Drucksache 17 / 10 188 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 08. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Februar 2012) und Antwort Eingangsbestätigungen bei Jobcentern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage betrifft zum überwiegenden Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bundesagentur für Arbeit um Stellungnahme gebeten, die dann dem Senat übermittelt wurde. 1. Ist dem Senat bekannt, dass im Jobcenter Treptow- Köpenick der Eingang bzw. die Abgabe von Unterlagen zur Antragsbearbeitung nicht mehr bestätigt wird? Zu 1.: Dem Senat ist bekannt, dass das Jobcenter Treptow-Köpenick keine generelle Eingangsbestätigung erteilt. Auf Wunsch kann diese ausgestellt werden. 2. Wie wird in den Berliner Jobcentern mit der Be- stätigung von Eingängen von Unterlagen zur Antragsbearbeitung umgegangen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln )? 3. Gibt es Richtlinien oder Dienstanweisungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Berliner Jobcentern dazu anhalten, den Eingang bzw. die Abgabe von Unterlagen zur Antragsbearbeitung nicht mehr zu bestätigen (falls ja, wie lauten diese)? Zu 2. und 3.: Es gibt und gab keine generellen Richtlinien oder Dienstanweisungen, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgeben, wie die Eingänge und die Abgaben von Unterlagen zur Antragsbearbeitung schriftlich zu bestätigen sind. Grundsätzlich sind die Trägerversammlungen der jeweiligen Jobcenter dafür verantwortlich , die Verwaltungsabläufe für Ihre Jobcenter zu bestimmen (§ 44c Abs. 2 Satz 2 Nummer 2 SGB II). Hierunter zählen auch der Umgang mit Kundenreaktionen und die Ausgestaltung interner Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Die grundsätzliche Ausfertigung einer Eingangsbestätigung würde bei der Fülle der Unterlagen, die täglich postalisch und persönlich in den Eingangszonen abgegeben werden, den Verwaltungsaufwand stark erhöhen, was sich negativ auf die Bearbeitungszeiten von Erst- und Folgeanträgen auswirken kann. Sofern ein/e Antragssteller/in explizit eine schriftliche Eingangsbestätigung wünscht, wird ihr/ihm diese grundsätzlich nicht durch das betreffende Jobcenter verwehrt. Berlin, den 14. März 2012 Dilek K o l a t ____________________ Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mrz. 2012)