Drucksache 17 / 10 257 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Braun (CDU) vom 29. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2012) und Antwort Arbeitsgruppe der Fluglärmkommission ohne Berliner Vertreter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Treffen Medienberichte zu, wonach die Flug- lärmkommission eine Arbeitsgruppe gebildet hat, die Spielraum für Lärmerleichterung prüfen soll? Antwort zu 1.: Die Fluglärmkommission hat in ihrer 81. Sitzung am 14.11.2011 angeregt, eine Arbeitsgruppe „Betriebsregelung“ zu bilden. In dieser Arbeitsgruppe soll unter Beteiligung des Flughafenbetreibers, der Luftverkehrsunternehmen , der Genehmigungsbehörde und der Deutschen Flugsicherung eine Verständigung über lärmmindernde Betriebsregime für den Flughafen BER stattfinden . Frage 2: Nach welchen Maßstäben prüft diese Ar- beitsgruppe den Spielraum für Lärmerleichterung? Antwort zu 2.: Das Bundesaufsichtsamt für Flugsiche- rung (BAF) musste bei seiner Entscheidung über die Anund Abflugverfahren für den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) den Planfeststellungsbeschluss zugrunde legen, der einen unabhängigen Parallelbetrieb des Start- und Landebahnsystems des Flughafens BER vorsieht. Betriebliche Einschränkungen des Flughafenbetriebes durften nicht bewirkt werden. Das damit festgelegte Flugroutensystem entspricht der Ausstattung des Flughafens, die seine Inbetriebnahme mit der geplanten maximalen Kapazität und dem geplanten Betriebskonzept ermöglicht. Festlegungen zur generellen sowie zeitweisen Nutzung der Start- und Landebahnen sind demgemäß nicht berücksichtigt. Soweit die festgelegten Flugverfahren einen parallel- unabhängigen Betrieb beider Start- und Landebahnen über die gesamte Betriebszeit des Flughafens ermöglichen , steht der – zusätzlichen – Festlegung weiterer Flugverfahren , darunter auch für abhängigen Betrieb des Start- und Landebahnsystems, nichts entgegen. Derartige zusätzliche Verfahren versprechen die Möglichkeit, das Konzept des aktiven Lärmschutzes weiter optimieren zu können. Die Arbeitsgruppe erarbeitet Empfehlungen, die in der Fluglärmkommission diskutiert und gegebenenfalls beschlossen werden. Frage 3: Welche Personen mit welchen Zielen und Vorgaben, darunter wie viele Berliner Vertreter, gehören dieser Arbeitsgruppe an? Antwort zu 3.: In der ersten Besprechung der Arbeits- gruppe waren die Genehmigungsbehörde, die Staatskanzlei des Landes Brandenburg, die Oberste Luftfahrtbehörde Berlin, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), die Fluggesellschaften Air Berlin und Deutsche Lufthansa vertreten. Frage 4: Sieht der Senat noch Spielraum für Lärm- erleichterungen für den Ballungsraum Berlin-Brandenburg , beispielsweise für neue, stadtabgewandte Flugrouten , größere Höhen auf einzelnen Routen oder die Nutzung nur einer Bahn zu bestimmten Tageszeiten? Antwort zu 4.: Der Senat sieht einen vorhandenen Spielraum für Lärmreduzierungen im Sinne der Antwort zu 2. In der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe wurden verschiedene Prüfaufträge vergeben, um geeignete Ansatzpunkte hierfür zu finden. Berlin, den 19. März 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2012)