Drucksache 17 / 10 172 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 01. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2012) und Antwort Landesrechtliche Regelungen zur Bürgerbeteiligung in Sanierungsgebieten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Das Bezirksamt Lichtenberg hat auf eine ent- sprechende Anfrage in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg folgende Antwort gegeben : „…Die klassischen Beteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet mit einem regelmäßig tagenden Sanierungsbeirat und einer Betroffenenvertretung, die im Gebiet ein Vorortbüro unterhält, sind ausgelaufen. Die entsprechenden Ausführungsvorschriften wurden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung schon vor Jahren nicht mehr verlängert. Es werden auch keine Städtebaufördermittel mehr durch den Bund über die Senatsverwaltung speziell für die Betroffenenbeteiligung bereitgestellt.“ (Antwort auf die Kleine Anfrage KA/0008/VII vom 17.01.2012, http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/bvvonline /ka020.asp) Entsprechen die oben zitierten Aussagen den Tatsachen ? Wenn ja, aus welchen Gründen wurden die Vorschriften nicht verlängert? Antwort zu 1: Die gesetzlich verankerte Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage des Baugesetzbuches, eine gesonderte landesrechtliche Regelung zur Bürgerbeteiligung in Sanierungsgebieten ist nicht erforderlich. Sie ist auch deswegen nicht erforderlich, weil zur Umsetzung der Entwicklungsziele in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten überwiegend die Förderprogramme Aktive Zentren, Städtebaulicher Denkmalschutz und Stadtumbau Ost eingesetzt werden. Die Bezirke, in denen Sanierungsgebiete liegen, ver- fügen über Finanzierungsmittel bei Kapitel 4610, Titel 89331 „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen “, die zur Finanzierung von Bürgerbeteiligung heranzuziehen sind. Der Bezirk Lichtenberg verfügte 2010 und 2011 jeweils über 200.000 €. Frage 2: Welche Regelungen für die Bürgerbeteiligung gelten aktuell für die fünf neuen Sanierungsgebiete? Antwort zu 2: In Sanierungsgebieten gilt § 137 Bau- gesetzbuch über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen. Mitwirkung und Teilhabe haben einen hohen Stellen- wert bei der Umsetzung der Stadterneuerung, denn es geht um die direkte und unmittelbare Lebensumwelt der Menschen. Der Senat hat daher am 15. März 2011 mit der 12. Verordnung zur förmlichen Festlegung von sieben neuen Sanierungsgebieten übergreifende Schwerpunkte der integrierten Gebietsentwicklung beschlossen. Darin heißt es u. a.: "Aktive Beteiligung, Zusammenarbeit und Eigeninitiative fördern“ Beteiligung, Mitwirkung und die Förderung von Eigeninitiative und ehrenamtlichem Engagement sind zentrales Anliegen der Stadterneuerung. Denn nur partnerschaftliche Stadtentwicklung, Partizipation, Einbindung der Zivilgesellschaft und der Wirtschaftsakteure ermöglichen es, Projekte zielgenau umzusetzen. Frage 3: Welche dieser Regelungen gehen über die Vorgaben des Bundesrechts hinaus? Antwort zu 3: Ein großer Teil der Verantwortung für aktive Bürgerbeteiligung liegt bei den Bezirken. Die Regelung ermöglicht es den Bezirken, konkret vor Ort zu entscheiden, welche Beteiligungsprozesse zur Umsetzung der Entwicklungsziele und Vorhaben jeweils geeignet sind. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat 2011 gute Beispiele und Erfahrungen bei Beteiligungsprozessen in einem Handbuch „Partizipation“ als praktische Unterstützung zusammengestellt. Bewährt hat sich aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beispielsweise, in Abstimmung mit schon aktiven Initiativen, der Bezirksverordnetenversammlung und dem Sanierungsträger, eine „Stadtteilvertretung “ aus der Quartiersbevölkerung heraus wählen zu Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 172 lassen, die ähnlich wie die „Betroffenenvertretungen“ arbeitet und wirkt. Frage 4: In welcher Höhe sind in der Kostenschätzung für die Sanierungsgebiete Mittel für die Bürgerbeteiligung vorgesehen und durch wen sollen diese bewirtschaftet werden? Antwort zu 4: Die Kosten für die Aktivierung und Be- teiligung Dritter in den sieben neuen Sanierungsgebieten werden auf rund 10 Millionen € geschätzt. Die Ausgaben für die Bürgerbeteiligung werden über Kapitel 1240, Titel 89831 „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen “, Titel 89832 „Aktive Zentren“, Titel 89848 „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und Titel 89812 „Stadtumbau Ost“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Umwelt und über Kapitel 4610, Titel 89331 „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen “ der Bezirke finanziert. Frage 5: Sind Umfang und Art der Bürgerbeteiligung Gegenstand und Auswahlkriterium für die derzeit laufenden Ausschreibungen für die Sanierungsbeauftragten ? (Bitte gegebenenfalls für einzelne Sanierungsgebiete getrennt darstellen). Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Die Ausschreibungsverfahren für Leistungen zur Steuerung der Sanierungsgebiete werden von den Bezirken durchgeführt. Die Unterstützung der Akteure aus der Verwaltung bei den Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit und der Bürgerbeteiligung sind in allen Gebieten ein wesentlicher Bestandteil des Leistungskataloges. Berlin, den 15. Februar 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2012) 2