Drucksache 17 / 10 224 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 17. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Februar 2012) und Antwort Von der Lokalen Agenda 21 zum Berliner Nachhaltigkeitsprozess – ein Weg nach Irgendwo ohne Wegmarkierungen und Zeitvorgaben? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stand hat die Entwicklung eines Nachhaltigkeitsindikatorensystems mit den im letzten Bericht zur Umsetzung der Lokalen Agenda 21 Berlin vorgeschlagenen und vom Senat als geeignet angesehenen Kernindikatoren erreicht? Antwort zu 1.: Wie in dem als Drs. 16/3003 veröffent- lichten Bericht zur Lokalen Agenda 21 Berlin vom 25.02.2010 angekündigt, wurde im Auftrag der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von der Firma ecolo bis zum Oktober 2011 ein „Kernindikatorensatz für eine nachhaltige Entwicklung Berlins“ erarbeitet. Dieser Kernindikatorensatz wird seit dem vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) statistisch präzisiert und mit amtlichen Daten sowie verlässlichen Daten aus anderen Quellen ergänzt. Die im Gutachten angegebenen Kernindikatoren sollen tabellarisch dargestellt, in Diagrammen visualisiert und mit Erläuterungen versehen als „Bericht Kernindikatorensatz für eine nachhaltige Entwicklung Berlins“ veröffentlicht werden. Der Bericht soll Mitte des Jahres 2012 vorliegen. Frage 2: Wie verläuft die Diskussion innerhalb des Senates bzw. seiner Verwaltungen zum Kernindikator „Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner (in Euro)“ angesichts der breiten Debatte zur Neufassung des Wohlfahrtsindexes ? Antwort zu 2.: In der Abstimmung des Kernindi- katorensatzes innerhalb der Berliner Verwaltung wurde die Frage, ob das BIP als Indikator für eine nachhaltige Entwicklung tauglich ist, ausführlich diskutiert. Da sich andere Indikatoren darauf beziehen und ein Zielindikator für Wirtschaftsleistung als unabdingbar angesehen wurde, wurde das BIP beibehalten. Die Diskussion um einen ganzheitlichen Wohlfahrtsund Fortschrittsindikator hat bisher noch nicht zu einem Ergebnis geführt. Der Berliner Kernindikatorensatz wird als Instrument zur Darstellung des Nachhaltigkeitsprozesses in Berlin verstanden, das flexibel auf Veränderungen in der Gesellschaft reagiert. So, wie sich der Indikatorensatz für die Bundesrepublik im Laufe der Jahre verändert hat, wird auch der Berliner Indikatorensatz veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigen und ggf. neue oder andere Indikatoren aufnehmen. Frage 3: Welche auf Klimaverträglichkeit orientierten, quantifizierbaren Zielmarken sind für die entsprechenden Kernindikatoren bisher gesetzt und wie bewertet der Senat diese Zielmarken bei der Transformation zur klimaverträglichen Gesellschaft? Sieht der Senat ein Erfordernis zur Entwicklung geeigneter landeseigner Instrumente, um die Erreichung der Zielmarken zu unterstützen ? Antwort zu 3.: Der Senat wird sich nach Vorliegen des Datenberichts des AfS auf der Basis belastbaren Datenmaterials mit der Frage quantifizierbarer Zielmarken und geeigneter Instrumente zu deren Erreichung beschäftigen. Frage 4: Wie unterstützt der Senat das breite Spektrum von vielfältigen Maßnahmen, Konzepten, Initiativen und Aktionen in den unterschiedlichsten Gremien und Verwaltungsstrukturen in der Stadt, um eine zielgerichtete nachhaltige Entwicklung der Metropole zu ermöglichen und gleichzeitig selbst dazu beizutragen? Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um mögliche Fehlentwicklungen und Rückschritte im Nachhaltigkeitsprozess zu erkennen und diesen gezielt entgegenzuwirken , die bei der Vielfältigkeit der Interessen und Ausrichtungen der Akteure entstehen können? Frage 6: Wie beurteilt der Senat seine bisherigen Maßnahmen in Auswertung seiner Erkenntnis, den Nachhaltigkeitsprozess für die Öffentlichkeit besser nachvollziehbar zu machen, um eine Akzeptanz und Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 224 Partizipation der Bürgergesellschaft zu ermöglichen? Welche weitergehenden Maßnahmen wird der Senat dazu wann einleiten? Antwort zu 4. und 6.: Der Berliner Nachhaltigkeits- prozess ist in allen Senatsressorts verankert und wird in der jeweiligen fachlichen Zuständigkeit umgesetzt. Die Aktivitäten und vielfältigen Maßnahmen, Konzepte und Beteiligungsprozesse der einzelnen Fachressorts bitte ich der Drs. 16/3003 zu entnehmen. Frage 5: Hat der Senat bereits entschieden, ob und mit welchen inhaltlichen Beiträgen sich Berlin anlässlich der dritten Nachfolgekonferenz „Rio + 20“ in der Stadtgesellschaft und darüber hinaus präsentieren wird? Welche Konzepte und Maßnahmenpakete erwägt der Senat, die sich in die für die Nachfolgekonferenz bereits angekündigten neuen Beratungsschwerpunkte einordnen ließen: • die Entwicklung einer "grüneren" Wirtschaft, • der Kampf gegen die Armut sowie • die institutionellen Rahmen der nachhaltigen Entwicklung? Antwort zu 5.: In Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die Antwort zu Ihrer Kleinen Anfrage „Rio + 20“ – was hat Berlin in Vorbereitung dessen zu berichten? - Drs. 16/15 185. Berlin, den 14. März 2012 In Vertretung G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2012) 2