Drucksache 17 / 10 239 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 23. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Februar 2012) und Antwort Erstaufnahmeeinrichtungen – Willkommenskultur in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche vertragsfreien und vertragsgebundenen Ein- richtungen werden derzeit langfristig und vorübergehend als Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für AsylbewerberInnen und andere Flüchtlinge genutzt? (Bitte auflisten nach Name der Einrichtung, Bezirk, Vertragspartner, Betreiberfirma, vertraglich vereinbarte Belegungszahl, aktuelle Belegungszahl, maximale Belegungszahl, Anzahl der in der Einrichtung lebenden Kinder, vereinbarter Tagessatz, vereinbarter Ausfallsatz, wenn Neubelegung in 2010 und 2011 auch Datum der erstmaligen Belegung sowie Vertragslaufzeit.) Zu 1.: Mit Stand vom 24.02.2012 gibt es in der Motardstraße im Bezirk Spandau und in der Rhinstraße im Bezirk Lichtenberg zwei Aufnahmeeinrichtungen. Vorübergehend betrieben wird eine Notunterkunft zur Entlastung der Motardstraße. Alle weiteren Informationen können der folgenden Tabelle entnommen werden: Art der Einrichtung Bezirk Straße Betreiber erstmalige Belegung Kapazität Aufnahmeunterkunft Spandau Motardstr. 101a AWO Mitte 1989 550 Aufnahmeunterkunft Lichtenberg Rhinstr. 125-127 AWO Mitte 01.02.2012 400 Notunterkunft Motardstr. Spandau Askanierring 71 A AWO Mitte 27.12.2011 100 Straße aktuelle Laufzeit Kap. max. Kap. Belegung Kinder Belegungssatz Euro Ausfallsatz Euro Motardstr. 101a abhängig von der weiteren Planung 550 625 449 165 12,39 10,43 Rhinstr. 125-127 31.01.17 165 350 95 38 19,60 18,01 Askanierring 71 A 29.02.12 100 100 92 ca. 35,00 ohne 2. Welche weiteren Einrichtungen plant der Senat im Jahr 2012 als EAE zu belegen? (Bitte getrennt auflisten nach Name der Einrichtung, Bezirk, Vertragspartner, Betreiberfirma, vertraglich vereinbarte Belegungszahl, maximale Belegungszahl und geplanter Beginn der Belegung .) Zu 2.: Es gibt keine aktuellen Planungen für eine weitere Aufnahmeunterkunft. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 239 3. Auf wie viele Standorte und wo sollen die EAE nach den Plänen des Senats aufgeteilt werden? Zu 3.: Es sollen an mindestens zwei Standorten Ein- richtungen für die Erstaufnahme betrieben werden. 4. Plant der Senat die derzeit als EAE genutzte, stark sanierungsbedürftige Einrichtung in der Motardstraße weiter zu belegen? Wenn ja, - in welcher Form (als Erstaufnahmeeinrichtung oder Folgewohnheim) - mit welcher Betreiberfirma - mit welchen Belegungszahlen - für welche Dauer - welche Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen sind geplant? Zu 4.: Erst nach vollständiger Inbetriebnahme der Aufnahmeunterkunft in der Rhinstraße wird eine Entscheidung zum Standort Motardstraße getroffen werden. Sie ist in besonderem Maße abhängig von der weiteren Entwicklung beim Zuzug von Asylbegehrenden. 5. Welche Laufzeit zu welchen Konditionen hat der aktuelle Pacht-Vertrag zwischen der Arbeiterwohlfahrt und der Firma Osram für das Gelände der EAE in der Motardstraße? Zu 5.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat mit der OSRAM AG vereinbart, dass der Pachtvertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist durch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) kündbar ist. Danach schließt sich eine dreimonatige Räumungsfrist an. 6. Welche Laufzeit zu welchen Konditionen hat der aktuelle Vertrag zwischen der Arbeiterwohlfahrt und dem LaGeSo zum Betrieb der Einrichtung in der Motardstraße? Zu 6.: Im Hinblick auf die geplanten Überprüfung des Standortes haben die AWO und das Land Berlin keine feste Vertragslaufzeit mehr vereinbart und werden den Vertrag ggf. im beiderseitigen Einvernehmen beenden oder die Übertragung auf einen neuen Standort prüfen. Der Belegungssatz kann der Antwort zu 1. entnommen werden. 