Drucksache 17 / 10 196 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jasenka Villbrandt und Martin Beck (GRÜNE) vom 09. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2012) und Antwort Wie teuer wird die rot / schwarze Regierung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Staatssekretäre/innen hat die aktuelle rot-schwarze Regierung? Wie viele waren es in der 16. Wahlperiode? Bitte in einer Übersichtsliste nach Ressorts darstellen. Zu 1.: Ressort Stand März 2012 Zahl der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Der Regierende Bürgermeister - Senatskanzlei - 3 Der Regierende Bürgermeister - Kultur - 1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 3 Senatsverwaltung für Finanzen 2 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport 2 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen 2 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 2 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2* Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung 2 Summe 21 * In dieser Verwaltung ist auch das Amt der Senatsbaudirektorin angesiedelt. 16. Legislaturperiode: Ressort Zahl der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Der Regierende Bürgermeister - Senatskanzlei - 3 Der Regierende Bürgermeister - Kultur - 1 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung 2 Senatsverwaltung für Finanzen 2 Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport 2 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 2 Senatsverwaltung für Justiz 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2* Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen 2 Summe 18 * In dieser Verwaltung ist auch das Amt der Senatsbaudirektorin angesiedelt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 196 2. Wie sieht die Eingruppierung der Stellen aus? Bitte für jeden Staatssekretär/innenposten auflisten. Zu 2.: Gemäß Anlage I des Landesbesoldungsgesetzes sind die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre einheitlich nach Besoldungsgruppe B 7 besoldet, der Chef der Senatskanzlei erhält eine Stellenzulage nach Anlage II des Gesetzes. 3. Welche Abteilungen und Referate in den einzelnen Senatsverwaltungen hat die Regierung neu gebildet? Welche wurden aufgelöst? Bitte im Vergleich zur vorherigen Regierung und nach Senatsverwaltungen darstellen! Zu 3.: Senatskanzlei, Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Es wurden keine Abteilungen und Referate neu gebildet. Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen: Im Rahmen der Neuzuschnitte von Senatsressorts auf der Grundlage der Ernennung der Senatsmitglieder am 01.12.2011 wurden aus der ehemaligen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales a) der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung - LfB - (bis dahin der Leitung des Hauses als Stabsstelle zugeordnet) sowie b) die Abteilung I „Soziales“ mit dem ihr nachgeordneten Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) einschließlich Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) in die neue Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales verlagert. Mit dem Politikfeld „Frauen“ wurde aus der ehe- maligen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen deren Abteilung IV „Frauen und Gleichstellung“ in die heutige Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen verlagert. Sie wird hier als neue Abteilung I unter unverändertem Arbeitstitel geführt. Aus der ehemaligen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ging das Referat IV C „Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit “ in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Arbeit , Integration und Frauen über und wurde als neues Referat II E in die Linienorganisation mit dem Arbeitstitel „Arbeitsschutz und technische Sicherheit“ eingefügt. Es ist zur Verdeutlichung festzustellen, dass die damals vom Referat wahrgenommenen Aufgaben des Gesundheitsschutzes auf die neue Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz übertragen wurden. Im Zusammenhang mit der vorstehend beschriebenen Referatsverlagerung wurde darüber hinaus auch die Zuständigkeit für das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) von der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen verlagert. Intern