Drucksache 17 / 10 266 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 01. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2012) und Antwort Taxi-Regelung BER: Wer zahlt diese Rechnung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum konnte in den Verhandlungen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) zur Regelung des Taxiverkehrs am künftigen Flughafen BER in Schönefeld kein einheitlicher Tarif gefunden werden? Wann wurden diese Verhandlungen aufgenommen? Wann und wo wird die auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt skizzierte Taxi-BERVereinbarung (http://www.stadtentwicklung.berlin.de /aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml%3Farch_1202/n achricht4575.html) öffentlich zugänglich gemacht? Antwort zu 1: Die Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald über die Durchführung des Taxenverkehrs am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) vom 06.02.2012 wurde von der zuständigen Taxen-Genehmigungsbehörde in Berlin, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), im Amtsblatt für Berlin vom 24.02.2012 auf den Seiten 270 bis 272 im Rahmen einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit gestattet das LABO im Einvernehmen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald den Berliner Taxiunternehmen, die im Besitz einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen nach § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind, die Aufstellung ihrer Taxen am Flughafen BER auf der Grundlage der veröffentlichten Vereinbarung. Nach der Vereinbarung richtet sich das zu erhebende Beförderungsentgelt für die am Flughafen Berlin Brandenburg beginnenden Fahrten nach dem im Landkreis geltenden (und zuvor zu modifizierenden) Taxitarif für Flughafenfahrten. Für die im Land Berlin beginnenden Fahrten richtet sich das zu erhebende Beförderungsentgelt nach dem im Land Berlin geltenden Tarif. Insoweit wurde ein einheitlicher Tarif gefunden; ob ein einheitlicher Tarif für das Land Berlin und den Landkreis Dahme-Spreewald insgesamt trotz der unterschiedlichen Strukturen eines großstädtischen und eines ländlichen Gebiets überhaupt praktikabel wäre, bleibt einer späteren Prüfung überlassen . Frage 2: Wird die in Berlin beliebte Kurzstrecke wegen der Aufnahme des Flughafen- bzw. LDS-Tarifs wegfallen? Wie verhält sich der Senat zu diesem Sachverhalt? Sind weitere Änderungen der Berliner Tarifregelungen geplant? Inwieweit müssen durch die Neuregelung die Taxameter aktualisiert oder ausgetauscht werden? Antwort zu 2: Der Berliner Kurzstreckenpauschaltarif wird wegen der Aufnahme des Flughafentarifs nicht entfallen. orlage eines entsprechenden Antrages zu tscheiden ist. nen Betriebssitzgemeinde, dem Land Berlin, bereithalten. In erster Linie ist die Einführung des einheitlichen Tarifs für Abfahrten ab dem BER rechtzeitig zur Aufnahme des Flugbetriebes sicherzustellen. Die Berliner Taxenverbände erstreben weitergehende Änderungen, über die erst nach V en Es gibt ältere Taxameter, die den neu einzuführenden Flughafentarif neben dem normalen Berliner Tarif möglicherweise mangels ausreichender Speicherkapazität nicht übernehmen können. Die betroffenen Taxiunternehmer können aber weiterhin mit dem Berliner Tarif in ihrer eigenen Betriebssitzgemeinde Berliner Fahrgäste befördern. Nur wenn sie Fahrgäste am BER aufnehmen wollen, benötigen sie für die jeweilige Taxe ein Taxameter, das auch den Flughafentarif gespeichert hat. Darin liegt keine unzumutbare Benachteiligung, da sie mit der Möglichkeit, sich am BER bereitzuhalten, eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit erhalten; ohne Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald dürften sie sich nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes ausschließlich in ihrer eige Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10266 2 er geplante Flughafenarif dem derzeitigen LDS-Tarif? Wie unterscheidet er sic hende Tar derung entscheidet der Kreistag des Landkreises Da inhaltung der Obergrenze von 400 LDS-Taxis kon ihre Taxen an den Tax derungsentgelt nach dem im Land Berlin geltenden Tarif. Die betroffenen Fahrzeuge mü