Drucksache 17 / 10 250 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 28. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Februar 2012) und Antwort Wertgrenzen bei Auftragsvergaben im Land Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Wertgrenzen bestanden bei Aus- schreibungen und Vergaben im Land Berlin bis zum 31. Dezember 2011? Zu 1.: Vom 01.01.2010 bis 31.12.2011 bestanden im Rahmen der Ausnahmeregelungen des Konjunkturpaktes II folgende Wertgrenzen: Bauleistungen: Freihändige Vergabe 100.000 € Beschränkte Ausschreibung 1.000.000 € Liefer- und Dienstleistungen: Freihändige Vergabe 100.000 € Beschränkte Ausschreibung 100.000 € (Beträge jeweils ohne Umsatzsteuer) 2. Gab es Beschwerden von an Vergabeverfahren be- teiligten Unternehmen in Bezug auf Wertgrenzen und den damit verbundenen Voraussetzungen? Zu 2.: Dem Senat sind keine Beschwerden bekannt. 3. Welche Fälle von Korruption bei Vergabeverfahren des Landes Berlin sind dem Senat bekannt? Zu 3.: Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin hat mitgeteilt, dass gegenwärtig ein einschlägiges Verfahren geführt wird. Der Fall betrifft ein Bezirksamt und es ist bereits Anklage erhoben worden. 4. Wenn ja, gab es Korruptionsfälle, die in irgendeiner Form mit den Wertgrenzen in Verbindung standen? Zu 4.: Das einschlägige Verfahren steht nicht mit den Wertgrenzen in Verbindung. 5. Wie hoch sind die Verwaltungsaufwendungen bei Vergabeverfahren des Landes Berlin? Zu 5.: Eine Abgrenzung der Kosten – ausschließlich für Vergabeverfahren - von anderen Kosten ist nicht möglich . Die Organisation der Beschaffungs- und Baudienst- stellen obliegt grundsätzlich den Abteilungen und Ämtern der jeweiligen Verwaltungen, so dass eine Zuordnung der anfallenden Kosten für die öffentliche Auftragsvergabe (nicht jedoch für einzelne Vergabeverfahren) lediglich in den Verwaltungen möglich wäre, die zentrale Vergabestellen eingerichtet haben. Ferner sind die Vergabeverfahren sowohl quantitativ als auch qualitativ höchst unterschiedlich, so dass keine Vergleichbarkeit hergestellt werden kann. Die Spannweite reicht z.B. von der Beschaffung eines Blumenstraußes bis zum bezugsfertigen Neubau eines Flughafens. Berlin, den 15. März 2012 In Vertretung Christoph v o n K n o b e l s d o r f f ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2012)