Drucksache 17 / 10 204 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jasenka Villbrandt (GRÜNE) vom 11. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2012) und Antwort Wie nutzt Berlin Förderprogramme zum altersgerechten Umbau? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Anteil des Berliner Wohnungsbe- standes kann als altersgerecht hergerichtet bezeichnet werden und welche Kriterien verwendet der Senat für eine derartige Einschätzung? Antwort zu 1.: Als „altersgerecht“ können allgemein Wohnungen bezeichnet werden, die möglichst barrierefrei zugänglich und nutzbar sowie so geschnitten und ausgestattet sind, dass sie Bewohnerinnen und Bewohnern eine Nutzung auch mit körperlichen Einschränkungen ermöglichen. In der Broschüre „Wohnungsanpassung – keine Frage des Alters“ hat die Netzwerkagentur GenerationenWohnen 2011 Beispiele für Wohnungsanpassungen mit Kostenangaben vorgestellt. Dabei wird die große Spannweite sowohl beim Maßnahmenumfang als auch bei den Kosten der Wohnungsanpassung deutlich. Da für Wohnungsanpassungsmaßnahmen überwiegend keine Baugenehmigungen erforderlich sind, liegen dem Senat keine exakten Zahlen zum Umfang des altersgerecht hergerichteten Wohnungsbestandes vor. Auch das Projekt Mobidat, das die Datenbank http://www.mobidat.net/ zu barrierefreien Einrichtungen in Berlin betreibt, konnte keine entsprechende Gesamtzahl benennen. Bei einer vom Kuratorium Deutsche Altershilfe 2010 durchgeführten bundesweiten Umfrage bezeichneten ca. 5% der Seniorinnen - und Seniorenhaushalte die von ihnen genutzte Wohnung als barrierefrei oder barrierearm (siehe http://www.kda.de/news-detail/items/pm-2010-03-10.html). Frage 2: Wie viele Wohnungen werden jährlich altersgerecht umgebaut und welche Rolle spielen dafür einschlägige Förderprogramme? Antwort zu 2.: Zur Anzahl der jährlich altersgerecht umgebauten Wohnungen liegen dem Senat keine Daten vor. Angesichts der erheblichen Kosten, die ein vollständig barrierefreier Umbau einer Bestandswohnung verursacht, dürfte in der Praxis die Durchführung von Einzelmaßnahmen zur altersgerechten Wohnungsanpas- sung (wie etwa Türverbreiterungen, Einbau einer bodengleichen Dusche usw.) wesentlich häufiger sein als der vollständig barrierefreie Umbau. Zahlenmäßig erfasst sind nur die durch Förder- programme unterstützten Umbaumaßnahmen. Mit Mitteln des Programms „Altersgerecht Umbauen“ der KfW- Bankengruppe wurden in Berlin von 2009 bis 2011 Maßnahmen in insgesamt 9.754 Wohnungen finanziert. Das Finanzierungsvolumen belief sich auf rd. 68 Mio. € (entsprechend durchschnittlich knapp 7.000 € pro Wohnung). Die Investitionsbank Berlin, welche KfWMittel durchleitet und z. T. zusätzlich zinsverbilligt, hatte hieran einen Anteil von insgesamt rd. 5.000 Wohnungen mit rd. 23,2 Mio. € Finanzierungsvolumen. Frage 3: Welche Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes Berlin für altersgerechten Umbau im bestehenden Wohnungsbestand gibt es aktuell bzw. in den letzten fünf Jahren in Berlin? Seit wann existieren diese Programme? Antwort zu 3.: Die EU ist nicht für Wohnungsbau- förderung zuständig. Der Bund hat von 2009 bis 2011 der KfW-Bankengruppe Zuschüsse und Zinsverbilligungsmittel für deren Programm „Altersgerecht Umbauen“ (vgl. Antwort zu 2.) zur Verfügung gestellt. 2012 führt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Kreditprogramm zum altersgerechten Umbauen aus Eigenmitteln fort, während das Zuschussprogramm Ende 2011 ausgelaufen ist. Die Investitionsbank Berlin (IBB) leitet im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Wohnen“ KfW-Kredite durch, wobei sie ggf. aus Förderleistungen des Landes eine zusätzliche Zinsverbilligung anbietet. Frage 4: An welche Bedingungen sind diese Prog- ramme geknüpft und gehören dazu auch Belegungsbindungen ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 204 2 Antwort zu 4.: Die KfW- bzw. IBB-Finanzierung ist für verschiedene Umbaumaßnahmen einsetzbar, deren Gesamtkosten 50.000 € pro Wohnung nicht überschreiten dürfen. Siehe im Einzelnen die Grafik http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/ Altersgerecht_Umbauen_-_Kredit/Was_wird_gefoerdert.jsp. Durch die Finanzierung werden keine Belegungsbindungen begründet. Frage 5: Wie viele Anträge wurden in den einzelnen Programmen bis Ende 2011 gestellt, wie viele bewilligt? Antwort zu 5.: Die Anzahl der im KfW-Programm insgesamt gestellten Anträge für Wohnungen in Berlin ist dem Senat nicht bekannt. Die in Frage 2 genannten Bewilligungen von KfW-Mitteln basieren auf 477 Anträgen. Frage 6: Wie viele Anträge davon wurden durch lan- deseigene Wohnungsbaugesellschaften gestellt? Antwort zu 6.: Drei landeseigene Wohnungsbauge- sellschaften haben jeweils einen Antrag auf KfWFörderung gestellt, darunter zwei Anträge bei der IBB im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Wohnen“. Frage 7: Wie und durch wen wird für diese Förder- programme geworben? Antwort zu 7.: Die KfW und die IBB werben vor allem mittels Flyer und Darstellung ihrer Programmangebote im Internet. Die Broschüre der Netzwerkagentur GenerationenWohnen (siehe Antwort zu Frage 1) erläutert die Finanzierung auf S. 12-13. Frage 8: Wie und von wem wird geprüft, ob die För- dermittel sachgerecht eingesetzt wurden? Antwort zu 8.: Die jeweiligen Darlehensgeber prüfen die sachgerechte Mittelverwendung. Frage 9: Wie viele der mit Fördermitteln umgebauten Wohnungen werden von Personen ab 65 Jahren bewohnt? Antwort zu 9.: Dem Senat liegen dazu keine Informa- tionen vor. Frage 10: Wie und von wem werden diese Zahlen erhoben? Antwort zu 10.: Die hier genannten Zahlen stammen aus Daten der KfW-Bankengruppe, der Investitionsbank Berlin und der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Berlin, den 09. März 2012 In Vertretung G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2012)