7. Wann soll die derzeit als EAE genutzte Einrichtung in der Motardstraße geschlossen werden? Zu 7.: Auf die Antwort zu 4. wird verwiesen. 8. Wann und von wem ist die Entscheidung gefallen, im Bezirk Lichtenberg eine neue EAE zu belegen? Zu 8.: Die Entscheidung wurde durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung am 25. März 2011 getroffen. 9. Wann und in welcher Form wurde - die Bezirksbürgermeisterin - die BVV - das Schulamt - die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und - MedienvertreterInnen davon in Kenntnis gesetzt? Zu 9.: Das zuständige Bau- und Stadtplanungsamt wurde bereits im August 2010 über das Vorhaben informiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine Bauvoranfrage gestellt. Mit der seinerzeit amtierenden Bezirksbürgermeisterin wurden die Planungen in einem beim seinerzeit für Soziales zuständigen Staatssekretär geführten Gespräch am 9. August 2010 in Anwesenheit des Präsidenten des LAGeSo erörtert. Am 23. September 2010 wurden der Bezirksbürgermeisterin mittels elektronischer Post die Ansprechpartnerinnen und -partner für das Objekt mitgeteilt. Das Bezirksamt wurde durch den für Soziales zu- ständigen Staatssekretär sowie den Präsidenten des LAGeSo vor der anschließenden Entscheidung am 8. März 2011 nochmals informiert. Über Informationen in der Zuständigkeit des Bezirks- amtes liegen keine Erkenntnisse vor. Die Beteiligung weiterer Senatsverwaltungen war in dieser Angelegenheit zuständigkeitsbedingt nicht geboten. Medienvertreterinnen und -vertreter wandten sich erstmalig Mitte Dezember 2011 an die für Soziales zuständige Senatsverwaltung und wurden umfassend informiert. 10. Welche Brandschutzmaßnahmen sind für die EAE im Bezirk Lichtenberg vorgesehen? Zu 10.: Es wurden alle Brandschutzauflagen des Be- zirksamtes Lichtenberg von Berlin (Bauamt) umgesetzt. Dazu gehörte u. a., dass die nebeneinander liegenden Etagen miteinander verbunden wurden und somit allen Bewohnerinnen und Bewohnern zwei völlig unabhängige Fluchtwege in zwei Treppenhäusern zur Verfügung stehen. Die Treppenhäuser wurden zudem brandschutztechnisch eingekapselt und stehen mit den Wohnbereichen nicht in direktem Kontakt. 11. Ist die Einrichtung von für die BewohnerInnen frei zugänglichen Computerarbeitsplätzen mit Internetzugang in der EAE vorgesehen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Der Zugang zu Computern zu Kommunikationszwecken ist geplant. Es müssen zunächst jedoch u. a. die Anforderungen an die Sicherheitsstandards für diese Maßnahme geklärt werden. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 239 3 12. Wie viele Personen leben derzeit in Berlin in einer EAE, die rechtlich nicht mehr verpflichtet wären, in einer EAE zu wohnen? Zu 12.: Zum Stichtag 2. März 2012 leben sieben Haushaltsgemeinschaften mit 25 Personen, die bereits Barleistungen erhalten, in der Aufnahmeunterkunft Motardstraße. Für sie standen keine adäquaten Unterkunftsplätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung . Keine Angaben können über die Anzahl der Personen im Barleistungsbezug gemacht werden, die nicht aus der Aufnahmeunterkunft ausziehen möchten, weil sie auf eigenen Wunsch nicht von anderen Familienmitgliedern in Ihrem Familienverband die noch Sachleistungen erhalten , getrennt werden möchten. 13. Was ist die durchschnittliche Wohndauer in der Erstaufnahme in der Motardstraße? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre auflisten.) Zu 13.: Die Wohndauer wird bisher nicht statistisch erfasst. Berlin, den 19. März 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2012)