Drucksache 17 / 10 256 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 29. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2012) und Antwort Opferschutz bei "Stalking" Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Worin liegen die Gründe, dass die „Stalking – Opferhilfe“ ihre Arbeit zum Jahresende einstellen muss? Zu 1.: Der Verein Stalking-Opferhilfe Berlin e. V. hat seine Arbeit zum Jahresende 2011 eingestellt und sich aufgelöst, da die Finanzierung der Beratungsarbeit nicht mehr gesichert war. Diese setzte sich zusammen aus Sponsoring-Unterstützung, Stiftungsmitteln in geringem Umfang, Bußgeldern etc.. Der Sponsor (Philip Morris International ) hat eine Neuausrichtung seiner Tätigkeiten beschlossen und seine Mittel anderweitig vergeben. Mit dieser Reduzierung war eine Weiterarbeit der StalkingOpferhilfe Berlin e. V. nicht möglich. 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dass der Träger KUB e.V. mit seiner Beratungsstelle „Stop Stalking “, die für Stalker eingerichtet wurde und mit Mitteln des Landes Berlin finanziert wird, auch für die Opferhilfe konzeptionell als beratende und helfende Anlaufstelle tätig werden könnte? Zu 2.: Grundsätzlich stehen der Weiße Ring und die Opferhilfe Berlin unterstützend zur Verfügung. Beide Vereine bieten Hilfe für Opfer von Gewalttaten an. Eine explizite Stalkingopfer-Beratung existiert in Berlin nach den vorliegenden Informationen jedoch nicht mehr. Insofern wenden sich vermehrt Stalking-Opfer an die Beratungsstelle „Stop Stalking“, die jedoch als Beratungsstelle für Täter/innen konzipiert und mit einer Basisfinanzierung durch das Integrierte Gesundheitsprogramm ausgestattet ist. „Stop-Stalking“ verfügt über eine große Expertise zum Thema „Stalking“. Die Täterarbeit impliziert in der Regel auch den Opferschutzaspekt. Insofern wäre es sehr sinnvoll, diese Expertise auch den Opfern zur Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Ein erstes Konzept für die Integration der Opferberatung liegt vor und orientiert sich an der Arbeitsweise des „Stalking-KIT“ Bremen, das Opfer und Täter/innen in getrennten Gesprächen durch ein gemischtgechlechtliches Team berät. Ein Tätigwerden für die Opferberatung mit dem jetzigen Förderumfang (1/2 Stelle zzgl. Honoraren und Sachkosten) ist nicht möglich, da die Finanzierung allein für die Täterarbeit schon knapp kalkuliert ist. 3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten erscheinen da- zu gegeben und kommen hierfür auch Stiftungsmittel des Landes ggf. auch der Bezirke infrage? Zu 3.: Weitere Finanzierungsmöglichkeiten aus den bestehenden Fördermitteln werden nicht gesehen. Die Problematik von Stiftungsmitteln besteht häufig darin, dass sie nur über einen begrenzten Zeitraum (bis zu drei Jahren) oder häufig nur für Sachmittel (z. B. bauliche Maßnahmen) zur Verfügung gestellt werden und insofern für eine kontinuierliche Projektförderung nicht tauglich sind. Soweit hier bekannt, stehen keine Stiftungsmittel des Landes oder der Bezirke zur Verfügung. Berlin, den 19. März 2012 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2012)