Drucksache 17 / 10 177 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 06. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2012) und Antwort Zur Digitalisierung von Kulturgütern in Berlin – Strategie des Senats und verbundene Kosten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum wurde ein für den Zeitraum ab 2010 vor- gesehener Folgevertrag für den zu zahlenden Pauschalbetrag zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche „Bibliothekstantieme“ nach § 27 des Urheberrechtsgesetzes (Haushaltsentwurf 2012/2013 Kapitel 0310 Titel 54025) bisher nicht abgeschlossen? a. Welches sind die inhaltlichen Punkte, die sich im Folgevertrag zu der vorherigen Version ändern würden? b. Welche Schritte unternimmt der Senat, um einen zügigen Abschluss des Vertrags zu gewährleisten? c. Warum erhöhte sich der Landesanteil im Kapitel 0310 - Titel 54025 2012 auf 900.000 Euro und 2013 auf 916.000 Euro? d. Wird der Abschluss eines Folgevertrags an diesem Betrag noch etwas ändern? Zu 1.: Der von der Kultusministerkonferenz be- schlossene Gesamtvertrag über die Abgeltung der urheberrechtlichen Ansprüche nach § 27 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) [Bibliothekstantieme] wurde zwischenzeitlich von den Vertragsparteien unterzeichnet. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2014 und tritt an die Stelle des Gesamtvertrages über Bibliothekstantieme (Leistungsschutzrechte ) vom 19.03.2001 nebst Zusatzvereinbarung und des Vertrages über die Abwicklung urheberrechtlicher Ansprüche bis einschließlich 2009 (hier § 1). a.) Um ein erneutes Schiedsstellenverfahren zu ver- meiden, haben sich die Verhandlungspartner/innen ausgehend von der für das Jahr 2009 gezahlten Pauschalsumme von 15.999.180,18 € auf folgende Pauschalsummen für die Jahre 2010 bis 2014 verständigt: für das Jahr 2010 : 16.799.139 € (Erhöhung um 5 %) für das Jahr 2011: 16.799.139 € (Erhöhung um 0 %) für das Jahr 2012: 16.933.532 € (Erhöhung um 0,8 %) für das Jahr 2013: 17.069.000 € (Erhöhung um 0,8 %) für das Jahr 2014: 17.222.621 € (Erhöhung um 0,8 %) Der Bund beteiligt sich weiterhin mit 10 % an den Kosten. Die Aufteilung zwischen den Ländern erfolgt wie bisher nach dem Königsteiner Schlüssel. Nach dem zuletzt abgeschlossenen Vertrag hatten die Vertragsparteien das Recht, alle zwei Jahre ein Änderungsbegehren schriftlich zu stellen. Nunmehr ist dies frühestens mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende 2014 möglich. b.) entfällt c.) Im Kapitel 0310 Titel 540 25 – Abgeltung urheber- rechtlicher Ansprüche – sind neben den Anteilen des Landes Berlin an der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) auch die Anteile des Landes Berlin an die Verwertungsgesellschaften zu zahlenden Pauschalbeträge zur Abgeltung der urheberrechtlichen Ansprüche gemäß den §§ 53 a UrhG (Gesamtvertrag „Kopiendirektversand“ und Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr“) und 54 c (Vergütung Kopierabgabe) etatisiert. Der Ansatz wurde auf 900.000 € erhöht, um die Zahlung aller zu leistenden Pauschalsummen zu gewährleisten . Der Gesamtvertrag über die Abgeltung der Ansprüche nach § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) sieht in § 3 die Möglichkeit, die zinslos gestundeten Summen für die Jahre 2010 bis 2012 sowie die Zahlung der Jahrespauschale für das Jahr 2013 erst im Jahr 2013 zu begleichen , vor. Der Ansatz wurde deshalb auf 916.000 € erhöht. d.) entfällt Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 177 2. Wie lautet die Strategie des Senats für die Digitali- sierung von Kulturgut in Museen, Archiven und Bibliotheken