Drucksache 17 / 10 187 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 08. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Februar 2012) und Antwort AV Wohnen: Grundlegende Fragen zur aktuellen Situation Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Akteure werden in das Verfahren zur Ent- wicklung einer Nachfolgeregelung für die AV Wohnen miteinbezogen und ist es geplant, Vertreterinnen und Vertreter von Erwerbsloseninitiativen und Mieterorganisationen zu beteiligen und wenn nein, warum nicht? 2. Wie will der Senat den neu gefassten § 22 SGB II umsetzen? Zu 1. und 2.: Der Senat beabsichtigt, in der ersten Hälfte des Jahres 2012 eine Rechtsverordnung sowie ergänzende Ausführungsvorschriften zu erlassen, die die Änderungen des § 22 SGB II aufgreifen werden. Die Akteure bei der Erarbeitung der Rechtsverordnung bzw. der neu gefassten Ausführungsvorschrift sind die beteiligten Senatsverwaltungen bzw. die Bezirksämter und die Bundesagentur für Arbeit. Diese Akteure sind bzw. werden in die Entwicklung der Nachfolgeregelung für die AV-Wohnen einbezogen. 3. Werden die Härtefallregelungen und Regelungen zum geschützten Personenkreis aus der AV Wohnen in die Neuregelung übernommen und wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Dies ist beabsichtigt. 4. Besitzt die in den aktuellen AV Wohnen fest- geschriebene Wirtschaftlichkeitsberechnung vor einem Umzug derzeit noch Gültigkeit für die Arbeit der Berliner Jobcenter und wenn ja, wie viele Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden in den Jahren 2009 bis 2011 durchgeführt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 4.: Ja. Seit Beginn des Controllings zur AV- Wohnen wird seit 2010 allerdings nur die Zahl der Fälle erhoben, in denen eine Kostensenkung von den Leistungsberechtigten aus Wirtschaftlichkeitsgründen zunächst nicht verlangt wurde. Sie verteilen sich auf die einzelnen Jobcenter wie folgt: 2010 2011 Mitte 216 122 Tempelhof-Schöneberg 2.832 4.410 Steglitz-Zehlendorf 297 373 Marzahn-Hellersdorf 614 2.276 Lichtenberg 293 545 Friedrichshain-Kreuzberg 1.635 766 Treptow-Köpenick 423 268 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.787 1.949 Spandau 0 3.814 Pankow 1.264 3.501 Neukölln 708 1.751 Reinickendorf 1.340 2.148 Gesamt 11.400 21.923 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 187 5. Welche Erkenntnisse liegen dem Berliner Senat hinsichtlich leer stehender und aktuell beziehbarer Wohnungen vor (bitte nach Bezirken, Segment, Größe, Mietpreis und Standard getrennt aufführen)? Zu 5.: Anhand der regelmäßig bis zum Stichtag 01.07.2010 ausgewerteten Stromzählerdaten des Stromnetzbetreibers Vattenfall, kann nur die Größenordnung des Leerstandes und die Verteilung im Stadtgebiet ermittelt werden. Angaben zu einzelnen Wohnungsmarktsegmenten , Wohnungsgrößen, Mietpreisen und Standards sind damit nicht ermittelbar. Vor diesem Hintergrund hat die Investitionsbank Berlin im Jahr 2010 eine Eigentümerbefragung durchgeführt , die sich auch mit den qualitativen Aspekten des Wohnungsleerstandes befasst. Ziel der Untersuchung war es, auf einer repräsentativen Basis Aussagen über die Struktur und die Gründe des Wohnungsleerstandes in Berlin treffen zu können und die Verhaltensweisen und Planungen der einzelnen Eigentümergruppen zu analysieren . Mit dieser Befragung wurde u. a. ermittelt, welche Gebäude- und Wohnungstypen besonders von Leerstand betroffen sind, welchen Einfluss die Eigentümerinteressen / -strategien auf die Vermietbarkeit haben und welche Strategien die Eigentümer/innen zur Leerstandsreduzierung verfolgen. Der Bericht steht unter dem Link http://www.ibb.de/portaldata/1/resources/content/downloa d/ibb_service/publikationen/IBB_Leerstandsanalyse_201 0.pdf zum Download zur Verfügung. 6. Ist die Anzahl dieser Wohnungen ausreichend für die im Bezirk wohnenden Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und SGB XII, welche die Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft erhalten haben (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 6.: Der unter 5. genannte Bericht weist eine Leer- standsquote bei den befragten Eigentümern/innen, die über 7.099 Wohnungen verfügen, von 7% im Jahr 2010 aus. Ob dieser Anteil auf den gesamten Wohnungsbestand Berlins übertragen werden kann und wie viele dieser Wohnungen überhaupt bewohnbar oder aktuell vermietbar sind und wenn ja, zu welchem Mietpreis, kann mangels weitergehender Daten nicht beantwortet werden. Berlin, den 28. Februar 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2012) 2