wurde die ehemals in der Leitung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales angesiedelte Stabsstelle des „Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration (IntMig)“ aufgelöst und unter Beibehaltung des Arbeitstitels als neue Abteilung III der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen eingerichtet. Mit der Einrichtung der Abteilung III verfügt die neue Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen über eine Abteilung mehr als ihre Vorgängerin, die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Im Sinne der Kleinen Anfrage ist es jedoch trotz der beschriebenen organisatorischen Maßnahmen nicht zur Bildung neuer Organisationseinheiten gekommen; vielmehr ist in allen Fällen von einer Verlagerung von sowohl extern als auch intern bereits bestehenden Organisationseinheiten auszugehen. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft: Mit Beschluss der neuen Geschäftsverteilung des Se- nats vom 10. Januar 2012 ist die Zuständigkeit für die außeruniversitäre Forschung von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen übergegangen . In diesem Zuge wurden die Stellen und Dienstkräfte der Referate V A, V B und V C der früheren Abteilung V der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Einzelplan 10) in die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Einzelplan 13) umgesetzt. In Folge dieser Senatsentscheidung wurden durch interne Organisationsentscheidung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die verbliebenen Referate V D und V E in die Abteilung IV „Hochschulen“ integriert und die frühere Abteilung V aufgelöst. Senatsverwaltung für Finanzen: a) Nach der Geschäftsverteilung des Senats gemäß Beschluss vom 10.01.2012 wird bei der Senatsverwaltung für Finanzen eine federführende Organisationseinheit zur Entwicklung von einheitlich geltenden Berliner Orientierungswerten und Leitlinien für Entgeltkalkulationen unter Einbeziehung der Bezirke eingerichtet. Diese Organisationseinheit - Entgeltstelle soziale Dienstleistungen -EsDführt gemeinsam mit den jeweils fachlich zuständigen Senatsverwaltungen rahmenvertragliche Verhandlungen mit den Trägern der Sozialwirtschaft im Bereich der entgeltfinanzierten Leistungen und betreibt die strategische Weiterentwicklung der Finanzierungssysteme unter Steuerungsaspekten . In diesem Rahmen erfolgt auch ein Controlling der Entgelte. b) Gemäß dem Senatsbeschluss vom 10. Januar 2012 erfolgt die Aufgabenverlagerung des Tarifrechts einschließlich des Versorgungsrechts für Tarifbeschäftigte sowie des Sozialversicherungsrechts von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - I D – zur Senatsverwaltung für Finanzen - Abt II -. Die Aufgaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – I D – mit 10,5 Stellen werden bei der Senatsverwaltung für Finanzen im neuen Referat II H ausgewiesen. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 196 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales: Aufgrund der veränderten Geschäftsverteilung des Senats wurden die Abteilung IV „Verbraucher- und Gesundheitsschutz“ (Kapitel 1140) der ehemaligen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Ver braucherschutz aufgelöst und die Aufgaben mit Stellen und Mitteln entsprechend der neuen Geschäftsverteilung größtenteils in andere Verwaltungen umgesetzt: Organisationseinheit Aufgaben Gewechselt zu Referat IV A Grundsatzfragen der Verbraucher- und Agrarpolitik SenJustV Referat IV B Arbeitsgruppe IV B 1 Lebensmittelüberwachung, Gentechnik SenJustV Referat IV B Arbeitsgruppe IV B 2 Veterinärwesen, Futtermittelrecht SenJustV Referat IV B Arbeitsgruppe IV B 3 Apotheken-, Arzneimittel- u. Betäubungsmittelwesen Abt. Gesundheit der SenGesSoz Referat IV C (ohne Arbeitsgebiet Medizinproduktesicherheit ) Arbeits- u. Gesundheitsschutz, technische Sicherheit SenArbIntFrau Referat IV C (nur Arbeitsgebiet Medizinproduktesicherheit ) Medizinproduktesicherheit Abt. Gesundheit der SenGesSoz Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: Derzeit gibt es zwei Referate und weitere einzelne Aufgabengebiete der früheren Abteilung IV der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz , die im Zuge der Ressortneubildung zur Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz verlagert und hier als Abteilung V eingegliedert worden sind. Die Neuorganisation des Verbraucherschutzes im Justizressort ist ein komplexes Thema und hat in anderen Bundesländern , zum Beispiel in Bayern, mehrere Jahre in Anspruch genommen. