Drucksache 17 / 10 217 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 16. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2012) und Antwort Angebot der Pflegestützpunkte vervollständigen! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat den Tatbestand, dass der- zeit nur 25 der 36 geplanten Pflegestützpunkte in der Stadt vorhanden sind? 2. Welche Zielvorstellungen hat der Senat bezüg- lich der Vervollständigung dieses wohnortnah geplanten Beratungsangebots? 3. Welche Maßnahmen hat der neue Senat bereits ergriffen, um diese Zielvorstellungen umsetzen zu helfen? Zu 1. bis 3.: Derzeit sind 26 von 36 im Landes- rahmenvertrag vereinbarten Pflegestützpunkte errichtet worden. Die zehn fehlenden Pflegestützpunkte hätten von den Pflegekassen bis zum 31.12.2011 errichtet werden müssen. Im Rahmen des mit den Pflegekassen in 2011 geführten Dialogs bestand Einigkeit in der Zielvorstellung einer qualitätsgesicherten Pflegeberatung. Aufbau und qualitative Weiterentwicklung eines für Berlin flächendeckenden Beratungsangebots für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger soll in den Mittelpunkt des Handelns gestellt und nachhaltig gesichert werden. Die Pflegekassen vertraten allerdings die Vorstellung, vor der Errichtung weiterer Pflegestützpunkte eine Evaluation der Pflegestützpunktarbeit vorzuschalten, um danach sachgerecht und unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit über Anzahl und Ausgestaltung weiterer Pflegestützpunkte Position beziehen zu können. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang auf bestehendes Optimierungspotential, das auch aus Sicht der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung besteht. Zu konkreten Absprachen und Umsetzungsschritten kam es nicht, so dass die für Soziales zuständige Senatsverwaltung im Januar 2012 die Aufsichtsbehörden der Pflegekassen zur Sicherstellung rechtlich gebotenes Handeln bei der Umsetzung der Allgemeinverfügung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten im Land Berlin vom 12. Dezember 2008 aufgefordert hat. Berlin, den 24. Februar 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Mrz. 2012)