Drucksache 17 / 10 246 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 31. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Februar 2012) und Antwort Einsatz von Filtersoftware an Bildungseinrichtungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der Berliner Schulen haben die das Rundschreiben II Nr. 20/2004 “Regelung für die rechtssichere Nutzung des Internet an Schulen“ der damaligen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport in ihre Hausordnung in welchem Umfang aufgenommen? Zu 1.: Die dem o. g. Rundschreiben als Anlage beige- fügten „Rechtlichen Hinweise zur Nutzung des Internets an Schulen“ sind, einschließlich des „Musters für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen “, von den Schulen des Landes Berlin zu beachten. Das „Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen“ ist als Hilfestellung und zur Aufnahme in die Hausordnung der Schulen gedacht. Die Anzahl der Schulen, die das o. g. Rundschreiben in ihre Hausordnung aufgenommen haben, wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht erfasst. 2. In Punkt 2.3 der Anlage des gleichen Rundschrei- bens wird als nachlaufende Kontrolle der Benutzung des Internets durch Schülerinnen und Schüler die Zugriffsmöglichkeiten auf elektronische Post der Schülerinnen und Schüler vorgeschlagen. Ist so etwas bereits an einer Berliner Schule geschehen? Wenn ja, in wie vielen Fällen und in welchem Umfang? Zu 2.: In welchem Umfang Schulen im Rahmen ihrer Verantwortung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht erfasst. 3. Wie und in welchem Umfang werden Schülerinnen und Schüler, deren elektronisches Schulpostfach geöffnet wurde, informiert? Wenn Schülerinnen und Schüler nicht informiert werden, warum nicht? Zu 3.: In welchem Umfang Schulen im Rahmen ihrer Verantwortung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben und in welchem Umfang die Schülerinnen und Schüler darüber informiert wurden, wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht erfasst. 4. In Punkt 2.3 der Anlage des Rundschreibens wird empfohlen, dass Lehrkräfte Zugriff auf den Bildschirm der Schülerinnen und Schüler erhalten. Inwieweit werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler bei einem Bildschirmzugriff informiert? Zu 4.: Sofern die Schule einen der 425 von der Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft kostenfrei im Rahmen der Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ abgegebenen EduNET-Standard-Server mit der logoDIDACT-Oberfläche einsetzt, ist ein Export des Lehrerbildschirms (Projektorbetrieb) und ein Import der Schülerbildschirme auf den Lehrerbildschirm möglich. Diese Möglichkeit stellt ein wichtiges didaktisches Mittel und weniger ein Kontrollinstrument dar. Schaltet sich eine Lehrende/ein Lehrender auf einen Schülerbildschirm, wird die Schülerin/der Schüler über ein Popup-Fenster informiert. Welche Verfahren Schulen, die diesen Standard- Server nicht einsetzen, im Rahmen ihrer Verantwortung verwenden, wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht erfasst. 5. Wurden wie in Punkt 2.1 des Rundschreibens die Verwertungsgrenze (“soweit es zur Erfüllung des mit der Nutzung des Internets bezweckten Bildungszieles unabdingbar ist“) für die Protokollierung des Internetzugriffs der Schülerinnen und Schüler eingehalten? Wenn ja, wie wurde das überprüft? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 246 9. Punkt 2.1.2 des oben genannten Rundschreibens spricht von einer “maßvollen Protokollierung von Verbindungs - und Nutzungsdaten zu Kontrollzwecken“. Wie viele Schulen im Land Berlin betreiben diese, welche Daten werden genau erfasst und wie werden diese Daten weiter verwertet? Zu 5. und 9.: In welchem Umfang Schulen im Rah- men ihrer Verantwortung von der Möglichkeit derartiger Kontrollen Gebrauch machen, wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht erfasst. Sofern die Schule einen der 425 von der Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft kostenfrei im Rahmen der Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ abgegebenen EduNET-Standard-Server einsetzt , erfolgt die Protokollierung der Internetzugriffe nach folgendem restriktivem Verfahren: - Alle Internetzugriffe werden anonym geloggt. - Ein Zugriff auf die Log-Dateien ist nur über ein Webinterface möglich, da den Schulen das Rootpasswort nicht bekannt ist. - Lehrende erhalten nur Sicht auf eine Internet- Zugriffsstatistik: - Häufigkeitsverteilung der Zugriffe auf bestimmte Seiten bzw. Rechner (Erkennung anonymer Proxys). - Lehrende haben bei Verdacht sofort die Möglichkeit, verdächtige Seiten zu sperren (Aufnahme in die Blacklist durch Mausklick). - Schulische Administratoren/innen können nur gemeinsam mit dem/der Schulleiter/in auf die vollständigen Schülerdatensätze zugreifen (Vieraugenprinzip nach gemeinsamer/doppelter Autorisierung ). Erst über die Auswertung weiterer LogDateien (ldap, dhcp, und samba_auth) lassen sich die IP, der Loginname und damit der Schülername zuordnen. - Lehrerzugriffe werden getrennt geloggt. Eine Auswertung dieser Log-Dateien nur durch die Schulleitung ist nicht möglich. Um im Bedarfsfall das Vieraugenprinzip umzusetzen, muss ein/e Vertreter /in des Personalrates sich als zweite Person autorisieren. Die Log-Dateien werden standardmäßig nach 21 Tagen gelöscht. 6. Nach welchen Maßstäben werden Internetinhalte kategorisiert und unter Umständen als jugendgefährdend eingestuft? Zu 6.: Es ist Aufgabe der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) Träger- und Telemedien , zu denen auch Online-Angebote zählen, als jugendgefährdend zu bewerten. Sofern die Schule einen der 425 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft kostenfrei im Rahmen der Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ abgegebenen EduNET-Standard-Server einsetzt, werden dort Internetinhalte über Blacklists und reguläre Ausdrücke (phraselists) nach Kategorien gefiltert. Da in der Benutzerverwaltung der Server das Geburtsdatum der Schüler/innen hinterlegt ist, wird die Altersgruppe fürs Limit bei der Bewertung von Seiten mit einbezogen. Kategorien sind: - abortion - Abortion information excluding when related to religion - ads - Advert servers and banned URLs - adult - Sites containing adult material such as swearing but not porn - aggressive - Similar to violence but more promoting than depicting - antivirus - Anti-virus and Anti-spyware sites - artnudes - Art sites containing artistic nudity - astrology - Astrology websites - audio-video - Sites with audio or video downloads - banking - Banking websites - beerliquorinfo - Sites with information only on beer or liquors - beerliquorsale - Sites with beer or liquors for sale - blog - Journal/Diary websites - cellphones - stuff for mobile/cell phones - chat - Sites with chat rooms etc - childcare - Sites to do with childcare - clothing - Sites about and selling clothing - contraception - Information about contraception - culinary - Sites about cooking et al - dating - Sites about dating - desktopsillies - Sites containing screen savers, backgrounds, cursers, pointers. desktop themes and similar timewasting and potentially dangerous content - dialers - Sites with dialers such as those for pornography or trojans - drugs - Drug related sites - ecommerce - Sites that provide online shopping - entertainment - Sites that promote movies, books, magazine, humor - filehosting - Sites to do with filehosting - frencheducation - Sites to do with french education - gambling - Gambling sites including stocks and shares - games - Game related sites - gardening - Gardening sites - government - Military and schools etc - guns - Sites with guns - hacking - Hacking/cracking information - homerepair - Sites about home repair - hygiene - Sites about hygiene and other personal grooming related stuff - instantmessaging - Sites that contain messenger client download and web-based messaging sites - jewelry - Sites about and selling jewelry - jobsearch - Sites for finding jobs - kidstimewasting - Sites kids often waste time