igungsurkunde für den Verkehr mit Taxen und eine äußerlich sichtbare dauerhaft am Fahrzeug befest trol- erhindert werden, dass künftig icht der – für den Fahrgast schwer erkennbare – teurere LD ist am besten bei Au tellung einer Quittung zu kontrollieren. Bei Besch chende Ortskunde der Fahr für den Raum Berlin sichergestellt werden, die im Landkreis Dahme-Spreewald ihre Ortskunde-Prüfung abl n bzw. abgelegt haben? tzen des Landes Berlin zur Fahrgastbe- för ng bereithalten wollen. Diese Prüfung ist vor der in s schon jetzt Überkapazitäten im Berliner Taxigewerbe ksichtigen, dass im Gegenzug den 7.220 Berliner Taxen ein Laderecht am BER eingeräumt wird, an dem ben die e gspartner Regelungen für den Fall getroffen, dass das um Tarif praxist uglich sind. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Be ung wird neu zu verhandeln sein. Beide Vertrags- ndigungsrecht. Be ril 2012 h r i s t i a n G a e b l e r .......................................... lt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2012) Frage 3: Inwieweit entspricht d T h vom derzeitigen LDS-Tarif? Antwort zu 3: Berlin übernimmt in den Berliner Taxitarif den im Landkreis geltenden Tarif als Flughafentarif für Abfahrten ab dem BER. Nach der getroffenen Vereinbarung will der Landkreis den dortigen Tarif vor Übernahme durch das Land Berlin hinsichtlich der zu erhebenden Zuschläge und der Wartezeitunterdrückung von einer Minute je Stopp in dem Sinne fortentwickeln, dass er an den derzeit geltenden Berliner Tarif angeglichen wird. Über die entsprec ifän hme-Spreewald voraussichtlich am 18.04.2012. Frage 4: Erhalten die bis zu 400 ladungsberechtigten LDS-Taxis das Laderecht auch an Berliner Taxiständen? Wenn ja, sollen diese Taxis innerhalb Berlins den LDSoder den Berliner Tarif anwenden? Wie soll die E sie trolliert werden? Antwort zu 4: Bis zu 400 der im Gebiet des Landkreises zugelassenen Taxiunternehmen mit Laderecht am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt sind berechtigt, V enstandplätzen des Landes Berlin zur Fahrgastaufnahme bereit zu halten. Für die im Land Berlin beginnenden Fahrten richtet sich das zu erhebende Beför ssen mit einem Taxameter ausgestattet sein, das auch den Berliner Tarif ausweist. Das Laderecht wird durch Eintragung in den Auszug aus der Genehm igte Kennzeichnung nachgewiesen und ist so kon lierbar. Frage 5: Wie soll v n S-Tarif rechtswidrig auch für Fahrten innerhalb Ber- lins genutzt wird? Antwort zu 5: Der Tarif des Landkreises ist erst bei längeren Fahrten (20 km) teurer als der Berliner Tarif. Die rechtswidrige Nutzung des Tarifs ss werden von Fahrgästen leiten die zuständigen Taxi- Genehmigungsbehörden Prüfungen ein. Frage 6: Wie soll die ausrei re ege Antwort zu 6: Fahrer/innen von Taxen des Landkreises mit Laderecht am BER müssen zusätzlich die Ortskunde für Taxen des Landes Berlin besitzen, wenn sie sich an den Taxenstandplä deru den Berliner Ortskunderichtlinien jeweils genanten Stelle abzulegen. Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Auffassung, dass e gibt? Inwieweit verschärft nach Auffassung des Senats die Öffnung des Berliner Taximarktes den Konkurrenzdruck? Antwort zu 7: In Berlin gibt es derzeit etwa 7.220 Taxen. Bei dieser Zahl wird die Zulassung weiterer 400 Taxen aus dem Landkreis zu keiner unverhältnismäßigen Mehrbelastung für das Berliner Gewerbe führen. Dabei ist zu berüc sich ohne die Vereinbarung gar nicht bereithalten dürften . Frage 8: Nach welchen Kriterien soll die getroffene Vereinbarung nach einem Jahr geprüft werden? Ha rtra Ergebnis der Überprüfung unterschiedlich bewertet wird? Wenn ja, welche? Wenn nein, wieso nicht? Antwort zu 8: Die Prüfung der Vereinbarung wird sich daran orientieren, ob die gefundenen Regelungen funktionieren . Insbesondere wird zu prüfen sein, ob die jeweilige Einräumung von Laderechten für gebietsfremde Taxen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des örtlichen Taxengewerbes führt. Ferner wird zu prüfen sein, ob die Regelungen zur Ortskunde, Laderecht und z a wert partner haben zudem ein Kü rlin, den 05. Ap In Vertretung C .. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwe