Drucksache 17 / 10 227 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Brauer (LINKE) vom 20. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2012) und Antwort RFID als Arbeitsplatzvernichter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche öffentlichen Bibliotheken haben im Lande Berlin bereits die Radio-Frequency-Technologie (RFID) eingeführt (bitte gesondert nach Bezirken bzw. Landesträgerschaft auflisten)? Zu 1.: Bezirke (Stand: 21.02.2012) Stadtbibliothek Charlottenburg-Wilmersdorf - Ingeborg-Bachmann-Bibliothek - Eberhard-Alexander-Burgh-Bibliothek - Heinrich-Schulz-Bibliothek - Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek Stadtbibliothek Friedrichshain-Kreuzberg - BZB Frankfurter Allee (Selbstverbucher und Gates) - Wilhelm-Liebknecht-Bibliothek Stadtbibliothek Marzahn-Hellersdorf - BZB Mark-Twain-Bibliothek Stadtbibliothek Mitte - Hugo Heimann-Bibliothek Stadtbibliothek Pankow - Bibliothek am Wasserturm Stadtbibliothek Spandau - StB Kladow - StB Haselhorst - Bibliothek in der Bertolt-Brecht-Oberschule - StB Heerstr. - StB Falkenhagener Feld Stadtbibliothek Steglitz-Zehlendorf - Ingeborg-Drewitz-Bibliothek - StB Lankwitz Stadtbibliothek Tempelhof-Schöneberg - StB Lichtenrade - StB Thomas-Dehler-Bibliothek - StB Friedenau - StB Schöneberg-Nord - StB Marienfelde 2. Welche Bibliotheken werden diese Technologie noch im Jahre 2012 einführen? Zu 2.: Geplante Einführungen 2012 Bezirke Stadtbibliothek Charlottenburg-Wilmersdorf - Adolf-Reichwein-Bibliothek - Johanna-Moorsdorf-Bibliothek - StB Halemweg Stadtbibliothek Friedrichshain-Kreuzberg - BZB Frankfurter Allee (Sortieranlage) - Else-Ury-Bibliothek - Friedrich-von-Raumer-Bibliothek - Bona-Peiser-Bibliothek - Mediothek Blücherstr. Stadtbibliothek Lichtenberg - BZB Anna-Seghers-Bibliothek - Anton-Saefkow-Bibliothek Stadtbibliothek Marzahn-Hellersdorf - StB Erich-Weinert - StB Heinrich-von-Kleist - StB Kaulsdorf-Nord - StB Mahlsdorf - MPB Ehm-Welk Stadtbibliothek Mitte - Kurt-Tucholsky-Bibliothek - Schiller-Bibliothek - BZB Bibliothek am Luisenbad - BZB Philipp-Schaeffer-Bibliothek Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 227 - Hansa-Bibliothek - StB Tiergarten-Süd - MPB Bruno-Lösche-Bibliothek Stadtbibliothek Pankow - Wolfdietrich-Schnurre-Bibliothek Stadtbibliothek Reinickendorf - Humboldt-Bibliothek - StB Märkisches Viertel - StB Reinickendorf-West - StB Frohnau - StB Reinickendorf-Ost Stadtbibliothek Spandau - BZB Carl-Schurz-Straße Stadtbibliothek Steglitz-Zehlendorf - MPB Gottfried-Benn Stadtbibliothek Tempelhof-Schöneberg - BZB Eva-Maria-Buch-Haus - MPB Theodor-Heuss Land Berlin Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin/ZLB - Berliner Stadtbibliothek - Amerika-Gedenk-Bibliothek - Außenmagazin ZLB 3. In welchem Umfang führt die Einsetzung dieser Technologie zur Freisetzung von Bibliotheksmitarbeiter /innen? Welches Stellenvolumen machte eine generelle Durchsetzung dieses Systems in Berlin aus? Zu 3.: Konkrete Zahlenangaben bezogen auf Personal- stellen liegen dem Senat von Berlin nicht vor und sind – wenn überhaupt - nach Abschluss des Projektes zu erwarten . In der derzeitigen Einführungsphase bindet die Umstellung der alten Verbuchungstechnik auf die RadioFrequency -Technologie zusätzliches Personal, insbesondere zur