Drucksache 17 / 10 247 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jasenka Villbrandt und Sabine Bangert (GRÜNE) vom 24. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Februar 2012) und Antwort Förderung der Altenpflegeausbildung/Qualifizierung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. 1. Welche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Qualifizierungen im Bereich der (Alten) Pflege und Betreuung werden in Berlin derzeit durch die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter nach dem SGB II bzw. SGB III gefördert (bitte jeweils die Maßnahmedauer und den jeweils erworbenen Abschluss nennen)? Zu 1.: Grundsätzlich ist es eine zentrale Aufgabe der Unternehmen, durch geeignete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eine auskömmliche Zahl an Fachkräften zu qualifizieren, damit der eigene Bedarf gedeckt werden kann. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter können berufliche Qualifizierung anbieten, sofern die individuelle Betrachtung des Einzelnen eine Notwendigkeit erkennen lässt und die Maßnahme geeignet ist, eine nachhaltige Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bewirken. In Berlin werden derzeit folgende Maßnahmen auf dem allgemeinen Qualifizierungsmarkt angeboten, die auf den Bereich der Altenbetreuung/-pflege abzielen. Eine Förderung durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter ist nur möglich, wenn es sich um zertifizierte Maßnahmen nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung- AZWV- handelt. 1. Abschlussorientierte Umschulungen mit dem Ziel der/s staatlich anerkannten Altenpflegerin/s. Diese Maßnahmen dauern drei Jahre, wobei die Bundesagentur für Arbeit (BA) zwei Jahre im Rahmen des Bildungsgutscheinverfahrens fördern kann. Für das dritte Ausbildungsjahr muss ein Dritter die Förderung übernehmen (vgl. §§77 ff SGB III). Die Maßnahmen werden sowohl in Vollzeit- als auch in berufsbegleitender Ausbildung durchgeführt. 2. Basispflegekurse mit einer Dauer von 1 - 5 Monaten. Sie führen zu keinem anerkannten Abschluss und schließen mit einem Zertifikat des Bildungsträgers ab. 3. Weitere (modulare) Angebote gibt es mit folgenden Bezeichnungen: a. Gerontopsychiatrische Zusatzqualifikationen, deren Dauer von 2 bis 12 Monaten variiert, b. Hauptschulabschluss mit zertifiziertem Pflegehelfer/in und Führerscheinerwerb (6-9 Monate), c. Interkulturelle Pflegeassistenz mit Erwerb des Führerscheins Klasse B (knapp 8 Monate), d. Ausbildung zur Pflegehilfskraft mit Demenzbegleiter nach §45b SGB XI (2 Monate), e. Fachkraft für Haus-, Familien- und Altenpflege (8 Monate), Deutsch für den Beruf im Pflegewesen (2 Monate), Altenpflegehelfer/in (6 Monate). Die Maßnahmen unter 2. – 3. schließen mit einem Zertifikat des Bildungsträgers ab. Die Maßnahmebezeichnungen sind durch den Träger frei gewählt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10247 2. Bei welchen Trägern wurden diese Aus- und Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen im Jahr 2011 realisiert (bitte jeweilige Maßnahmen mit TN-Zahl benennen)? Zu 2.: Nach Erhalt des Bildungsgutscheins obliegt es dem künftigen Teilnehmer einer Maßnahme selbst, sich einen geeigneten Bildungsträger am Weiterbildungsmarkt zu suchen, der die Qualifizierungsleistungen erbringt. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter haben keinen Einfluss auf die Auswahl des Trägers. Anbei eine Aufzählung von Trägern, die im Segment der Altenpflege und Altenbetreuung aktiv sind und von Teilnehmern/innen in Anspruch genommen wurden: „Campus Berufsbildung“; „WBS Training“; „meco Akademie“; „bbw Akademie“; „TÜV Rheinland Akademie GmbH“; „Gesundheitsschulen Bergmann“; „concept Gesellschaft für berufliche Bildung“; „Vitanas Akademie“; „Berufsfortbildungswerk GmbH“; „Johanniter Unfallhilfe e.V.