des Landes Berlin zur Umsetzung der nationalen Initiative "Deutsche Digitale Bibliothek" (DDB) (900.000,- EUR jeweils 2012 und 2013, Kap. 0310 Titel 68569; bitte mit Auflistung des geplanten Umfangs der Digitalisate, ausführenden Institutionen, Zeitplan und jeweiligen Budgets)? a. Inwiefern sind die Ergebnisse des im Haushalt 2010/2011 unter Kap. 0310 Titel 67101 erwähnten Grundlagenpapiers des Konrad-Zuse-Zentrums Berlin zur Digitalisierung von Kulturgütern in die Digitalisierungsstrategie des Landes Berlin eingeflossen? b. Wird es zur Koordinierung der Digitalisierungsvorhaben eine zentrale Stelle in Berlin geben, wo wird diese angesiedelt sein und aus welchen Mitteln bezahlt? c. Wie wird die Archivierung der Digitalisate ermöglicht und bezahlt? d. Welche Beteiligung zur Digitalisierungsstrategie und zu Archivierungsmöglichkeiten hat es bereits vom Kompetenznetzwerk Deutsche Digitale Bibliothek gegeben (Kapitel 0310 - Titel 68549)? Zu 2.: Die Digitalisierung von Kulturgut und wissen- schaftlicher Information ist Aufgabe der jeweiligen Kultur- und Wissenschaftseinrichtung. Jede Kultureinrichtung entscheidet im Rahmen ihres Budgets eigenständig , inwieweit sie finanzielle Mittel für die Digitalisierung einsetzt. Es wird davon ausgegangen, dass es in der Region Berlin schätzungsweise 6-8 Mio. für die Digitalisierung relevante Objekte gibt. Aus eigener Kraft wird die Digitalisierung dieser Objekte für viele Berliner Einrichtungen nicht realisiert werden können. Vor diesem Hintergrund sowie im Kontext des von Bund und Ländern betriebenen Aufbaus der „Deutschen Digitalen Bibliothek “ ist das Land Berlin seit Langem bestrebt, vielfältige Digitalisierungsbemühungen in der Region zu unterstützen und hat so auch im Jahr 2010 das in Frage 2a.) angesprochene Digitalisierungskonzept beauftragt. Kernpunkt des Konzeptes ist die Empfehlung, ein spartenübergreifendes regionales Kompetenzzentrum Digitalisierung für das Land Berlin einzurichten, dass eine enge Verflechtung von Beratung und Koordination für Bibliotheken, Archive, Museen und Wissenschaftseinrichtungen in Verbindung mit IT-Dienstleistungen und Archivierungsservices vorsieht. Flankierend soll ein landeseigenes Förderprogramm zur Digitalisierung von Kulturgütern, die sich im Land Berlin befinden und von besonderer Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger Berlins bzw. von herausragender (inter- und nationaler) Bedeutung sind, aufgelegt werden. Zur Umsetzung dieses Konzeptes wurden die Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2012/2013 eingestellt. a.) – c.) siehe unter 2. d.) Die Beantwortung dieser Fragestellungen ist der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 17/5880) der Abgeordneten Siegmund Ehrmann , Martin Dörmann, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – Drucksache 17/5545 über Konsequenzen der Digitalisierung für Kulturgüter und -institutionen und die Vermittlung von Kultur und Wissen zu entnehmen (Anlage). 3. Wann werden die mit diesen Mitteln erstellten Digitalisate „online gestellt“ bzw. öffentlich zugänglich gemacht? a. Werden diese auch unter einer anderen URL als der der DDB zugänglich sein und wenn ja, unter welcher? Zu 3.: Sobald die entsprechenden inhaltlichen, organisatorischen, finanziellen und technischen Rahmenbedingungen geklärt sind – eine wesentliche Voraussetzung ist der Beschluss des Haushaltsgesetzes des Landes Berlin 2012/2013 – wird systematisch mit den notwendigen Arbeiten begonnen. a.) Die Klärung inhaltlicher und technischer Details bleibt grundsätzlich der Realisierungsphase vorbehalten. Es ist davon auszugehen, dass die Digitalisate unter mehreren Webadressen zugänglich sein werden. Unter welchen genau, hängt von der jeweils anbietenden Einrichtung ab. 4. Welche anderen öffentlichen oder privaten Institu- tionen beteiligten sich am Digitalisierungsprozess und mit welchen finanziellen Mitteln? a. