Drucksache 17 / 10 171 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE) vom 06. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2012) und Antwort Vergabeverfahren durch den Liegenschaftsfonds Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wodurch sind folgende Vergabeverfahren in der Praxis des Liegenschaftsfonds gekennzeichnet: bedingungsfreies Bieterverfahren, Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, Ausschreibung zum Mindestkaufpreis, Konzeptverfahren, Festpreisverfahren, Verkaufsverfahren für GRW-geförderte Grundstücke, Direktvergaben, freihändiger Verkauf, Teilnahme an einer Auktion, förmliches Vergabeverfahren? Zu 1.: Es handelt sich dabei um unterschiedliche Ver- kaufsverfahren, die je nach Begebenheit des zu veräußernden Grundstückes in Verbindung mit den Markterwartungen und vorgegebenen Zielen angewendet werden . Dabei unterliegt das förmliche Vergabeverfahren strengen vergaberechtlichen Formvorschriften. So ist das Verfahren beispielsweise bei der Vergabe von Baukonzessionen zum wirtschaftlichen Vorteil des Landes ab einer bestimmten Wertgrenze zwingend anzuwenden. Das in der Regel anzuwendende bedingungsfreie Bieterverfahren ist das einzige Verfahren, mit dem auch der Verkehrswert eines Grundstückes ermittelt werden kann (vgl. § 64 Abs. 5 LHO). Weitere Informationen zu den Vergabeverfahren wurden veröffentlicht. Sie sind dem Internetauftritt des Liegenschaftsfonds unter www.liegenschaftsfonds.de unter dem Stichwort Verkaufsverfahren zu entnehmen. 2. Wer entscheidet, nach welchen Kriterien welches Verfahren jeweils zur Anwendung kommt? Zu 2.: Der Liegenschaftsfonds bereitet das vorgesehene Grundstücksgeschäft vor und votiert unter Beachtung der vorgegebenen Ziele für die seiner Ansicht nach optimale Vergabeart. Das hierzu vom Abgeordnetenhaus eingerichtete Gremium - der Steuerungsausschuss Liegenschaftsfonds - entscheidet sodann mit Mehrheitsbeschluss über das anzuwendende Verfahren. 3. Wie verteilen sich in den Jahren 2005 bis 2011 die abgeschlossenen Grundstücksverkäufe durch den Liegenschaftsfonds auf die Vergabeverfahren? Bitte pro Jahr jeweils die Anzahl und den summierten Wert (erzielte Erlöse) der Geschäfte je Vergabeart angeben. Zu 3.: Das bedingungsfreie Bieterverfahren ist die Vergabeart, die grundsätzlich Anwendung findet. Das förmliche Vergabeverfahren ist die Ausnahme, da der Liegenschaftsfonds in der Regel ausschließlich Grundstücke ohne öffentlichen Bauauftrag verkauft. Ebenso ist der Verkauf über Auktionen nur ausnahmsweise relevant, wenn Grundstücke anderweitig nicht veräußerbar sind. Außerdem ist in diesem Fall bei Grundstücken über 125 T€ Verkehrswert vorab ein Beschluss des Abgeordnetenhauses einzuholen, da ein Zuschlag zu einem Wert unter Verkehrswert denkbar ist (vgl. § 64 Nr. 2 Satz 1 Ziff. 3 b LHO). Bei den Festpreisverfahren (z. B. für die Vergabe von Grundstücken an Baugemeinschaften) und Ausschreibungen zum Mindestkaufpreis mit Konzept handelt es sich um Verfahren, die erst in jüngster Zeit eingeführt wurden. Bei der Senatsverwaltung für Finanzen liegen folgende Zahlen zu den Verkaufsabschlüssen insgesamt und den summierten Werten vor: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 171 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 gesamt Anzahl der Verträge 633 637 594 584 676 533 441 4.098 Verkaufsabschlüsse in Mio. € 188 206 281 234 156 189 157 1.411 Berlin, den 22. Februar 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2012) 2