“; „D&B Bildungsagentur“; „BTB Bildungszentrum GmbH“; „Diakoniestiftung Lazarus“; „INHAUS“; „SPI“; „DRK“; „dama.go GmbH“; “ABBV GmbH“; „Perform Gesellschaft“; „Nestor Bildungsinstitut GmbH“; „Povidus Bild.zentrum GmbH“; „Cenfila GmbH“; „Akademie Seehofer“; „Indisoft upgrade GmbH“; „Comfort GmbH“; „Evangelischer Johannisstift“; „Ifag“; „Gullivers Kompetenzzentrum“; „Bildungsinstitut Brückner“; „Plan B Gesellschaft“; „Bildungswerk Kreuzberg“; “Zukunftsbau GmbH“. (Die Reihenfolge stellt keinen Bezug zur Teil- nehmer/innenzahl dar. Manche Träger bieten mehrere Durchgänge an, die mehrmals im Jahr beginnen). In Berlin wurden im Zeitraum 2011 insgesamt 106 verschiedene Maßnahmenarten angeboten, wovon 45 Maßnahmenarten mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte(r) Altenpfleger/-in“ enden. Insgesamt wurden im Jahr 2011 1.391 Personen im Bereich der Altenpflege/-betreuung durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter gefördert. 237 mit dem Ziel des Abschlusses zur/zum staatlich anerkannten Altenpfleger/in. 3. Wurden im Jahr 2011 Aus- und Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsangebote durchgeführt, die sich speziell an Menschen mit Migrationshintergrund richten? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen waren das und von welchen Trägern wurden diese umgesetzt (bitte jeweils Zahl der TN nennen)? Zu 3.: Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer Weiterbildung nicht an das Merkmal des Migrationshintergrunds geknüpft. Träger, die zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen anbieten, sollen sich um jede/n Teilnehmer/in individuell kümmern, damit die Potenziale optimal gefördert und ein nachhaltiger Ausbildungserfolg gesichert werden kann. Soweit bekannt, gab es im Jahr 2011 vier Träger, die ihre Weiterbildungsangebote auf den Personenkreis der Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet bzw. explizit damit geworben haben. Es handelt sich um folgende Träger: - „Campus Berufsbildung e.V.“ bot die 36-monatige Ausbildung zur/m Altenpfleger/-in an - „Comfort“ die „Interkulturelle Altenpflege mit Basiskurs“ für 4 Monate - „Bildungswerk Kreuzberg“ den Kurs „QSinova, modulare Qualifikation Altenpflege mit integrierter Sprachförderung“ für 4 Monate und - „Berufsfortbildung GmbH“ die „Interkulturelle Pflegeassistenz mit Erwerb des Führerschein“ für 7,5 Monate. (Fallzahlen können nicht erhoben werden). 4. Wie viele und welche dieser Aus- und Weiter- bildungs- bzw. Qualifizierungsangebote sind speziell an den Bedürfnissen zu pflegender Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet und von welchen Trägern wurden diese umgesetzt? Zu 4.: Der Weiterbildungs-Markt, wird abgekoppelt von der staatlichen Arbeitsverwaltung über Angebot und Nachfrage der Weiterbildungsinteressenten gesteuert. Träger der beruflichen Weiterbildung können eigenständig Maßnahmekonzeptionen und Curricula erstellen, die sich an spezielle Zielgruppen richten, ohne mit der BA in eine Absprache zutreten. Die Träger lassen die Inhalte dann bei externen Dienstleistern zertifizieren, um Teilnehmer/innen für Ihre Maßnahmen zu gewinnen. Die Teilnehmer/innen speisen sich nicht ausschließlich aus dem Personenkreis der AA und JC und können u.a. auch durch Reha-Träger, Arbeitgeber (im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung) oder aus dem privaten Bereich eingesteuert werden. Die JC und AA stellen lediglich die Notwendigkeit der Weiterbildung fest und beschreiben im Rahmen der BGS-Gewährung, welche Inhalte vermittelt werden sollen. Die potenziellen Teilnehmer/innen haben dann die Wahl, sich auf dem allgemeinen Weiterbildungsmarkt umzusehen und können den