Drucksache 17 / 10 264 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 01. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2012) und Antwort Fortbestand der Wildtierpflege sichern! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage1: Welche Senatsverwaltung ist für die Rettung und Pflege verletzter und hilfsbedürftiger Wildtiere in Berlin zuständig? Antwort zu 1: Die Bereitstellung einer Einrichtung, um Bürgerinnen und Bürgern das Abgeben und Versorgen hilfloser Wildtiere zu ermöglichen, ist keine Aufgabe, die gesetzlich vorgesehen ist. Im Land Berlin wurde bisher keine Einrichtung bestimmt, eine solche Aufgabe wahrzunehmen. Grundsätzlich ist auch im Rahmen des Natur- und Artenschutzes die Rettung und Pflege verletzter und hilfsbedürftiger Wildtiere nicht vorgesehen. Frage 2: Was plant der Senat dagegen zu unter- nehmen, dass es in Berlin aufgrund der bevorstehenden Schließung der NABU-Wildtierpflegestation in Marzahn für diese Tiere bald keine Anlaufstelle mehr geben wird? Antwort zu 2: Für Wildtiere gibt es keinen gesetz- lichen Rahmen, der mit dem Schutz von Haustieren nach Tierschutzrecht vergleichbar wäre. Der Senat hält auch die Schaffung eines vergleichbaren, individualisierten Anspruches für sehr problematisch. Beim Wildtiertelefon, das die Berliner Forsten be- treiben, wird vermittelt, dass verletzte und kranke Wildtiere in der freien Natur verbleiben sollen. Auch aus Sicht des Artenschutzes ist es nicht angemessen, dass kranke Tiere aufgenommen und gepflegt werden. Das gilt auch für Arten, die selten oder nach dem Gesetz (oder der Bundesartenschutzverordnung) geschützt sind. Gleichwohl werden von Bürgerinnen und Bürgern in Berlin immer wieder Tiere aufgefunden, die krank oder verletzt sind, und denen aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger aus ethischen Gründen geholfen werden soll. Aus Sicht des Naturschutzes stellt sich dies allerdings anders dar. Hier wird unter Federführung der zuständigen Fachverwaltung (Senatsverwaltung für Justiz und Verbrau- cherschutz) unter Mitwirkung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Lösung erarbeitet werden. Frage 3: Wie beurteilt der Senat den Vorschlag, die anteilige Finanzierung der NABU-Wildtierpflegestation, die jährlich mehr als 1.500 Pfleglinge, die insbesondere von Polizei und Feuerwehr aufgefunden werden, versorgt und mehrere Tausend BürgerInnen im Umgang mit Wildtieren berät, über die von der Stiftung Naturschutz verwaltete Jagdabgabe zu finanzieren? Antwort zu 3:Die Jagdabgabe ist eine Sonderabgabe, deren Verwendung in den vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Grenzen möglich ist. Dazu gehört unter anderem, die Mittel für einen der Gruppe der Jäger dienenden Zweck einzusetzen. Unter die in § 21 Landesjagdgesetz ausdrücklich als förderfähig anzuerkennende Maßnahmen sind unter Berücksichtigung von § 22a Bundesjagdgesetz (Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes) nach Auffassung des Senats auch solche Maßnahmen einzuordnen, die zur Pflege des hilflosen oder verletzten Wildes geboten sind. Daher kann insbesondere auch der Betrieb anerkannter Auffang- und Pflegestationen für hilfloses Wild in angemessenem Umfang aus den Mitteln der Jagdabgabe mit Aussicht auf Erfolg geprüft werden. Die Prüfung entsprechender Anträge hat jedoch immer im konkreten Einzelfall zu erfolgen und obliegt der Stiftung Naturschutz Berlin in eigener Verantwortung. Frage 4: Ist dem Senat bekannt, dass von Seiten des NABU ein solcher Antrag bei der Stiftung Naturschutz gestellt wurde? Antwort zu 4: Ja. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 264 2 Frage 5: Wie hoch waren die Jagdabgaben, die von der Stiftung Naturschutz Berlin verwaltet werden, in den letzten Jahren? Antwort zu 5: Die Stiftung Naturschutz verwaltet die Jagdabgabe seit dem 1. August 2006. Seit diesem Zeitpunkt wurden folgende Beträge eingezahlt: Jahr Summe 2006 74.341,00 € 2007 51.339,50 € 2008 61.672,50 € 2009 75.258,00 € 2010 57.963,00 € 2011 70.527,00 € 2012 18.346,50 € Frage 6: Plant der Senat die darüber hinausgehenden Mittel, die für den Fortbestand der NABU-Wildtierpflegestation erforderlich sind, im Doppelhaushalt 2012/2013 einzustellen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Der Senat ist der Auffassung, dass die Verwendung öffentlicher Mittel für den Betrieb einer Wildtierpflegestation einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedarf. Diese gibt es derzeit nicht. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, dass in allen anderen Bundesländern die Pflege und Rettung verletzter Wildtiere in ganzer Höhe von der öffentlichen Hand ersetzt wird? Warum nicht in Berlin? Was sind die Gründe? Antwort zu 7: Der Umgang mit hilfsbedürftigen Wild- tieren ist nach den Erkenntnissen des Senats in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. In vielen Ländern werden Materialkosten übernommen, teils auf Landes- aber auch auf Kreisebene oder auf Ebene der Regierungsbezirke. Daneben werden in sieben Bundesländern vorhandene Stationen und Verbände finanziell gefördert oder Stellen finanziert. In einigen Fällen sind auch staatlich getragenen Einrichtungen entsprechende Aufgaben zugewiesen, z. B. Tiergärten oder Großschutzgebietsverwaltungen . In einigen Ländern werden mit Hinweis auf den hohen Verwaltungsaufwand keine Materialkosten erstattet. Die jährlich auf Landesebene aufgewendeten Mittel reichen je nach Bundesland von 0 bis 500.000 Euro. Berlin, den 23. März 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2012)