erfahrungsaustausch mit den Organisationsbereichen, die die Internetpräsenz der Länder betreuen, und an der länderoffenen Arbeitsgruppe des Arbeitskreises I der Innenministerkonferenz zu Fragen des Datenschutzes in sozialen Netzwerken. Dem Senat ist auch die Initiative des Bundesinnenministeriums zur Selbstregulierung von Multimedia-Diensteanbietern bekannt und er erwartet mit besonderem Interesse das von Mitgliedern des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter“ beabsichtigte Eckpunktepapier zur datenschutzkonformen Nutzung der Angebote. Ohne Zweifel stellt die Nutzung neuer Kommuni- kationsformen erhebliche Anforderungen an die öffentliche Verwaltung, da die Kommunikation nicht einseitig von der Politik oder Verwaltung im Sinne einer Pressemitteilung erfolgen kann, sondern ein dynamischer und wechselseitiger Prozess mit den Bürgerinnen und Bürgern ist. Was hierbei sinnvoll und unter Beachtung der Verfassungsprinzipien machbar ist, muss erst noch im kritischen Diskurs erarbeitet und geprüft werden. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 164 3 Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass in allen deutschen Verwaltungen, so auch in Berlin, der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb kann derzeit leider noch nicht detailliert auf die einzelnen Fragen eingegangen werden. Berlin, den 08. März 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2012)