Drucksache 17 / 10 252 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (GRÜNE) vom 27. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Februar 2012) und Antwort Erhöhen spezielle Rücklagen für die Berliner Wasserbetriebe die Wasserpreise in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. 1. Weshalb wurde mit der 5. Änderungsvereinbarung vom 24. Oktober 2003 zum Konsortialvertrag vom 18. Juni 1999 vereinbart, dass ein Jahresüberschuss der BWB durch Rücklagenbildung den BWB zugute kommen soll, soweit er darauf beruht, dass die der Tarifkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte diejenigen Abschreibungen überschreiten, die sich bei einer Tarifkalkulation unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten ergeben hätten? Zu 1.: Gemäß der V. Änderungsvereinbarung (StGV II § 6.2) werden lediglich 60 % der die Abschreibungen aus historischen Anschaffungs- und Herstellkosten überschreitenden AfA (Abschreibung für Abnutzung) in die entsprechende Rücklage eingestellt. Diese Regelung dient dazu, den erheblichen Erneuerungsbedarf der Leitungsnetze und Wasser-/Abwasserwerke, der nicht aus der laufenden handelsrechtlichen Abschreibung finanziert werden kann, aus den Wiederbeschaffungszeitwerten zu finanzieren. 2. Hat es seit 2004 einen Jahresabschluss bei BWB gegeben, in dem Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte diejenigen Abschreibungen NICHT überschritten haben, die auf Anschaffungs- und Herstellungskosten beruhen? Wenn ja, welches Jahr und in welcher Höhe? Zu 2.: Nein. 3. Wie hoch ist aktuell diese Gesamtsumme die sich aus der Differenz der zwei Abschreibungsmethoden ergibt für den Betriebsanteil Wasserversorgung und für den Betriebsanteil Entwässerung? Zu 3.: Im Jahr 2010 betrug die Abschreibungs- differenz rd. 58 Mio. €. Von diesen entfallen auf den Bereich Wasserversorgung 17 Mio. € und auf den Bereich Entwässerung 41 Mio. €. Die Indizes für das Jahr 2011 stehen noch nicht fest. 4. Wie gliedern sich diese Abschreibungen seit 2004 bis 2010 (ggf. auch schon 2011) in Jahressummen? Zu 4.: 2004: 45 Mio. € 2005: 46 Mio. € 2006: 42 Mio. € 2007: 54 Mio. € 2008: 59 Mio. € 2009: 60 Mio. € 2010: 58 Mio. € 5. Sind diese spezifischen Abschreibungen in den Jahren 2004 – 2010 jeweils dem betriebsnotwendigen Kapital der BWB zugerechnet worden? Zu 5.: Nein. Nicht die Abschreibungen, sondern die Anlagenbuchwerte selbst (Restbuchwerte) gehen in die Bewertung des betriebsnotwendigen Kapitals ein. Diese Bewertung erfolgt auf Basis der historischen Anschaffungs - und Herstellungskosten, also nicht auf Basis der (höheren) Wiederbeschaffungszeitswerte. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 252 2 6. Wenn „ja“ bei 4.: Haben dann diese Speziellen Rücklagen aus den Abschreibungen der Jahre 2004-2010 die Tarifkalkulationen der Wasserpreise in Berlin in soweit mit beeinflusst als dass sie zur Erhöhung der Wasserpreise mit beigetragen haben? Zu 6.: Diese Rücklage ist nach der Wassertarifver- ordnung nicht Bestandteil des Abzugskapitals bei der Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals. Das bedeutet , dass sie in die Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals eingeht. 7. Was ist der Grund dafür, dass sich die aus der Differenz zwischen den Abschreibungen nach AfA und nach Wiederbeschaffungszeitwerten ergebenden Beträge bisher nicht der Berlinwasser Holding AG und dem Land Berlin ausgezahlt wurden? Zu 7.: In der V. Änderung des Konsortialvertrages wurde festgelegt, dass 60 % der Wiederbeschaffungszeitwerte -Effekte in eine Rücklage der BWB überführt werden . Rund 40 % der Wiederbeschaffungszeitwerte-Effekte werden an die Holding bzw. an das Land Berlin ausge- zahlt, um den Steuernachteil durch das höhere Ergebnis zu kompensieren. 8. Ist geplant, diese Rücklagen zu vermindern oder zu unterlassen? Zu 8.: Nein (vgl. hierzu auch § 21.2a Abs. 1 Satz 1 Konsortialvertrag). Die Rücklagen sind zweckbestimmt für die Substanzerhaltung der BWB. 9. Wie hoch ist das betriebsnotwendige Kapital in 2011 und wie wird es sich in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich entwickeln? Zu 9.: Das betriebsnotwendige Kapital 2011 wurde wie folgt kalkuliert: Wasser: 1.176,0 Mio. €, Abwasser: 2.561,4 Mio. €. Die Prognose der Folgejahre ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: 2012 2013 2014 2015 2016 1.166,5 1.170,5 1.165,7 1.165,3 1.158,9 2.561,2 2.596,1 2.751,3 2.898,8 2.924,8 3.727,7 3.766,6 3.917,0 4.064,1 4.083,7 Berlin, den 26. März 2012 In Vertretung Nicolas Z i m m e r .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 5. April 2012)