Drucksache 17 / 10 191 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 09. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2012) und Antwort Wie weiter mit der Gleichstellungs- und Integrationspolitik in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann wird der Senat den Bericht zur Umsetzung der Ziele des Partizipations- und Integrationsgesetzes, der gemäß § 8 des Gesetzes zum 31.12.2011 hätte vorgelegt werden müssen, vorlegen? Zu 1.: Die Senatsverwaltungen erarbeiten gegenwärtig den Bericht gemäß § 8 Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG) mit Sachstand 31.12.2011. Die Senatsvorlage wird voraussichtlich im Mai 2012 in den Senat eingebracht. Nach der Verabschiedung der Senatsvorlage wird der Rat der Bürgermeister beteiligt. Danach erfolgt eine erneute Beratung im Senat. Demzufolge wird der Bericht gemäß § 8 PartIntG nach der Sommerpause dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden. 2. Gibt es andere, sachliche Gründe als den Regie- rungswechsel für die verspätete Berichterstattung? Zu 2.: Weitere sachliche Gründe, die zu einer Bericht- erstattung mit Sachstand 31.12.2011 geführt haben liegen in dem extrem kurzen Berichtszeitraum, wenn zum 31.12.2011 berichtet worden wäre. Dies gilt insbesondere für Artikel I § 6 „Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen“, Absatz 1 und 4 Satz 1 und § 7 „Bezirksbeauftragte für Integration und Migration“ sowie Artikel VIII „Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes“, da diese erst mit Beginn der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin in Kraft getreten sind. 3. Wer trägt die Verantwortung für die Wiederholung der Wahlen der Migrant/innenvertreter für den Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? 4. Wie war es möglich, dass von den jeweiligen Vereinen nicht legitimierte Personen unberechtigterweise an den Abstimmungen zur Wahl der Migrant/innenvertretung im Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen am 5.12.2011 teilnehmen konnten, so dass die Wahl für ungültig erklärt wurde und wiederholt werden muss? Zu 3. und 4.: Nach PartIntG § 6 Absatz 4 sind Vereine wahlberechtigt, die in der für Integration zuständigen Senatsverwaltung geführten öffentlichen Liste eingetragen sind. 105 Vereine waren zum Zeitpunkt der Wahl wahlberechtigt. Über 75 % der wahlberechtigten Vereine haben an der Wahl teilgenommen. Im Nachgang zur Versammlung haben zwei Vereine die Wahl angefochten. Die Anfechtung gründet darauf, dass eine Person an der Wahl teilnahm, die nicht von ihrem Verein dazu legitimiert war. Diese Person, die nur an den ersten zwei Wahlgängen teilnahm, hatte bei der Registrierung zur Wahlversammlung keinen Wahlschein vorlegen können und bekam einen Ersatzwahlschein ausgehändigt. Durch die Unterschrift auf dem Wahlersatzschein erklärte die Person zur Vertretung ihres Vereins berechtigt zu sein. Mit der Erteilung von Ersatzwahlscheinen wurde ein Verfahren fortgeschrieben, das bei früheren Wahlen zum Landesbeirat eingesetzt worden war. Die Geschäftsstelle hielt dieses Vorgehen für legitim, da grundsätzlich die Regelungen der Wahlverordnung (LBIntWV) darauf ausgerichtet sind, früher eingeübte Verfahren fortzusetzen . Der Integrationsbeauftragte des Senats hat bereits während der Veranstaltung eine Prüfung vorgenommen. Nach der Wahlveranstaltung wurde das gesamte Verfahren rechtlich überprüft. Die Überprüfung ergab, dass in sechs Fällen Ersatz-Wahlscheine ausgestellt wurden und dabei in einem Fall eine falsche Angabe vorlag, so dass eine Person, die nicht durch den Verein legitimiert war, unberechtigterweise an den Wahlen teilnahm. Nach der umfassenden rechtlichen Prüfung hat der Integrationsbeauftragte entschieden die Wahl aufzuheben und Neuwahlen durchzuführen. Diese Entscheidung wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass der Landesbeirat eine Legitimation für sein Handeln erhält und die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 191 Neukonstituierung auf Basis des PartIntG nicht durch ein ggf. zu führendes Rechtsverfahren belastet werden sollte. Auf Grund dieser Entscheidung wird die Wahl der Migrantenvertreter/innen im 3.5.2012 erneut durchgeführt . Somit wird die Neukonstituierung des Landesbeirates voraussichtlich Anfang Juni 2012 erfolgen. 5. Wie beurteilt der Senat den „beiratslosen Zu- stand“, der unter anderem dazu führen wird, dass Vertreter /innen für den Landesjugendhilfeausschuss (gemäß § 38 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ), für den Beirat Berufliche Schulen (gemäß § 113 Schulgesetz) und des Landesschulbeirat (gemäß § 115 Schulgesetz) nicht bestimmt werden können, da der Beirat seit dem 16.5.2011 keine Arbeitssitzung abgehalten hat und die Wahl erst im Mai 2012 wiederholt werden soll? Zu 5.: Der Senat bedauert, dass sich der Landesbeirat gemäß § 6 PartIntG bislang nicht konstituieren konnte und demzufolge noch keine Vertreter/innen in die genannten Gremien entsandt werden konnten. Die Wiederholung der Wahl der Migrantenver- treter/innen für den Landesbeirat im Mai 2012 ergibt sich aus den Regelungen der Verordnung über die Wahl zum Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen (LBIntWV). Gemäß § 3 „Vorbereitung der Wahl“ LBIntWV ist die Wahl drei Monate vor dem Wahltermin im Amtsblatt bekannt zu geben. Ein früherer Termin für die Wahlwiederholung war deswegen nicht möglich. Berlin, den 14. März 2012 Dilek Kolat ____________________ Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2012) 2