Drucksache 17 / 10 166 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 26. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2012) und Antwort Statt Lager: menschenwürdige Unterbringung in Wohnungen! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen leben derzeit in Berlin, die Leis- tungen nach § 3, § 1a und § 2 AsylbLG empfangen? Zu 1.: Ausweislich der Empfängerstatistik zum Asyl- bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben am 30.09.2011 (letzter aktuell verfügbarer Auswertungsstand) im Land Berlin insgesamt 11.507 Personen Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, darunter 4.586 Personen mit Anspruch nach § 2 AsylbLG. Von den insgesamt 6.921 Grundleistungsempfängerinnen und -empfängern unterlagen 1.227 Personen der Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG. 2. Wie viele Personen, die Leistungen nach § 3 Asyl- bLG, § 1a und § 2 AsylbLG empfangen, fallen unter die Zuständigkeit ZAA / ZLA? Zu 2.: Ausweislich der Empfängerstatistik zum Asyl- bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben am 30.09.2011 (letzter aktuell verfügbarer Auswertungsstand) in der Zuständigkeit der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA) bzw. der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) insgesamt 3.160 Personen Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, darunter 137 Personen mit Anspruch nach § 2 AsylbLG. Von den insgesamt 3.023 Grundleistungsempfängerinnen und -empfängern erhalten zwei Personen eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG. Die niedrige Zahl resultiert daraus, dass beide Stellen fast ausschließlich für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Asylverfahren zuständig sind, die von der Anwendung des § 1a AsylbLG ausgenommen sind. 3. Wie viele Personen, die Leistungen nach § 3, § 1a und § 2 AsylbLG empfangen, sind in Sammelunterkünften untergebracht, wie viele leben in Privatwohnungen? (Bitte in absoluten Werten und in Prozent für die letzten drei Jahre getrennt vom LaGeSo und den Bezirken, differenziert nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsgestattung / Duldung / GÜBS / Aufenthaltserlaubnis § 25 I-V auflisten .) Zu 3.: Aus technischen Gründen liegen keine Zahlen für die letzten drei Jahre vor. Diese können auch nicht mehr mit vertretbarem Aufwand erhoben werden. Mit Stand 30.09.2011 hat sich die Situation wie folgt dargestellt : Zuständigkeit Gemeinschaftsunterkünfte § 2 AsylbLG Wohnungen § 2 AsylbLG Gemeinschaftsunterkünfte § 3 AsylbLG Wohnungen § 3 AsylbLG Bezirksämter 478 Personen 10,7 % 3.971 Personen 89,3 % 1.963 Personen 50,4 % 1.935 Personen 49,6 % ZLA 25 Personen 18,2 % 112 Personen 81,8 % 2.547 Personen 84,3 % 476 Personen 15,7 % Im Rahmen dieser statistischen Auswertung findet weder eine Differenzierung nach Aufenthaltsstatus statt noch wird die Anzahl der Leistungsberechtigten nach § 1a AsylbLG ausgewiesen; entsprechende Daten können mit vertretbarem Aufwand nicht nacherhoben werden. Für den Zuständigkeitsbereich der ZLA kann die Aussage Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 166 getroffen werden, dass dort fast ausschließlich Asylbewerberinnen und Asylbewerber betreut werden. 4. Wie viele Personen, die Leistungen nach § 3, § 1a und § 2 AsylbLG empfangen, sind von einer Sammelunterkunft in eine private Mietwohnung gezogen? (Bitte für die letzten drei Jahre differenziert nach Aufenthaltsstatus angeben.) Zu 4.: Die Anzahl der Umzüge aus Gemeinschaftsun- terkünften in Wohnungen wird in den bezirklichen Sozialämtern nicht statistisch erfasst und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben werden. In der Zuständigkeit der ZLA hat sich die Anzahl der Umzüge in Wohnungen wie folgt entwickelt: Jahr Fälle davon davon Personen insgesamt § 2 AsylbLG § 3 AsylbLG insgesamt 2009 80 0 80 170 2010 157 4 153 323 2011 178 2 176 356 Gesamt 415 6 409 849 5. Wie hoch sind derzeit die durchschnittlichen Mo- natskosten der Gemeinschaftsunterbringung pro Leistungsempfänger (AsylbLG) in Berlin, die zum einzelfallbezogenen Kostenvergleich (Gemeinschaftsunterbringung vs. Bezug einer Wohnung) herangezogen werden? Zu 5.: In den Vertragseinrichtungen/Gemeinschafts- unterbringung liegt der durchschnittliche Tagessatz (Gesamtkosten geteilt durch Anzahl der Unterbringungsplätze und Tage im Monat) bei 12,38 € (Stichtag: 31.01.2012). Dieser Tagessatz bildet derzeit die Grundlage für den einzelfallbezogenen Kostenvergleich. 6. Welche vertragsgebundenen und vertragsfreien Einrichtungen werden derzeit mit Leistungsempfängern /innen nach AsylbLG • vom LaGeSo belegt • von den Bezirken belegt? (Bitte auflisten nach Name der Einrichtung, Bezirk Vertragspartner, Betreiberfirma, vertraglich vereinbarte Belegungszahl, aktuelle Belegungszahl und Aufenthaltsstatus der BewohnerInnen, maximale Belegungszahl, Anzahl der in der Einrichtung lebenden Kinder, aktuell vereinbarter Tagessatz mit/ohne Verpflegung, vereinbarter Ausfallsatz, wenn Neubelegung in 2010 und 2011 auch Datum der erstmaligen Belegung, Vertragslaufzeit.) Zu 6.: Siehe Antwort zu 8. 