Drucksache 17 / 10 237 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 22. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2012) und Antwort Aktuelle Belegung, Leerstand und Miethöhen von (potentiell) belegungsgebundenen Wohnungen , insbesondere im Ostteil Berlins Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Haushalte in Berlin haben aktuell einen Wohnberechtigungsschein und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Antwort zu 1: Zum Stichtag 31.12.2011 waren in Ber- lin 14.725 Haushalte im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines (WBS). Die Entwicklung der letzten zehn Jahre stellt sich folgt dar: Jahr Anzahl Wohnberechtigungsscheine 2001 44.624 2002 39.227 2003 34.992 2004 31.445 2005 22.885 2006 18.394 2007 16.184 2008 14.222 2009 13.105 2010 13.094 Frage 2: Wie will der Senat künftig die Verfügbarkeit belegungsgebundener Wohnungen für WBS-Berechtigte erhöhen, ohne derzeitige Bewohnerinnen und Bewohner von belegungsgebundenen Wohnungen ohne WBS-Be- rechtigung zur Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe oder zum Auszug anzuhalten? Antwort zu 2: Durch die Aktivierung der Belegungs- bindungswohnungen bei den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften verbreitert sich das Angebot für Wohnungssuchende mit WBS erheblich. Wohnungen für WBS-Inhaberinnen und WBS-Inhaber stehen jährlich im Umfang der Fluktuation in den belegungsgebundenen Wohnungen zur Verfügung. Es liegt nicht im Interesse des Senats, einseitige Be- legungsstrukturen in den belegungsgebundenen Wohnungsbeständen zu fördern. Maßnahmen zur Förderung des Auszugs von einkommensstärkeren Haushalten werden daher nicht vorbereitet. Frage 3: Sind Presseberichte zutreffend, dass bis zu zehn Prozent der belegungs- bzw. mietpreisgebundenen Wohnungen leer stehen und wie verteilen sich diese über das Stadtgebiet (bitte differenziert nach Bezirken und Förderarten darstellen)? Antwort zu 3: Verlässliche Leerstandsangaben liegen nur für den Sozialen Wohnungsbau vor. Zum Stichtag 31. Dezember 2011 lag der Anteil leerstehender Sozialwohnungen bei 6,3 % (nur Sozialmietwohnungen 6,7 %). Die Verteilung des Leerstandes im Sozialen Wohnungsbau nach Bezirken kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Bezirk Anzahl Sozial- wohnungen insgesamt darunter leerstehend Quote Anzahl Sozialmietwohnungen insgesamt darunter leerstehend Quote Mitte 21.863 1.126 5,2% 21.614 1.087 5,0% Friedrichshain-Kreuzberg 13.867 1.510 10,9% 13.857 1.509 10,9% Pankow 7.563 230 3,0% 6.745 225 3,3% Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 237 Charlottenburg-Wilmersdorf 11.533 786 6,8% 11.241 778 6,9% Spandau 19.916 1.836 9,2% 18.306 1.800 9,8% Steglitz-Zehlendorf 10.783 479 4,4% 9.342 470 5,0% Tempelhof-Schöneberg 23.362 1.387 5,9% 21.728 1.376 6,3% Neukölln 30.097 1.704 5,7% 28.063 1.694 6,0% Treptow-Köpenick 4.612 235 5,1% 3.774 224 5,9% Marzahn-Hellersdorf 2.444 204 8,3% 1.511 199 13,2% Lichtenberg 2.477 117 4,7% 2.227 109 4,9% Reinickendorf 13.675 555 4,1% 11.546 553 4,8% Insgesamt 162.192 10.169 6,3% 149.954 10.024 6,7% Frage 4: Wie hoch sind die durchschnittlichen Be- standsmieten und die Spanne der Miethöhen der ab Mai 2012 auf der Grundlage des Berliner Belegungsbindungsgesetzes und der dritten Zusatzvereinbarung zum Kooperationsvertrag von 2003 in die Bindung zurückkehrenden Wohnungen? Frage 5: Wie hoch sind die durchschnittlichen Neu- vermietungsmieten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der Wohnungsbaugenossenschaften, die mit dem Land Berlin eine Kooperationsvereinbarung zur Belegungsbindung abgeschlossen haben? Antworten zu 4 und 5: Auswertungen über die Be- standsmieten der Belegungsbindungswohnungen bei den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften sowie Miethöhen bei Neuvermietung liegen dem Senat nicht vor. Aus dem Berliner Mietspiegel 2011 kann abgelesen werden, dass die in den Jahren 1973 bis 1990 bezugsfertig gewordenen Wohnungen im ehemaligen Ostteil Berlins, wozu ein größerer Teil der Belegungsbindungswohnungen gehört, eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 4,99 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich aufweisen . Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete des Berliner Mietspiegels 2011 liegt demgegenüber bei 5,21 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich (Nettokaltmiete ). Frage 6: Welche Einschätzung und Erkenntnisse hat der Senat darüber, ob die Mieten, die die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in ihren nicht preisgebundenen , aber belegungsgebundenen Beständen verlangen, für WBS-Berechtigte bezahlbar sind? Frage 7: Bei wie vielen dieser Wohnungen liegen die Mieten oberhalb der sogenannten „WBS-Miete“, die gemäß Festlegung der zuständigen Senatsverwaltung seit dem 1.1.2012 4,85 €/m2 beträgt? Frage 8: Wie gedenkt der Senat darauf hinzuwirken, dass das Mietniveau der von Belegungsbindungsgesetz und Kooperationsvertrag umfassten Wohnungen der Einkommenssituation von WBS-Berechtigten angemessen gestaltet wird? Antworten zu 6 bis 8: Einen Berliner Wohnberechtigungsschein können Haushalte erhalten, deren Einkommen die Bundeseinkommensgrenze aus § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um bis zu 40 % übersteigt. Das Einkommensspektrum der WBS-Berechtigten ist daher relativ groß und deckt grundsätzlich die unterschiedlichen Miethöhen der Belegungsbindungswohnungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften ab. Fehlt es im Einzelfall an der Entsprechung der Miethöhe der Wohnung zum Einkommen der WBS-Berechtigten, besteht die Möglichkeit der Beantragung der Freistellung der Wohnung beim zuständigen Berliner Bezirksamt. Eine Mietenverteilung für belegungsgebundene aber nicht mietpreisgebundene Wohnungen liegt dem Senat nicht vor. Zur besonderen Mietobergrenze für die 1995 bis 2001 geförderten Projekte umfassender Modernisierung von derzeit 4,85 Euro je Quadratmeter monatlich ist allerdings auch zu beachten, dass diese für Haushalte gilt, die die Bundeseinkommensgrenze aus § 9 Absatz 2 WoFG einhalten. Demgegenüber gilt für den Berliner WBS die erhöhte Berliner Einkommensgrenze (Bundeseinkommensgrenze plus 40 Prozent). Aufgrund der unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen wäre ein entsprechender Vergleich nicht sachgerecht. Der Senat ist derzeit mit den städtischen Wohnungs- baugesellschaften in Verhandlungen, um die Entwicklung der Bestandsmieten und die Mieten bei Neuvermietung noch sozial treffsicherer zu gestalten. Berlin, den 15.03.2012 In Vertretung C h r i s t a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2012) 2