Drucksache 17 / 10 175 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 06. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2012) und Antwort Schallschutzmaßnahmen im Umfeld des neuen Flughafens BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung beruht auf Anga- ben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie viele Berliner Haushalte haben aufgrund der zu erwartenden Fluglärmbelastungen im Umfeld des neuen Flughafens BER Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen und wie viele Haushalte haben bereits einen entsprechenden Antrag gestellt? Antwort zu Frage 1: Gemäß den im Planfeststellungs- beschluss vom 13.08.2004 und im Planergänzungsbeschluss vom 20.10.2009 festgesetzten Schutz- und Entschädigungsgebieten haben ca. 8.100 Wohneinheiten (WE) auf dem Gebiet von Berlin (Bohnsdorf, Müggelheim , Karolinenhof, Schmöckwitz und Hessenwinkel) einen Anspruch auf Erstattung von Schallschutzmaßnahmen . Es wurden für diese Gebiete bisher für ca. 3.900 WE bearbeitbare, formelle Anträge bei der FBB GmbH eingereicht . Frage 2: Wie viele Kostenerstattungsvereinbarungen (KEV) sind im beiderseitigen Einvernehmen zwischen der Flughafengesellschaft und den jeweiligen Antragstellern bereits zustande gekommen? Antwort zu Frage 2: Es liegen für das Gebiet Berlin beidseitig unterzeichnete Kostenerstattungsvereinbarungen für 958 Wohneinheiten vor. Frage 3: In wie vielen Haushalten werden die bau- lichen Maßnahmen zur Erreichung der zugelassenen Schallschutzwerte bis zum 31. Januar 2012 abgeschlossen sein? Antwort zu Frage 3: Bis zum 31.01.2012 war die Be- arbeitung der schalltechnischen Ertüchtigung für 303 Wohneinheiten abgeschlossen. Davon wurden zur Einhal- tung der Schutzziele bei 261 Wohneinheiten bauliche Maßnahmen durchgeführt. Frage 4: Wie viele anspruchsberechtigte Haushalte werden schätzungsweise bis zur Inbetriebnahme des neuen Flughafens BER entsprechende bauliche Maßnahmen zum Schallschutz umgesetzt haben? Antwort zu Frage 4: Nach Ziffer 5.1.7 1) des Planfest- stellungsbeschlusses steht der FBB GmbH ein Wahlrecht zu, wonach Schallschutzeinrichtungen im Sinne der Auflagen 5.1.2 bis 5.1.4 durch die FBB selbst eingebaut werden oder den Betroffenen auf Nachweis die Aufwendungen für den Einbau der erforderlichen Schallschutzeinrichtungen erstattet werden können. Die FBB hat sich für den Weg der Kostenerstattung entschieden. Um den Eigentümern /innen eine möglichst einfache Umsetzung ihrer Ansprüche zu ermöglichen, wurde seitens der FBB ein Verfahren entwickelt, um die Eigentümer/innen bei der Planung der erforderlichen Maßnahmen zum Schallschutz sowie bei der baulichen Umsetzung zu unterstützen . Ein von der FBB beauftragtes Ingenieurbüro vereinbart mit dem Eigentümer/innen für eine bauliche Bestandsaufnahme einen Termin, bei dem der bauliche Zustand des Gebäudes oder Wohneigentums sowie die Nutzung der Räume aufgenommen wird. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme ermittelt das Ingenieurbüro objektbezogen, d.h. für jedes Gebäude individuell, die erforderlichen Schallschutzvorrichtungen und stellt diese in einer schalltechnischen Objektbeurteilung zusammen. Nach Unterzeichnung der Kostenerstattungsvereinbarung durch die Eigentümer/innen sowie die FBB kann die Beauftragung der baulichen Umsetzung durch den/die Eigentümer/in erfolgen. Mit der Beauftragung wird zwischen dem/der Eigentümer/in (AG) und der bauausführenden Firma (AN) ein Werkvertrag im Sinne des BGB geschlossen. Da es sich hierbei um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, liegt die Auftragsabwicklung einschließlich der Entscheidung zum Baubeginn im Ermessen/der Verantwortung des/der Eigentümers/in. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 175 Frage 5: Wie viele Berliner Grundstückseigentümer im Umfeld des neuen Flughafens BER haben einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen für den Außenbereich , wie viele Anträge sind bereits eingereicht und wie viele werden bis zum 31. Januar 2012 beschieden sein? Antwort zu Frage 5: Gemäß dem im Planfeststel- lungsbeschluss vom 13.08.2004 und im Planergänzungsbeschluss vom 20.10.2009 festgesetzten Entschädigungsgebiet Außenwohnbereich besteht für ca. 1.170 WE auf dem Gebiet von Berlin ein Anspruch. Zum 31.01.2012 lagen für Berliner Grundstücke mit einem Anspruch auf Entschädigung für den Außenwohnbereich bearbeitbare, formelle Anträge für 953 WE vor. Bisher haben die Eigentümer von 483 WE die Vereinbarungen über die Entschädigung für den Außenwohnbereich unterschrieben. Die Zahlung der Entschädigung für den Außenwohnbereich an die Eigentümer ist für alle unterzeichneten Vereinbarungen (483 WE) erfolgt. Berlin, den 23. Februar 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Feb. 2012) 2