7. Wie hoch ist jeweils die Zahl der anerkann- ten/dauerhaft bleibeberechtigten Flüchtlinge, die aktuell in den genannten Einrichtungen leben? Zu 7.: Hierzu liegen dem Senat keine Daten vor; ent- sprechende Erhebungen wären nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. 8. Welche dieser Einrichtungen dienen als Aus- weichunterkünfte (nur vorübergehende Belegung für wenige Monate), welche sollen dauerhaft belegt werden? Zu 6. und 8.: Die zu Fragen 6. und 8. ermittelbaren Daten können der als Anlage beigefügten Tabelle „Unterbringung Flüchtlinge – Kapazität der Unterkünfte gem. Absprache mit den Bezirken“ der Berliner Unterbringungsleitstelle entnommen werden. Dieser sind die vertragsgebundenen Einrichtungen sowie vertragsfreien Einrichtungen mit Nutzungsmöglichkeiten für das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu entnehmen (Stand: 08.02.2012). Entsprechend dieser Anlage wird aktuell die vertragsgebundene Einrichtung im Askanierring 71A (Bezirk Spandau) als Ausweichunterkunft (100 Plätze) genutzt. Hierbei handelt es sich um eine zeitliche Befristung bis zum 29.02.2012. Daten über Aufenthaltsstatus der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Anzahl der untergebrachten Kinder liegen nicht vor und können nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben werden. 9. In welchen vertragsgebundenen und vertragsfreien Einrichtungen werden neben EmpfängerInnen von Leistungen nach AsylbLG auch andere Personengruppen untergebracht (z.B. nichtdeutsche und deutsche Wohnungslose )? Zu 9.: In den vertragsgebundenen Einrichtungen wer- den grundsätzlich keine Personen untergebracht, die nicht Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Zu den vertragsfreien Einrichtungen liegen dem Senat keine Daten vor; entsprechende Erhebungen wären nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Berlin, den 21. Februar 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Mrz. 2012) 2 Landesamt für Gesundheit und Soziales - Berliner Unterbringungsleitstelle Anlage zu Fragen 6 und 8 der Kleinen Anfrage Nr. 17/10 166 Unterbringung Flüchtlinge - Kapazität der Unterkünfte gem. Absprache mit den Bezirken Stand: 08.02.2012 Art der Einrichtung Bezirk** Straße Betreiber aktuelle Laufzeit *** Kapazität* Be- legung Aus- lastung Aufnahmeeinrichtung Spandau Motardstr. 101a Arbeiterwohlfahrt (AWO) offen 550 516 94% Aufnahmeeinrichtung Lichtenberg Rhinstr. 125-127 Arbeiterwohlfahrt (AWO) 31.01.17 70 28 40% Erstaufnahmeeinrichtungen ab 01.02.2012 620 544 88% Notaufnahme Motardstr. Spandau Askanierring 71 A Arbeiterwohlfahrt (AWO) 29.02.12 100 100 100% A. Summe/Auslastung Notaufnahme Motardstr. 100 100 100% Charlottenburg-Wilmersdorf Brandenburgische Str. 74 DIMO Wehner 30.05.12 160 165 103% Friedrichshain-Kreuzberg Zeughofstr. 12-15 Diakonisches Werk 31.03.12 147 141 96% Lichtenberg Degnerstr. 82 PRISOD GmbH 30.09.12 310 308 99% Tempelhof-Schöneberg Trachenbergring 71-83 Internationaler Bund (IB) 30.04.12 176 172 98% Treptow-Köpenick Köpenicker Landstr. 280 Arbeiterwohlfahrt (AWO) 30.04.12 250 245 98% Charlottenburg-Wilmersdorf Rognitzstr. 8 PeWoBe GmbH 31.07.12 240 216 90% Marzahn-Hellersdorf Otto-Rosenberg-Straße 4-10 Neustart Berlin GmbH 31.05.12 140 137 98% Pankow Falkenberger Straße 151-154 PRISOD GmbH 30.09.12 95 94 99% Mitte Schöneberger Ufer 75-77 PeWoBe GmbH 24.10.12 285 281 99% Tempelhof-Schöneberg Marienfelder Allee 66-80 Internationaler Bund (IB) 31.08.12 454 451 99% Mitte Lehrter Str. 67 Berliner Stadtmission 30.04.12 52 41 79% Vertragsgebundene Einrichtungen Charlottenburg-Wilmersdorf Wilmersdorfer Str. 67 PeWoBe GmbH 30.06.12 75 74 99% B. Summe/Auslastung der vertraggebundenen Einrichtungen 2.384 2325 98% Marzahn-Hellersdorf Hellersdorfer Weg BWV GmbH keine 44 37 84% Marzahn-Hellersdorf Otto-Rosenberg-Straße 4-10 Neustart Berlin GmbH keine 20 21 105% Vertragsfreie Einrichtungen Lichtenberg Werneuchener Straße 19 WH Werneuchener Str. GmbH keine 346 343 99% C. Summe/Auslastung der vertragsfreien Einrichtungen 410 401 98% Gesamtsumme der Auslastungen (A-B-C) 3.514 3.370 96% * Die Kapazitätsangaben entsprechen den mit den Bezirken abgesprochenen Kapazitätsobergrenzen. ** Steglitz-Zehlendorf: in der Wupperstr.befindet sich die Berliner Erstaufnahme und Clearingstelle für minderjährige unbegleitete Jugendliche mit einer Kapazität von 40 Plätzen *** Fett gekennzeichnet sind die Kapazitätsangaben von neuen Unterkünften, bei denen die mit den Bezirken vereinbarte Kapazität noch nicht erreicht ist (Rhinstraße: 300; Marienfelder: 500, Wilmersdorfer Str.: 150) ka17-10166 ka17-10166 Anlage