Drucksache 17 / 10 181 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 07. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2012) und Antwort Kooperationen von Schulen mit Jugendbildungsstätten und Jugendverbänden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kooperationsverträge wurden seit Ab- schluss der entsprechenden Rahmenvereinbarung zwischen dem Senat und dem Landesjugendring Berlin geschlossen (bitte nach Bezirken und den einzelnen Jugendbildungsstätten bzw. Jugendverbänden aufschlüsseln)? Zu 1.: Es bestehen zwei Rahmenvereinbarungen zur Kooperation zwischen der für Jugend und Bildung zuständigen Senatsverwaltung und dem Landesjugendring. Zum einen ist hier die Rahmenvereinbarung über die Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe bei der Ausgestaltung und Sicherstellung des Ganztagsbetriebes in der Sekundarstufe I (RV Sek I) vom Juni 2010 zu nennen. Zum anderen wurde im Februar 2011 die Rahmenvereinbarung zur Kooperation von Schule und Jugendverbänden außerhalb des Ganztagbetriebes in der Sekundarstufe I zwischen dem Land Berlin und dem Landesjugendring geschlossen. Diese ist eine überarbeitete Neufassung einer seit 2006 bestehenden Vereinbarung zwischen den beiden Partnern. Jährlich werden über 2.500 Kooperationen der Jugendbildungsstätten und Jugendverbände mit und an Schulen durchgeführt. Die vielfältigen Angebote, die jeweils mit einem entsprechenden Vertrag geregelt werden, zeigen die Bandbreite der Kooperationen. Sie reichen von einmaligen Veranstaltungen bis hin zu mehrjährigen Projekten. Gemäß § 2 (2) der Rahmenvereinbarung zur Kooperation von Schule und Jugendverbänden außerhalb des Ganztagbetriebes in der Sekundarschule I erfolgt die Berichterstattung durch die Jugendverbände über die geschlossenen Kooperationsverträge im jährlichen Sachbericht. Die Verwendungsnachweise müssen bis zum 28. Februar des Folgejahres vorliegen, so dass im Beantwortungszeitraum der Kleinen Anfrage noch keine Aussage darüber getroffen werden kann, wie viele Kooperationsverträge seit Abschluss der letzten Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2011 geschlossen wurden. 2. Aus welchen Mitteln und in jeweils welcher Höhe wurden diese Kooperationen finanziert? Zu 2.: Im Doppelhaushalt 2010/2011 wurden im Kapitel 1042, Titel 68425 jeweils 150.000 Euro jährlich mit einer verbindlichen Erläuterung für die Jugendverbandsarbeit zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden wie folgt aufgeteilt und sind ausschließlich für die Kooperation mit Schulen vorgesehen: 75.000 Euro stehen für Kooperationen zwischen Jugendbildungsstätten und Schulen zur Verfügung. 75.000 Euro sind für die Kooperation von Jugendverbänden und Schulen vorgesehen. Das Verfahren wurde in der Steuerungsgruppe, die sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern des Landesjugendrings und der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung und eines Mitgliedes des Landesjugendhilfeausschusses zusammensetzt, beschlossen. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wurde im Juni 2010 (Rote Nummer 2116) über die Verwendung der Mittel informiert. Zusätzlich können die Jugendverbände Mittel aus ihrer Grundförderung, die sie auf Grundlage § 12 (Jugendverbandsarbeit) SGB VIII erhalten, für Kooperationen einsetzen. Derzeit werden von den im Landesjugendring vertretenen Verbänden 27 Jugendverbände gefördert, die zusammen jährlich rd. 1,81 Mio. Euro, aus Kapitel 1042, Titel 68490, Unterkonto 208 erhalten. Ebenso können die Jugendbildungsstätten mit Mitteln für Maßnahmen der außerschulischen Bildung Kooperationsveranstaltungen mit Schulen durchführen. Die acht vom Land geförderten Jugendbildungsstätten erhalten rd. 1.63 Mio. Euro jährlich, die in Kapitel 1042, Titel 68490, Unterkonto 210 etatisiert sind. Im September 2010 wurde das Projekt „Freiwilliges Soziales Jahr“ an der Schnittstelle JugendverbändeSchule eingerichtet. Derzeit bestehen 27 Einsatzstellen in Jugendverbänden und Jugendbildungsstätten. Dieses Projekt, das der Stärkung der Jugendverbandsarbeit an Schulen dient, wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und mit Eigenmitteln und Landesmitteln kofinanziert. Für den Projektzeitraum 2010 bis Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 181 2013 beträgt das Finanzvolumen insgesamt rd. 748 T€. Es werden hierfür 300 T€ ESF-Mittel, rd. 251 T€ öffentlichrechtliche Mittel und rd. 197 T€ privatrechtliche Mittel bereitgestellt. Die öffentlich-rechtlichen Mittel sind in Kapitel 1042, Titel 68490, Unterkonto 204 etatisiert. Da die RV Sek I von Seiten der Träger vom Landes- jugendring mit unterzeichnet wurde, steht den Jugendverbänden auch die Möglichkeit offen, als Träger im Bereich des gebundenen Ganztages an den Schulen tätig zu sein. 3. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für Jugendbildungsstätten/Jugendverbände zur Finanzierung von Kooperationen mit Schulen? Zu 3.: Es besteht sowohl für die Jugendverbände als auch für die Jugendbildungsstätten die Möglichkeit, für die Kooperationen Eigenmittel einzusetzen bzw. Drittmittel zu akquirieren. Ebenso sind anteilige Finanzierungen aus Verfügungsmitteln der Schulen möglich. 