Träger in Anspruch nehmen, der ihrer Meinung nach am besten geeignet ist, die speziellen Kenntnisse zu vermitteln. Es ist nicht die Aufgabe der BA, alle Bildungsmaßnahmen des freien Marktes zu analysieren und statistisch auszuwerten. Demnach ist auch keine Beantwortung der Frage 4 möglich. Auf der Seite http://kursnet- finden.arbeitsagentur.de/kurs/ haben Bildungsanbieter die Möglichkeit, Maßnahmen einzustellen, damit sich potenzielle Teilnehmer/innen informieren können. Es besteht kein Zwang zur Eintragung, sodass die Ergebnisliste nicht den tatsächlichen Stand der globalen vorhandenen Bildungsangebote bietet. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10247 3 Aufgrund der hohen Bedarfe im Bereich Altenpflege, ist es vorrangiges Ziel, Personen grundsätzlich zu befähigen, als Pflegepersonen tätig zu werden. Hierbei ist es eher nachrangig, um welche Nationen oder Ethnie es sich bei den zu pflegenden Menschen handelt, sondern es geht eher um die inhaltliche Kenntnisvermittlung, damit die Absolventen das notwendige Rüstzeug haben, um eine qualitativ gute Pflege vorzunehmen. Interne Systeme lassen keine Auswertungen im Hinblick auf Nationalität der zu pflegenden Personen zu, sondern weisen nur Ergebnisse nach dem Zielberuf der Weiterbildung aus – nämlich Weiterbildung in der Altenpflege. 5. Wie viele der durch die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise JobCenter geförderten Aus- und Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege sind im Jahr 2011 mit einem Abschluss beendet worden (bitte geschlechtsdifferenziert ausweisen)? Zu 5.: In der Zeit von Januar 2011 bis November 2011 haben 1.548 Teilnehmer/innen Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege/-betreuung beendet (Summe aus abschlussorientierter Umschulung und Kurzzeitmaßnahmen, die mit Zertifikat enden). Davon waren 1.320 Personen erfolgreich. Von den 1.320 erfolgreichen Teilnehmern waren 1007 Frauen. Im gesamten Jahr 2011 haben in Berlin 45 Maßnahmen mit dem Ziel „Abschluss staatlich anerkannter Altenpfleger/-in“ begonnen, darin sind 267 Teilnehmer gefördert worden. Von diesen 267 Teilnehmern sind 168 Frauen und 99 Männer. Die Maßnahmen enden 2015, sodass noch keine Aussage über den Erfolg der Bildungsmaßnahmen getroffen werden kann. 6. Welche Abschlüsse konnten im Rahmen der genannten Maßnahmen erworben werden? Sind Probleme bei der Berufsanerkennung bzw. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung bei einzelnen Angeboten bekannt? Wenn ja welche? Zu 6.: Auskünfte zu den Abschlüssen siehe Antwort der Frage Nr.1. Probleme bei der Berufsanerkennung sind der Bundesagentur nicht bekannt. 7. Wie viele der TeilnehmerInnen haben im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufgenommen (bitte geschlechtsdiffenziert ausweisen)? Zu 7.: Die Eingliederungsquote für das Jahr 2011 kann noch nicht ermittelt werden, da gesicherte Angaben erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten möglich sind. Da sich bei der Ermittlung auch auf die Jahresmeldungen der Sozialversicherungen bezogen wird und diese zum Teil noch nicht abgeschlossen sind, liegen auch aus diesem Grunde keine belastbaren Zahlen vor. 8. Welche und wie viele dieser Abschlüsse werden im gesamten Bundesgebiet anerkannt? Zu 8.: Der Abschluss staatlich anerkannte(r) Altenpfleger/in ist bundesweit einheitlich geregelt und deshalb im gesamten Bundesgebiet anerkannt. Die 267 Teilnehmer/innen aus Berlin, die im Jahr 2011 mit der dreijährigen, von den Agentur für Arbeit und den Jobcentern geförderten Ausbildung begonnen haben, könnten sich nach erfolgreichem Abschluss überall im Bundesgebiet bewerben. Berlin, den 5. April 2012 Dilek K o l a t Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2012)