Drucksache 17/ 10 276 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 05. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2012) und Antwort Medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenschein in Berliner Krankenhäusern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen (m/w) ohne Krankenschein wurden 2011 in Berliner Krankenhäusern medizinisch versorgt und gibt es im Vergleich zu den Vorjahren deutliche Veränderungen (bitte nach Krankenhäusern auflisten )? 2. Wie viele Menschen waren davon - ohne Papiere, - Deutsche ohne Krankenversicherung, - EU-Bürger/innen (bitte die Länder benennen)? 3. Welche Behandlungen und medizinische Hilfen wurden schwerpunktmäßig in den Krankenhäusern für diese Personengruppen durchgeführt? 4. Wie hoch waren die Kosten 2010 und 2011 für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenschein in Berliner Krankenhäusern (bitte Auflistung nach Krankenhausträgern)? Zu 1. bis 4.: Dazu kann der Senat keine Angaben ma- chen, da die Recherchen zur Beantwortung dieser Fragen den Rahmen einer Kleine Anfrage sprengen würden. 5. Wie viele Anträge zur Kostenübernahme wurden an die Sozialämter 2010 und 2011 gestellt, wie viele wurden davon positiv beschieden und womit wurden Ablehnungen begründet (bitte Krankenhäuser und Sozialämter benennen)? Zu 5.: Statistische Angaben zu Leistungen nach § 25 SGB XII werden nicht erfasst. Eine kurzfristig veranlasste Umfrage bei den Berliner Bezirksämtern und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zur Umsetzung des § 25 SGB XII im Jahr 2012 zur Vorbereitung einer Beratung des Runden Tisches Flüchtlingsmedizin brachte folgendes zusammenfassendes Ergebnis: Von den 13 Leistungsstellen haben neun geantwortet. Den neun Leistungsstellen wurden im Jahr 2011 486 Anträge auf Kostenübernahme von den Krankenhäusern eingereicht. Sie haben in 54 Fällen die Kosten des Nothelfers übernommen. Die Einzelheiten sind nachstehender Übersicht zu entnehmen . Bezirksamt Wie viele Anträge wurden gestellt? Wie viele Anträge wurden positiv beschieden? Ursachen für Ablehnung der Kostenübernahme Lichtenberg 60 0 Unbefriedigende Nachweislage Neukölln 70 2 Keine Angaben Mitte 172 35 (davon 30 x für gleiche Person) 62 offene Kostenübernahmeanträge Es fehlen oft anspruchsbegründende Unterlagen, wie Identitätsnachweise und Nachweise der Hilfebedürftigkeit Zuständigkeitsregelung wird oft nicht beachtet Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 276 Tempelhof - Schöneberg 61 0 Es liegen Widersprüche vor; ein Klageverfahren läuft Vorermittlungen der Krankenhäuser sind oft dürftig oder nicht erkennbar Oft unbekannter Verbleib der Patienten/innen Reinickendorf 11 3 6 Anträge sind noch in Bearbeitung, davon 2 im Widerspruchsverfahren Nachvollziehbare Nachweise über Identität und Mittellosigkeit fehlen Marzahn - Hellersdorf 24 11 „Die meisten Krankenhäuser schicken nur eine Aufnahmeanzeige“ Antragsbögen und Unterlagen fehlen Charlottenburg - Wilmersdorf 62 0 Keine Angaben Treptow - Köpenick 13 3 (nach Widerspruch) 2 Klageverfahren anhängig Gemeinsame Hinweise werden von der Abteilung Arbeit, Soziales und Gesundheit berücksichtigt, dies scheint bei den Krankenhäusern nicht der Fall zu sein Verspätete Antragstellung, mangelnder Nachweis der Bedürftigkeit Pankow 13 0 (8 abgegeben an das zuständige Bezirksamt) 3 noch nicht abschließend bearbeitet Keine Angaben 6. Welche Möglichkeiten haben Berliner Kranken- häuser, um die Behandlungskosten erstattet zu bekommen ? Zu 6.: Grundsätzlich sind Bezieher/innen von Sozial- hilfeleistungen im Krankheitsfall im Rahmen des § 264 Abs. 2 - 7 SGB V versorgt und mit einer Krankenversicherungskarte ausgestattet. Eine Kostenübernahme nach § 25 SGB XII (Nothelferregelung) ist an enge Grenzen gebunden, die von der Rechtsprechung bestätigt wurden. Voraussetzung ist, dass der Anspruch auf Krankenhilfe auch im Nachhinein geprüft und ermittelt werden kann. Insbesondere sind im Einzelfall Identität sowie Einkommens – und Vermögensverhältnisse hinreichend nachzuweisen . 7. Hält der Senat die bestehenden Regelungen für ausreichend? Wenn ja, warum und wenn nein, welche Veränderungen strebt er konkret an? Zu 7.: Aus den zu Frage 6 aufgeführten Gründen kommt eine Kostenübernahme durch den Träger der Sozialhilfe nur unter den genannten Voraussetzungen in Betracht, insbesondere tritt der Träger der Sozialhilfe nicht als Ausfallbürge für nicht eintreibbare Krankenhausbehandlungskosten ein. Die damalige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat dazu gemeinsam mit Mitarbeitern/innen von Bezirksämtern und der Berliner Krankenhausgesell- schaft im Februar 2011 Hinweise erarbeitet, die die Rechtslage widerspiegeln. Berlin, den 26. März 2012 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2012) 2