Drucksache 17 / 10 265 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 01. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2012) und Antwort Wann kommt der Regionalbahnhof Köpenick? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Planungsstand zum Bau des Re- gionalbahnhofs Köpenick? Sind insbesondere alle planungsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für den geplanten Regionalbahnhof Köpenick inzwischen gegeben? Wenn nein, wann wird dies voraussichtlich der Fall sein? Antwort zu 1.: Der Senat hält den Bau des Regional- bahnhofs in Köpenick für wichtig und ist bereit den Bau zu finanzieren, da durch diesen vor allem die südöstlichen Bezirke Berlins erheblich besser an das Umland angebunden werden. Die Planung des Regionalbahnhofs Köpenick hat den Stand der Genehmigungsplanung erreicht. Derzeit ruht das Planfeststellungsverfahren für den Regionalbahnhof Köpenick, bis eine Realisierungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der DB AG und dem Land Berlin geschlossen ist. Der Entwurf der DB AG für die Vereinbarung liegt vor; diese kann unterzeichnet werden, sobald das Haushaltsgesetz 2012/2013 in Kraft getreten ist. Frage 2: Wann ist in der Folge mit einem Baubeginn zu rechnen? Wann ist die Inbetriebnahme des Regionalbahnhofs Köpenick eingeplant? Antwort zu 2.: Die DB Netz AG teilt mit, dass aus bautechnologischen Gründen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Streckenabschnittes Ostkreuz–Köpenick der Ausbaustrecke Berlin–Frankfurt/Oder der Baubeginn des Regionalbahnhofs Köpenick erst 2017 erfolgen kann. Intensive Bemühungen des Senats eine andere Terminierung zu erreichen, haben nicht zu einem positiven Ergebnis geführt. Die Inbetriebnahme ist für 2019 geplant. Frage 3: Wie hoch sind die Kosten für das Land Berlin ? Wurde geprüft, ob Fördergelder für den Bau des Regionalbahnhofs in Anspruch genommen werden können? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Prüfung? Wenn nein, wieso nicht? Antwort zu 3.: Nachdem das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2009 seine Finanzierungszusage für den Regionalbahnhof Köpenick zurückgenommen hat, und derzeit keine Finanzierungs- oder Mitfinanzierungszusage des Bundes oder der Bahn besteht , ist der Senat bereit, dieses Vorhaben mit Landesmitteln zu realisieren. Unabhängig davon bemüht sich der Senat, diese Maß- nahme in der Folge-Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) ab 2014 einvernehmlich mit der Bahn zu verankern. Die Kosten belaufen sich nach bisheriger Grobschätzung auf ca. 5 Mio. €. Eine erste Rate zur Deckung von Planungskosten wurde in den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2012/2013 bei Kapitel 1270, Titel 89102 eingestellt, der vom Abgeordnetenhaus von Berlin noch zu beschließen ist. Frage 4: Sind Baumaßnahmen geplant, um die Funkti- onsfähigkeit des Bahnhofs Karlshorst zumindest bis zur Inbetriebnahme der Bahnhöfe Köpenick und Ostkreuz zu erhalten? Antwort zu 4.: Bis zur Außerbetriebnahme des Bahn- hofs Karlshorst, die nach Inbetriebnahme des Regionalbahnhofs Ostkreuz voraussichtlich im Jahr 2016 erfolgt, werden durch die DB AG die üblichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit durchgeführt. Größere Sanierungsmaßnahmen sind nicht geplant. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10265 2 Berlin, den 02. April 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2012)