Drucksache 17 / 10 207 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 13. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2012) und Antwort Räumung der Kleingartenflächen auf der Trasse der A100, 16. Bauabschnitt (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage zu 1.: Welche Arbeiten waren Bestandteil der Ausschreibung zur Baufeldfreimachung (VergabeNr .:11/142) und in welchem Zeitraum (von welchem Tag/Datum bis wann ) sollten die einzelnen Arbeiten abgeschlossen werden? Antwort zu 1.: Die Vergabe Nr. 11/142 beinhaltet die Abräumung von Grundstücken mit den Leistungen: - rd. 100.000 m² Kleingartenfläche Einsammeln, Sortieren von losen im Gelände verteilten gefährlichen Bauabfällen (Asbest, künstliche Mineralfasern (Dämmstoffe), Teerpappen, Abbruchholz; - rd. 30.000 m³ umbauter Raum – vorlaufende Gebäudeschadstoffsanierung der abzubrechenden Gartenlauben ; - rd. 30.000 m³ Abbruch von Gartenlauben und Baulichkeiten unterschiedlicher Konstruktionen mit Entsorgung der nicht gefährlichen Bauabfälle; - rd. 6.000 m² Abbruch und Entsorgung von Flächenversiegelungen ; - rd. 3.000 m³ Abbruch und Entsorgung von Sohlplatten , Fundamenten, Gruben aus unterschiedlichen Materialien; Die Leistungen sollten 5 Tage nach Zuschlagsertei- lung beginnen und nach 150 Werktagen Ausführungszeit beendet werden. Frage zu 2.: Wann gab es, mit welchen Aufgaben, eine Ausschreibung über die ökologische Baubetreuung? Frage zu 3.: Wann ist der Auftrag vergeben worden? Antwort zu 2. und 3.: Die ökologische Bauüber- wachung für die Beräumungs- und Grundstückssicherungsleistungen wurde am 19.12.2011 nach Angebotseinholung mit folgenden wesentlichen Leistungsinhalten beauftragt: • Kennzeichnung der Flächen, die für die Bauarbeiten nicht in Anspruch genommen werden dürfen, Kontrolle der Tabuzonen im Gelände, Überwachung der faunistischen Untersuchungen • Einweisung der Bauleitung sowie der am Bau Beschäftigten über die Notwendigkeit der Vermeidungsund Schutzmaßnahmen, regelmäßige Berichterstattung • Kontrolle der Einhaltung von Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen im Zuge der Bauarbeiten gemäß der Festlegungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), Teilnahme an den Bauberatungen • Überwachung der Bauarbeiten unter naturschutzfachlichen und ökologischen Aspekten, insbesondere Überprüfung der Wurzelschutzmaßnahmen, des Baumschutzes und des Artenschutzes im unmittelbaren Umfeld des Baubereichs. Frage zu 4.: Obliegt dem erfahrenen und anerkannten Büro Neumann & Gusenberger auch die ökologische Baubetreuung in Bezug auf Amphibien? Antwort zu 4.: Nein. Frage zu 5.: Wenn zu 4. nein, wer ist damit beauftragt worden? Antwort zu 5.: Das anerkannte Fachbüro Natur und Text GmbH. Frage zu 6.: Wann (bitte mit genauem Datum an- geben) hat die ökologische Baubetreuung die Kleingartenfläche zwischen Grenzallee und Neuköllnische Allee, die Kleingartenfläche zwischen Sonnenallee und Dieselstraße und die Kleingartenfläche zwischen Dieselstraße und Kiefholzstraße begutachtet und die Einzelflächen zur Räumung freigegeben? Antwort zu 6.: Nach vorheriger Begutachtung durch das anerkannte Fachbüro Natur und Text GmbH wurden Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 207 die Flächen südlich der Dieselstraße am 31.01.2012 zur Fällung und Beräumung und die Flächen nördlich der Dieselstraße am 05.02.2012 bzgl. der Gehölzbestände zur Fällung freigegeben. Die ehemalige Kleingartenfläche zwischen Grenzallee und Neuköllnische Allee war nicht zur Räumung vorgesehen. Frage zu 7.: Hat die ökologische Baubetreuung alle drei genannten Flächen ohne Beanstandungen/Auflagen zur Räumung freigegeben? Antwort zu 7.: Ja, für die unter 6 genannten beiden Flächen. Frage zu 8.: Wann wurden die Amphibienschutzzäune an den einzelnen drei Teilflächen aufgestellt? Antwort zu 8.: Amphibienschutzzäune wurden auf der Fläche südlich der Dieselstraße im Februar 2011 erstellt und auf der Fläche nördlich der Dieselstraße im September 2011. Für die ehemalige Kleingartenfläche zwischen Grenzallee und Neuköllnische Allee wurde kein Amphibienschutzzaun errichtet. Frage zu 9.: Wieso wurde der