4. Für welche Kooperationsprojekte im Einzelnen wurden die Mittel aus dem Titel 1042/68425 des Landeshaushalts 2010/11 (pro Jahr 150.000 Euro) verausgabt und konnte mit diesen Mitteln der Bedarf gedeckt werden ? Zu 4.: Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden jeweils zu 50 Prozent an die Jugendbildungsstätten und zu 50 Prozent an die Jugendverbände ausgezahlt. Die acht vom Land geförderten Jugendbildungsstätten erhielten alle eine Förderung in Höhe von 9.375 Euro. Dies entspricht 167 Teilnahmetagen (TNT). Damit bestand die Möglichkeit, je ein Kooperationsseminar mit jeweils einer Schule durchzuführen. Im ersten Jahr bestand für alle Jugendverbände die Möglichkeit, Mittel in Relation zu ihrer Grundförderung beantragen. Nicht alle Jugendverbände machten jedoch davon Gebrauch, so dass sich die Mittel auf einen Teil der Jugendverbände konzentrieren. Die Verteilung der bewilligten Mittel für die Jugendverbände zur Kooperation mit Schulen in 2011 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Der Bedarf für die spezifischen Kooperationen konnte mit dieser Summe gedeckt werden. Verband 2011 Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) 8.729 Euro Bund Deutscher PfadfinderInnen 4.254 Euro BUNDjugend 2.089 Euro DGB-Jugend 6.157 Euro Deutsche Schreberjugend 6.888 Euro Evangelische Jugend 10.817 Euro Jugendbund DJO-Regenbogen 2.304 Euro Jugendfeuerwehr 2.276 Euro Jugendnetzwerk Lambda 750 Euro Jugendrotkreuz 1.315 Euro Jungdemokraten/Junge Linke 954 Euro Junge HumanistInnen 3.974 Euro Kinderring Berlin 5.312 Euro LandesschülerInnenvertretung 500 Euro Naturschutzjugend 500 Euro SJD-Die Falken 8.403 Euro Sportjugend im Landessportbund 9.763 Euro Summe 74.985Euro 5. Welches inhaltliche Konzept liegt den Ko- operationen zwischen Schulen und Jugendbildungsstätten /Jugendverbänden zugrunde und wer hat dieses Konzept entwickelt? Zu 5.: Das Gesamtkonzept zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe im Berliner Senat (Drucksache 16/3548) wurde im Juni 2010 beschlossen. Dieses Gesamtkonzept wurde von der für Jugend und Bildung zuständigen Senatsverwaltung in direkter Zusammenarbeit mit den Bezirken, d. h. mit Vertreterinnen und 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 181 Vertretern der regionalen Schulaufsichten, der Schulämter , der Schulen, der Jugendämter und von Trägern der freien Jugendhilfe gemeinsam erarbeitet und abgestimmt. In dieser Gesamtbetrachtung wurden auch Angebote nach § 11 (Jugendarbeit) und § 12 (Jugendverbandsarbeit) des SGB VIII berücksichtigt. Die Kooperation der Jugendverbände mit Schulen wurde im Rahmen der regulären Steuerungsgruppe zur Jugendverbandsförderung intensiv diskutiert. Im Ergebnis bestand Einvernehmen, dass die bereitgestellten Mittel für die Jugendverbände für die Erweiterung bestehender und den Aufbau neuer Formen der Kooperation zwischen Jugendverbänden und Schulen zu nutzen sind. Die Finanzierung von Personalmitteln wurde explizit ausgeschlossen . Die Jugendbildungsstätten konnten mit den Mitteln zusätzliche Teilnahmetage für Kooperationsseminare zwischen Jugendbildungsstätten und Schulen abrechnen. Jeder Jugendverband und jede Jugendbildungsstätte hat für die Umsetzung der Kooperation ein eigenes Konzept entwickelt und dieses nach Absprache mit der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung mit den jeweiligen Schulen umgesetzt. 6. Wie bewertet der Senat die vorliegenden Er- fahrungen aus der Kooperationsarbeit und ist daran gedacht , diese zu evaluieren? 7. Welche Schlussfolgerungen leitet der Senat aus der Evaluierung bzw. den vorliegenden Erfahrungen der Kooperationen zwischen Schulen einerseits und Jugendbildungsstätten und Jugendverbänden andererseits ab bezüglich der Weiterführung dieser Zusammenarbeit? Zu 6. und 7.: Die Kooperationsarbeit wird kontinuier- lich fachlich begleitet und ist Gegenstand des Austausches mit dem Landesjugendring, den Jugendverbänden und den Jugendbildungsstätten. Ein intensiver Austausch fand ebenfalls im Rahmen der Steuerungsgruppe statt. Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens wird die Verwendung der Mittel fachlich geprüft. Die fachliche Prüfung beinhaltet auch eine entsprechende Erfolgskontrolle nach abgestimmten Kriterien. Eine externe Evaluation ist derzeit nicht vorgesehen. Die Erfahrungen werden positiv bewertet. Der Weiter- führung dieser Kooperationen wird durch eine entsprechende Aufnahme im Haushaltplanentwurf Rechnung getragen. 8. Wie bewertet der Senat Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Berliner Jugendbildungsstätten im Landesjugendring Berlin, wonach der Titel 1042/68425 auf 500.000 Euro aufgestockt werden solle, um den Bedarf an Kooperationen zwischen Schulen und Jugendbildungsstätten /Jugendverbänden zu finanzieren? Zu 8.: Die Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Berliner Jugendbildungsstätten ist dem Senat nicht bekannt . Eine Ausweitung des bestehenden Finanzvolumens ist aufgrund der Haushaltslage des Landes Berlin derzeit nicht möglich. Berlin, den 07. März 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2012) 3