on - mail - Webmail and email sites 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 246 - marketingware - Sites about marketing products - medical - Medical websites - mixed_adult - Mixed adult content sites - mobile-phone - Sites to do with mobile phones - naturism - Sites that contain nude pictures and/or promote a nude lifestyle - news - News sites - onlineauctions - Online auctions - onlinegames - Online gaming sites - onlinepayment - Online payment sites - personalfinance - Personal finance sites - pets - Pet sites - phishing - Sites attempting to trick people into giving out private information. - porn – Pornography - proxy - Sites with proxies to bypass filters - radio - non-news related radio and television - religion - Sites promoting religion - ringtones - Sites containing ring tones, games, pictures and other - searchengines - Search engines such as google - sect - Sites about religious groups - sexuality - Sites dedicated to sexuality, possibly including adult material - shopping - Shopping sites - socialnetworking - Social networking websites - sportnews - Sport news sites - sports - All sport sites - spyware - Sites who run or have spyware software to download - updatesites - Sites where software updates are downloaded from including virus sigs - vacation - Sites about going on holiday - violence - Sites containing violence - virusinfected - Sites who host virus infected files - warez - Sites with illegal pirate software - weather - Weather news sites and weather related - weapons - Sites detailing or selling weapons - whitelist - Contains site specifically 100 % suitable for kids Lehrende haben die Möglichkeit, in eigener Verant- wortung temporär oder dauerhaft Ausnahmen zu gestatten . Durch das Monitoring der Wartungsfirma erfolgt eine Auswertung der von Lehrenden gesperrten Seiten und im Bedarfsfall eine zeitnahe Aktualisierung der Listen (bei allen Schulen mit Standard-Servern). Welche Verfahren Schulen, die diesen Standard-Ser- ver nicht einsetzen, im Rahmen ihrer Verantwortung verwenden , wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht erfasst. 7. Welche Möglichkeiten sieht die Senatsverwaltung anstatt der ergriffenen Maßnahmen, um Schülerinnen und Schüler vor jugendgefährdenden Inhalten fernzuhalten? Wenn keine anderen, warum nicht? Zu 7.: Wie in dem o. g. Rundschreiben ausgeführt, werden sowohl technische als auch pädagogische Maßnahmen eingesetzt, um diesen Zweck zu erfüllen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass durch die weitere Unterstützung der Entwicklung von Medienkompetenz bei Lehrenden und Lernenden dem o. g. Zweck in geeigneter Weise Rechnung getragen wird. 8. Teilt die Senatsverwaltung die Rechtsauffassung der Kultusministerkonferenz, dass Schulen, sobald sie Schülerinnen und Schülern außerunterrichtlichen Zugang zum Internet gewährt, als Provider auftreten? Wenn ja, wie beurteilt die Senatsverwaltung den Zugang in Medienecken der Klassenzimmer oder in den Schulbibliotheken ? Zu 8.: Von einer durch die Kultusministerkonferenz geäußerten Rechtsauffassung zu diesem Punkt ist der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nichts bekannt. In dem zitierten Rundschreiben ist unter Punkt 2.1.2 bereits ausgeführt, dass die Schule zum Anbieter einer Telekommunikationsdienstleistung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (§ 3 Nr. 6 TKG) wird, wenn sie auch die private Nutzung des Internets zulässt. In diesem Zusammenhang ist darauf hingewiesen worden, dass vorab die Einholung einer ausdrücklich erklärten Zustimmung der Schülerinnen oder Schüler oder - bei Min-derjährigen - der Erziehungsberechtigten einzuholen ist, damit eine Inhaltskontrolle von Seiten der Schule vorgenommen werden kann, um den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor jugendgefährdenden Inhalten zu gewährleisten , der nicht allein durch die unmittelbare Aufsichtsführung sichergestellt werden kann. Berlin, den 21. März 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 2. April 2012) 3