Amphibienschutz ledig- lich auf einer Seite der Grundstücke gestellt, obwohl dies doch aufgrund der ungenauen Wanderrichtung der Tiere, geschlossen um alle drei Kleingartenflächen erfolgen müsste ? Antwort zu 9.: Die Amphibienschutzzäune wurden gemäß den Festlegungen im landschaftspflegerischen Begleitplan errichtet. Frage zu 10.: Wieso wurden die Amphibien 2011 nur im Bereich zwischen Sonnenallee bis Dieselstraße abgesammelt und nicht auch von den anderen Flächen, obwohl auch dort die Baufeldfreimachung erfolgen sollte? Antwort zu 10.: Gemäß Maßnahmenblatt S/M 5 sollten die Amphibien vor Baubeginn auf beiden Flächen abgesammelt werden (Frühjahr 2011 bzw. Frühjahr 2012). Frage zu 11.: Wann hat die ökologische Baubetreuung die zuständige Naturschutzbehörde über die Bauarbeiten informiert? Antwort zu 11.: Die zuständige Untere Naturschutz- behörde wurde im November 2011 über die vorgesehenen Maßnahmen informiert und hat diese zustimmend zur Kenntnis genommen. Frage zu 12.: Warum erfolgte überhaupt zu diesem Zeitpunkt die Freigabe der Arbeiten zur Baufeldfreimachung , obwohl im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Maßnahme-Nr. S/M5, S. 73) folgendes festgelegt ist: „Nach Baufeldfreimachung ist zügig mit der Baudurchführung zu beginnen, um eine Brut und die daraus folgende mögliche Zerstörung von Nestern bodenbrütender Arten innerhalb des Baufeldes zu unterbinden.“? Antwort zu 12.: Die Kleingartenanlagen im Trassen- verlauf des 16. Bauabschnitts der A 100 im Bezirk Neukölln wurden im Dezember 2010 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übernommen . Mit der Übernahme der ehemaligen Kleingartengrundstücke in Berlin-Neukölln obliegt dem Vorhabensträger die Sicherung der Grundstücke. Als Sofortmaßnahme wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit unverzüglich damit begonnen, die Flächen einzuzäunen. Zusätzlich ist ein Wachschutzunternehmen beauftragt worden. Es konnte und kann jedoch nicht verhindert werden, dass nach wie vor über den 2 m hohen Zaun Abfälle entsorgt werden und Vandalismus (Zerstörung, Brandlegung) erfolgt. Auch kann die Betretung des Grundstückes trotz Zaun und Wachschutz nicht absolut verhindert werden. Auf dem Gelände befinden sich ungesicherte Absturzkanten und einsturzgefährdete Baulichkeiten , was aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine nicht länger hinnehmbare Gefahrensituation darstellte. Voraussetzung für derartige Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Umweltvorsorge ist das Erreichen der benannten Anlagen und Materialien mit Fahrzeugen. Da die vorhandenen Gartenwege sowohl innerhalb als auch überwiegend außerhalb der Parzellen für das Befahren von Fahrzeugen nicht geeignet sind, ist das Beseitigen von Hecken und Sträuchern sowie auch das Fällen von Obstbäumen für Fahr- und Wendemöglichkeiten unumgänglich . Frage zu 13.: Wie ist der Widerspruch zu erklären, der zwischen der Antwort zu 7. der Kleinen Anfrage Drs.Nr. 17/10053 nach der in den ehemaligen Kleingartenanlagen keine Zauneidechsen nachgewiesen sind und der Festlegung im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Maßnahme -Nr. S/M5, S. 74) wonach auch im Bereich zwischen der Diesel- und Kiefholzstraße Zauneidechsen abzufangen sind? Antwort zu 13.: Der LBP bezieht sich vorsorglich auf einen Hinweis von Kleingärtnern/innen, dass im Bereich der Kolonie Stadtbär, Parzelle 108, Zauneidechsen gesehen worden seien. Aufgrund der Hinweise zu möglichen Vorkommen in der Kolonie Stadtbär wurde nach eingehender örtlicher Untersuchung festgestellt, dass sich das Vorzugshabitat für die potenziell dort überwinternden Individuen nicht in der abzuräumenden Parzelle 108 befindet , sondern vielmehr außerhalb derselben in der unmittelbar angrenzenden, gärtnerisch nicht genutzten, mit Altlaub, liegendem Totholz und Nagetierbauten optimal ausgestatteten hohen Böschung der Kleingartenanlage Zufriedenheit, deren Pachtverhältnisse und kleingärtnerische Nutzung in diesem Jahr jedoch weiter besteht . Aus den vorgenannten Gründen gab es momentan keinen Hinweis auf das Vorkommen von Zauneidechsen. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 207 3 Frage zu 14.: Wie beurteilt der Senat insgesamt die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen vor der Baufeldfreimachung aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan und im Besonderen die Umsetzung der Maßnahmen Nr. S/M5? Antwort zu 14.: Die Bundesstraßenverwaltung als Grundstücksverwalter hatte die Absicht, die Hinterlassenschaften aus der ehemaligen kleingärtnerischen Nutzung zu beräumen, um vor allem für die in der Nachbarschaft verbliebenen Kleingärtner/innen ein sicheres und gefährdungsfreies Umfeld zu schaffen. Um die artenschutzrechtlichen Belange auf den Grundstücken zu regeln, waren die Festlegungen zum Artenschutz als Maßnahme der landschaftspflegerischen Begleitplanung der Planfeststellung auch in Abstimmung mit der Unteren und Oberen Naturschutzbehörde zu besorgen. Die Maßnahmen gemäß S / M 5 wurden umgesetzt. Frage zu 15.: Da die Baumittel im Bundeshaushalt noch nicht eingestellt sind. Gab es für diese Maßnahme eine zweckgebundene Zuweisung aus dem Bundeshaushalt ? Antwort zu 15.: Für den vorzeitigen Grunderwerb, die Grundstücksverwaltung und die Grundstückssicherung stehen im Bundeshaushalt 2012 Mittel zur Verfügung. Frage zu 16.: Wenn ja, aus welchem Kapitel und Titel? Antwort zu 16.: Kapitel 1209 Titel 82117. Frage zu 17.: Aus welchem Kapitel und Titel des Berliner Haushalts wurde/sollte die Baufeldfreimachung finanziert werden? Frage zu 18.: Wie konnte die Beauftragung der Arbeiten trotz der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen? Antwort zu 17. und 18.: Es ist keine Finanzierung von Bauleistungen im Berliner Landeshaushalt vorgesehen. Frage zu 19.: Wie kam es zu der Entscheidung des Senats, die im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Baufeldfreimachung zu beauftragen, obwohl durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 9 VR 2.11) vom 31.März 2011 ausdrücklich nur verwaltungsinterne Maßnahmen zur Vorbereitung des Planvollzugs zulässig waren ? Antwort zu 19.: Siehe Antwort zu 12. und 14. Frage zu 20.: Welche finanziellen Auswirkungen hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Baufeldfreimachung zu untersagen, auf das Vertragsverhältnis des Landes Berlin mit der beauftragten Firma? Antwort zu 20.: Keine. Die Fällungs- und Rodungsarbeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Darüber hinaus ist keine Beauftragung für Beräumungsleistungen erfolgt. Frage zu 21.: Wie sind die Meldungen aus den Medien zu verstehen, wonach die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz durch den jetzt erfolgten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts keine Auswirkungen auf den Zeitplan für den Bau der A100, 16. Bauabschnitt, sieht? Antwort zu 21: Die Bundesstraßenverwaltung wird Bauleistungen, die den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses vom 29.12.2010 betreffen, erst nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in der Hauptsache beginnen. Es ist davon auszugehen, dass die spätere Durchführung der Beräumung im Verhältnis zur geplanten Gesamtbauzeit von ca. 7 Jahren eine eher untergeordnete Rolle spielt. Frage zu 22.: Wie sieht der Zeitplan für den Bau des 16. Bauabschnitt der A100 aus und auf welche Annahmen stützt sich dieser? Frage zu 23.: Gibt es einen Bauablaufplan für den Bau des 16. Bauabschnitt der A100? Antwort zu 22 . und 23.: Der Bau des 16. Bau- abschnittes ist in 13 Losen (Abschnitten) vorgesehen. Die Grobablaufplanung liegt vor. Diese folgt technologischen, verkehrlichen und terminlichen Zwangspunkten. Ein detaillierter und verbindlicher Rahmenterminplan wird erst nach Entscheidung des BVerwG in der Hauptsache erstellt. Frage zu 24.: Wenn ja, in welcher zeitlichen und ört- lichen Reihenfolge werden die einzelnen privaten und öffentlichen Grundstücke beansprucht (bitte tabellarisch auflisten oder in Gesamtheit als Anlage beifügen)? Antwort zu 24.: Bei ca. 200 betroffenen Grundstücken übersteigt diese Fragestellung den im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur Bearbeitung angemessenen Bearbeitungsaufwand . Berlin, den 13. März 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2012)