Drucksache 17 / 10 262 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 01. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. März 2012) und Antwort Vereinbarungen zwischen dem Senat und der Gemeinde Großbeeren zum Bau der JVA Heidering Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Vereinbarungen gibt es im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Justizvollzugsanstalt Heidering zwischen dem Berliner Senat und der Gemeinde Großbeeren und was wird darin geregelt? Zu 1: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat mit der Gemeinde Großbeeren Vereinbarungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die durch die Baumaßnahme bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 9 Absatz 1 a) Baugesetzbuch sowie zu Modalitäten betreffend den Ausbau der zur Justizvollzugsanstalt Heidering führenden Erschließungsstraße getroffen. Darüber hinaus trat am 1. Februar 2012 der Staatsver- trag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering vom 25. August 2011 in Kraft. 2. Wurden diese Vereinbarungen schriftlich fixiert und sind diese öffentlich zugänglich? Zu 2: Die zu Ziff. 1 aufgeführten Vereinbarungen sind in Form von städtebaulichen Verträgen und einem Länderstaatsvertrag schriftlich fixiert. Die öffentliche Zugänglichkeit richtet sich nach den Kriterien des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG Berlin). 3. Wurde das Berliner Abgeordnetenhaus über den Abschluss entsprechender Vereinbarungen informiert und wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht? Zu 3: Das Berliner Abgeordnetenhaus wurde über die städtebaulichen Verträge nicht informiert, da es sich um reguläre Rechtsgeschäfte mit einer kommunalen Gebietskörperschaft im Zusammenhang mit dem Bau einer öfentlichen Einrichtung handelt, für die regelmäßig keine In- formationspflicht gegenüber dem Abgeordnetenhaus besteht. Der Staatsvertrag wurde vorab dem Abgeordnetenhaus von Berlin am 9. Juni 2011 als Vorlage zur Kenntnis gegeben. Die erste Lesung des Zustimmungsgesetzes erfolgte am 8. November 2011, die zweite Lesung am 8. Dezember 2011. 4. Gibt es Vereinbarungen mit der Gemeinde Groß- beeren, welche die Zusammenstellung der Inhaftierten in der JVA Heidering betreffen bzw. eingrenzen (etwa über Höchststrafmaße, bestimmte Gefangenenkategorien oder Verurteilungstatbestände) und wenn ja, welchen Inhalt haben diese? Zu 4: Nein. 5. Welche Folgen haben etwaige Vereinbarungen zwi- schen dem Berliner Senat und der Gemeinde Großbeeren für die Konzeption der JVA Heidering? Zu 5: Entfällt, siehe Antwort zu Ziff. 4. 6. Welche Folgen haben etwaige Vereinbarungen zwi- schen dem Berliner Senat und der Gemeinde Großbeeren für die Konzeption des geschlossenen Strafvollzuges für Männer insgesamt, etwa hinsichtlich der differenzierten Belegung der verschiedenen Anstalten oder für die differenzierte Bereitstellung von Behandlungs- und Beschäftigungsmöglichkleiten ? Zu 6: Entfällt, siehe Antwort zu Ziff. 4. Berlin, den 29. März 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2012)