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat die Abteilung Frauen mit drei Referaten an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Frauen abgegeben und die Abteilung Forschung mit drei Referaten von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft übernommen. Es wurden keine Organisationsbereiche neu geschaffen oder aufgelöst. 4. Wie viel kosten den Steuerzahler/innen jährlich die von der rot-schwarzen Regierung geschaffenen neuen Staatssekretärinnen- und Staatssekretärstellen, inklusive der zu diesen Funktionen geschaffenen neuen Stellen in den Senatsverwaltungen? Zu 4.: Die jährlichen Aufwendungen für eine Staats- sekretärin/ einen Staatssekretär betragen anhand der Durchschnittssätze für das Jahr 2012 101.550,00 €. Nach Senatsbeschluss vom 01. Dezember 2011 stehen einer Staatssekretärin/ einem Staatssekretär ein/e Leitungsreferent /in der Besoldungsgruppe A 14 bzw. der Entgeltgruppe E 14, ein/e Sachbearbeiter/in der Entgeltgruppe E 9 sowie eine Sekretariatskraft (E 9) zu. Jede/r weitere/r Staatssekretär/in verfügt über ein/e Leitungsreferentin der Besoldungsgruppe A 14 bzw. der Entgeltgruppe E 14 sowie eine Sekretariatskraft (E 9). Die PersonalDurchschnittssätze betragen 56.120,00 € (A 14) bzw. 87.060,00 € (E 14) und 59.640,00 € (E 9) im Tarifgebiet West und 77.410,00 € (E 14) und 54.260,00 € (E 9) im Tarifgebiet Ost. In diesen Durchschnittssätzen sind keine sonstigen Aufwendungen (Bereitstellung eines Dienstwagens mit Fahrer/in, Reisekosten, Büroaufwendungen u.ä.) enthalten. Diese Angaben können nur mit hohem Aufwand abgefragt werden und sprengen nach Auffassung des Senats den Rahmen einer Kleinen Anfrage. 5. Welche Mehrkosten sind mit den zusätzlichen Ab- teilungen und Referaten verbunden? 6. Wie viele neue Stellen sind durch Umbildungen der Abteilungen und Referate entstanden? Zu 5. und 6.: Senatskanzlei, Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Es sind keine Mehrkosten oder neuen Stellen durch die Schaffung zusätzlicher Abteilungen oder Referate entstanden. Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen: Durch die unter Antwort 3 vollzogenen organisato- rischen Maßnahmen, d. h. durch die 1:1-Verlagerungen von Organisationseinheiten entstehen weder Mehrkosten noch neue Stellen. Die organisatorischen Maßnahmen sind als kostenneutral zu beschreiben. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft: Es sind keine Mehrkosten durch die Schaffung zusätz- licher Abteilungen oder Referate entstanden. In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sind durch die Verlagerung der außeruniversitären 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 196 Forschung zur Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung und die Eingliederung der verbliebenen Referate V D und V E in die Abteilung IV „Hochschulen“ keine neuen Stellen geschaffen worden. Senatsverwaltung für Finanzen: Für die neue Organisationseinheit Entgelte sind 8 Stellen im Haushaltsplanentwurf 2012/13 eingestellt. Davon wird eine Stelle aus dem Kapitel 1520 zur Verfügung gestellt. Bei der Finanzierung der 7 Stellen wird davon ausgegangen, dass die abgebenden Bereiche Stellenanteile verlagern Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales: Da keine neuen Abteilungen und Referate entstanden sind, sondern die Aufgaben mit vorhandenen Stellen und Mittel anderen Verwaltungen/Bereichen zugeordnet wurden , sind damit weder Mehrkosten verbunden, noch neue Stellen entstanden. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: Mit dem Übergang des Verbraucherschutzes sind so- wohl die aufgabenbezogenen Stellen als auch die dazugehörigen Personal- und Sachmittel haushaltsneutral umgesetzt worden. Für den Verbraucherschutz sind im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz keine neuen Stellen geschaffen worden. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung: Mehrkosten oder neue Stellen sind nicht entstanden. Berlin, den 10. Juli 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2012) 4