Betreuung der Benutzerinnen und Benutzer . Nach derzeitigem Kenntnisstand ist aktuell geplanter oder tatsächlicher Stellenabbau in den bezirklichen Bibliotheken nicht ursächlich auf die Einführung von RFID zurückzuführen. Da es jedoch im Zuge der Haushaltsplanung in den Bezirken und/oder im Zusammenhang mit nicht möglichen Wiederbesetzungen freier Stellen in den bezirklichen Bibliotheken zu Personalstelleneinsparungen kommen kann, wird erst nach Abschluss des Projektes konkret auf der Grundlage der dann vorhandenen Personalsituation von den Bezirken zu entscheiden sein, inwiefern tatsächlich eine Verbesserung der bibliothekarischen Betreuung zu erreichen ist. 4. Welche Vorsorge hat der Senat getroffen, damit die „eingesparten“ Stellen, respektive die diese besetzt habenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, tatsächlich zur Verbesserung der bibliothekarischen Betreuung der Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Bibliotheken zur Verfügung stehen? Zu 4.: Auf Grund der Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung und der damit verbundenen originären Zuständigkeit der Bezirke für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken sind die direkten Einflussmöglichkeiten des Senats von Berlin bei der Gestaltung gesamtstädtischer Bibliotheksprozesse begrenzt. Mit dem Projekt „TENIVER -Einführung von RFID in die Berliner Öffentlichen Bibliotheken“, mit einem Gesamtvolumen von ca. 10 Mio. €, hat der Senat von Berlin, ein von der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin/ZLB und den Bezirken gemeinsam beantragtes Projekt ausgewählt und genehmigt, das eine Ausweitung der Serviceleistungen der Berliner Öffentlichen Bibliotheken zum Ziel hat. Im genehmigten Projektantrag, der mit dem Zuwendungsbescheid als verbindlicher Bestandteil und prüfbare Grundlage des Projektes anzusehen ist, sind • Personalentwicklung, • Gewährleistung längerer Öffnungszeiten sowie • Realisierung fachlicher Beratung als grundlegende Schwerpunkte formuliert; neben der Einführung der RFID-Technik. Vor dem Hintergrund dieser bibliothekspolitischen Zielsetzung und entsprechend den Förderzielen im EFRE in Berlin, stehen damit folgerichtig die Nutzbarmachung des in den Bibliotheken vorhandenen Wissens durch Aktivierung von Beratungspotentialen, indem Routinetätigkeiten automatisiert und das Fachpersonal entsprechend entlastet wird, im Vordergrund bei der derzeitigen Einführung der neuen Technik. Zu keinem Zeitpunkt ging es bei dem Projekt um ein „Rationalisierungsprojekt“. Um genau diese Zielstellung zu verstärken und abzu- sichern sind mit dem Zuwendungsbescheid für das Projekt vom 05. Oktober 2009 den Projektteilnehmer /innen verbindliche Auflagen auferlegt worden, die in Verwaltungsvereinbarungen wiederum von allen Beteiligten, insbesondere den zuständigen Bezirksamtsmitgliedern , mit ihrer Unterschrift anerkannt wurden. Diese Auflagen reichen von der Umsetzung be- stimmter Serviceleistungen (Erweiterung der Medienzugänglichkeit , Anteil der Selbstverbuchung bei Ausleihe und Rückgabe bei 90% u.s.w.) bis zu der Verpflichtung, dass in einem bestimmten Mindestzeitraum keine wesentlichen Veränderungen des Vorhabens erfolgen können. Berlin, den 04. März 2012 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2012) 2