Drucksache 17 / 10 169 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 06. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2012) und Antwort Waffen in Berlin II – bei Rechtsextremisten I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Waffenfunde gab es in Berlin in den Jahren 2009, 2010 und 2011 bei Rechtsextremisten und Neonazis (bitte nach Art der Waffen aufschlüsseln)? Zu 1.: Waffenfunde sind in der angefragten Form statistisch nicht hinterlegt. Eine teilautomatisierte Recherche in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu Verstößen gegen das Waffengesetz erbrachte für den Zeitraum 2009- 2011 folgendes Ergebnis, das aufgrund der Art und Weise der Recherche nicht abschließend ist: Jahr Art des Verstoßes 2009 Besitz / Mitführen und Zeigen eines Schlagringes (ohne Drohen) 2009 Besitz eines Schlagringes 2010 Mitführen einer SRS-Waffe (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe, so genannte „Gaswaffe“), ohne die erforderliche Erlaubnis 2011 Keine Feststellung 2. Bei Angehörigen welcher rechtsextremen Gruppie- rungen oder Spektren kam es zu den Waffenfunden (z.B. Kameradschaften, autonome Nationalisten, NPD, Naziskinheads )? Zu 2.: Bei den zu den o. g. Verstößen gegen das Waf- fengesetz ermittelten Tatverdächtigen liegen keine Erkenntnisse zu der Zugehörigkeit zu einer rechtsextremen Gruppierung vor. 3. Bei wie vielen Überfällen und Gewalttaten von Rechtsextremisten kamen Waffen zum Einsatz und welcher Art waren diese Waffen? Zu 3.: Es wurden in den Jahren 2009-2011 keine Raubtaten oder räuberische Erpressungen registriert. 4. Wie viele Verstöße gegen das Waffengesetz durch Rechtsextreme wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 registriert und welcher Art waren diese Verstöße? Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Wird die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene in dem elektronischen Waffenverwaltungssystem der Berliner Waffenbehörde vermerkt und falls nein, aus welchem Grund? Zu 5.: Die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene wird in dem elektronischen Waffenverwaltungssystem der Berliner Waffenbehörde nicht vermerkt. Das Verwaltungssystem ist nicht mit einer elektroni- schen Akte gleichzusetzen. Es unterstützt lediglich die Bearbeitung und enthält insbesondere die Personalien des/der Antragstellers/-in bzw. Erlaubnisinhabers/-in und die Daten der Erlaubnisse und Waffen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10169 Gem. § 49 Abs. 3 Allgemeines Sicherheits- und Ord- nungsgesetz (ASOG) ist die Speicherung personenbezogener Daten in Dateien auf das erforderliche Maß zu beschränken. Entsprechend der bestehenden Dateibeschreibung gem. § 19 Berliner Datenschutzgesetz und der Errichtungsanordnung gem. § 49 Abs. 1 ASOG ist das Speichern von Informationen über die dort festgelegten Daten hinaus nicht zulässig. Für die Sachbearbeitung ist es nicht erforderlich, dem elektronischen System die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene entnehmen zu können. Sofern eine solche Erkenntnis bei einem Antragsteller/-in oder Erlaubnisinhaber /-in für die Prüfung einer Versagung oder einen Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis vorliegt, ist dies der Papier-Akte zu entnehmen. 6. Ist nach dem Kenntnisstand des Senats beabsich- tigt, die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene in das zukünftige Nationale Waffenregister (NWR) aufzunehmen ? Zu 6.: Es ist nicht beabsichtigt, die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene in das Nationale Waffenregister (NWR) aufzunehmen. Das NWR dient der Speicherung und Übermittlung von Daten, die erforderlich sind, um erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote Personen zuordnen zu können. Das Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWRG) wird Art, Umfang und Nutzungsmöglichkeiten der zu speichernden Daten bestimmen und den Inhalt voraussichtlich auf die Personalien und die Daten zur Erlaubnis, der Waffe(n) und des Bedürfnisses beschränken. 7. Auf welche Weise beschaffen sich Rechtsextreme nach Kenntnis des Senats legale oder illegale Waffen? Zu. 7.: Konkrete Erkenntnisse zu besonderen Wegen oder Quellen legaler oder illegaler Waffenbeschaffung bzw. dem Handel mit Waffen in Bezug auf die rechte Szene liegen nicht vor. 8. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Ver- wicklung von Rechtsextremisten in den Waffenhandel? Zu. 8.: Den Fachdienststellen des Landeskriminalam- tes liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass Rechtsextremisten am illegalen Waffenhandel in Berlin beteiligt sind. Berlin, den 16. März 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2012) 2