Drucksache 17 / 10 244 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Karsten (SPD) vom 27. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2012) und Antwort Erhöhung der Netzentgelte für Strom ab dem 01.01.2012 durch die Vattenfall Distribution Berlin GmbH Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Wie begründet sich die Erhöhung der Netzentgelte durch die Vattenfall Distribution Berlin GmbH um – wie der Zeitung zu entnehmen war – 8,6% zum 1.1.2012? Durch diese Erhöhung werden alle Berliner Stromkunden um ca. 50 Millionen Euro pro Jahr mehr belastet. Die Netzentgelte werden von der Bundesnetzagentur reguliert. Grundlage der Entgeltbildung ist die von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze der ersten Regulierungsperiode für die Jahre 2009 bis 2013. Gemäß § 4 Abs. 3 und 4 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) erfolgt eine Anpassung der Erlösobergrenze beispielsweise bei Änderungen von Kostenanteilen . Eine Anpassung kann auch bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse erfolgen. Die Anpassungen erfolgen jeweils zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres. Nach § 17 Abs. 2 ARegV erfolgt dann die Anpassung der Netzentgelte. Dementsprechend wurden die ab dem 01.01.2012 gültigen Netzentgelte kalkuliert. Die Erhöhung der Netzentgelte beruht im Wesentlichen auf Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2011 (EnVR 34/10 und EnVR 48/10), wonach Kürzungen bei den Netzentgelten aus den Jahren 2009 bis 2011 durch die Bundesnetzagentur teilweise aufgehoben wurden. Dies wurde in der Kalkulation der Netzentgelte ab dem 01.01.2012 berücksichtigt . Außerdem entfällt ab 2012 ein Abschlag, der vorher die Netzentgelte abgesenkt hatte. Bis Ende 2011 gab es diesen Abschlag auf die Netzentgelte zum Ausgleich für zuviel eingenommene Netzentgelte in der Vergangenheit vor Beginn der Entgeltgenehmigung durch die Bundesnetzagentur . Auch dessen Entfallen trägt zur Erhöhung der Netzentgelte ab 2012 bei. Die ab dem 01.01.2012 geltenden Netzentgelte sind der Bundesnetzagentur angezeigt worden. Berlin, den 15. März 2012 In Vertretung Christoph v o n K n o b e l s d o r f f .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2012)