Drucksache 17 / 10 216 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 16. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2012) und Antwort Weniger Berliner Schülerinnen und Schüler zu Besuch in der Gedenkstätte OranienburgSachsenhausen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat den Tatbestand, dass in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang von Berliner Schülergruppen beim Besuch der Gedenkstätte Sachsenhausen zu verzeichnen ist? Zu 1.: Nach Angaben der Gedenkstätte Oranienburg- Sachsenhausen reduzierte sich die Zahl der Führungen für Berliner Schülergruppen von 274 im Jahre 2002 auf 142 im Jahre 2011. Dies stellt einen Rückgang von ca. 48 % dar. Im Vergleich dazu sank die Zahl der Führungen von Brandenburger Schülergruppen im gleichen Zeitraum von 125 im Jahre 2002 auf 81 im Jahre 2011, was wiederum einen Rückgang von ca. 35% darstellt. Wenn auch die Rückgänge der Nachfragen aus beiden Ländern nach Führungen in der Gedenkstätte Oranienburg-Sachsenhausen unterschiedlich ausgeprägt sind, wird jedoch eine länderübergreifende vergleichbare Tendenz erkennbar, die darauf schließen lässt, dass eventuell ähnliche oder vergleichbare Faktoren für diese Entwicklung ursächlich sein könnten, die nicht im individuellen Verhalten der Lehrkräfte zu suchen sind. Grundsätzlich messen Berlin und Brandenburg dem Besuch von außerschulischen Lernorten, und damit auch dem Besuch von Gedenkstätten, eine außerordentlich große Bedeutung bei, die sich für Berlin u.a. darin äußert, dass für die Sekundarstufe I der Besuch außerschulischer Lernorte im Rahmenlehrplan für das Fach Geschichte empfohlen, für die Sekundarstufe II verpflichtend vorgegeben wird. Die konkrete Entscheidung über die Besuche außerschulischer Lernorte liegt jedoch in der Verantwortung der einzelnen Schulen bzw. der unterrichtenden Lehrkräfte. Bei dem außerordentlich umfangreichen Angebot außerschulischer Lernorte in und um Berlin, das in den letzten Jahren nicht nur im Umfang, sondern auch in der Qualität zugenommen hat - als Beispiel sei hier die Gedenkstätte Berliner Mauer genannt - und bei dem die Lernorte bzw. Gedenkstätten letztlich auch um Schülergruppen konkurrieren, lässt sich allerdings durch einen Rückgang von Besuchen in einer einzelnen Gedenkstätte nicht auf einen gesamten Rückgang von Besuchen von außerschulischen Lernorten und Gedenkstätten schließen. Gesicherte Erkenntnisse würden eine umfangreiche Recherche erfordern, die in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten ist. 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diesen Trend umzukehren? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft „Museen mit Bundesbeteiligung, Gedenkstätten und Zeitgeschichte“ der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten eine Abfrage bei den Berliner Gedenkstätten und bei den Berliner Schulen mit Klassen der Sekundarstufe I und II durchführen, um zu gesicherten Informationen zu gelangen. 3. Auf welche Weise sollen nach Auffassung des Senats bei diesen Besuchen auch Informationen über das im Gesamtkomplex befindliche Sonderlager 7 aus der Zeit von 1945 bis 1950 einbezogen werden? Zu 3.: Die Entscheidung, inwiefern bei Besuchen in der Gedenkstätte Oranienburg-Sachsenhausen das Sonderlager 7 aus der Zeit von 1945 bis 1950 mit einbezogen wird, unterliegt den thematischen und didaktischen Entscheidungen der jeweiligen Lehrkräfte. Berlin, den 07. März 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2012)