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um private Institutionen zu einer Beteiligung zu bewegen? Zu 4.: Das Augenmerk der Anstrengungen um die notwendigen Digitalisierungsbestrebungen zu koordinieren , liegt gegenwärtig bei den vom Land Berlin geförderten Einrichtungen. Bei sämtlichen Aktivitäten in dieser Richtung sind die Vorgaben des Urheberrechts zu beachten. Grundsätzlich gilt, dass solange das Urheberrecht am Digitalisat nicht sichergestellt ist, besondere Vorsicht bei der Vergabe und Kooperation mit privaten Unternehmen geboten ist. a.) entfällt 5. Mit welchen Beträgen zur Abgeltung urheberrecht- licher Ansprüche aus der öffentlichen Zugänglichmachung von Digitalisaten der Kulturgüter - insofern es sich um noch urheberrechtlich geschützte Werke handelt - rechnet der Senat bis 2016? a. Gibt es hierzu bereits Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften bzw. wann werden diese beginnen? b. Zu welchen Anteilen werden der Bund bzw. die Länder diese urheberrechtlichen Ansprüche bezüglich der DDB übernehmen? 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 177 3 Zu 5.: Entsprechend der „Gemeinsamen Eckpunkte von Bund, Ländern und Kommunen zur Deutschen Digitalen Bibliothek“ sollen unter Einhaltung der Bestimmungen des Urheberrechts vor allem Angebot und Nachfrage darüber entscheiden, welche Werke digitalisiert werden. Im Kompetenznetzwerk DDB wird das inhaltliche und gesamtstrategische Vorgehen der Digitalisierung mit namhaften Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen diskutiert und festgelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist für die Region Berlin noch nicht abschließend zu beantworten, welche Werke durch Digitalisierung öffentlich zugänglich gemacht werden. Das ist u.a. gerade abhängig von der Klärung urheberrechtlicher Fragen, wie z.B. bei verwaisten Werke sowie urheberrechtlich geschützten Werken. Insofern kann gegenwärtig der Umfang urheberrechtlich geschützter Werke nicht benannt werden. b.) entfällt 6. Mit welchen Maßnahmen und auf welcher Ebene will sich der Senat für ein modernes Urheberrecht und „einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern“ (Koalitionsvereinbarung ) in der 17. Wahlperiode einsetzen? Zu 6.: Das Land Berlin wird sich im Rahmen seiner Zuständigkeit für einen Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern/innen, Verwertern/innen und Nutzern/innen durch entsprechende Stellungnahmen bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen durch Bund und EU einsetzen und bei den jeweiligen Vorhaben abwägen, ob im Kulturbereich Nutzer- oder Urheberinteressen im Vordergrund stehen und ob es eine gute Lösungsmöglichkeit für beide Interessengruppen gibt. Diesbezügliche konkrete Gesetzesänderungen zum Urhebergesetz (3. Korb Änderung Urheberrechtsgesetz) sind, obwohl bereits angekündigt, bislang vom Bund noch nicht entworfen worden; bei Vorlage wird auch hier eine entsprechende Votierung erfolgen. Diese konnte bereits aber zu entsprechenden Entwürfen von europäischen Verordnungen oder Richtlinien abgegeben werden. Weitergehende, konkrete Maßnahmen werden im Laufe der nächsten Monate entwickelt und öffentlich gemacht werden. Berlin, den 20. Februar 2012 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2012) ka17-10177 ka17-10177 Anlage