Drucksache 17 / 10 278 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 06. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2012) und Antwort Entlastung der Verkehrssituation für die Bevölkerung des Dorfes Malchow Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Woran scheitert die Realisierung der fest zu- gesagten zwei Überquerungshilfen in der Dorfstraße (B 2) in Malchow, obwohl sich nach dem Ausbau des Autobahndrehkreuzes Schwanebeck ab 2013 die Verkehrsströme nach und von Berlin durch das Dorf Malchow noch deutlich erhöhen werden und sich zugleich die vorgesehene Sanierung der Dorfstraße um Jahre verzögern wird? Antwort zu 1: Gemäß Senatsbeschluss vom 19.07.2011 (16. Legislaturperiode) ist die Erneuerung der Dorfstraße in Malchow von Blankenburger Pflasterweg bis Ortnitstraße (Ortsdurchfahrt B 2) Bestandteil der Investitionsplanung des Landes Berlin mit einer ersten Rate 2015. Die hierfür notwendige Straßenplanung wurde noch nicht begonnen, insofern ist die feste Zusage von zwei Überquerungshilfen noch nicht möglich. Es ist unstrittig, dass Querungshilfen in der Ortslage Malchow zusätzlich zu den Signalanlagen in der Dorfstraße die Verkehrssicherheit erhöhen könnten. Anwohner /innen hatten sich in einer Bürgerversammlung gegen den Einsatz von Mittelinseln ausgesprochen. Inwiefern im Rahmen von Unterhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen des Bezirks Lichtenberg bis zum Beginn der Erneuerung der Dorfstraße eine provisorische Querungshilfe z.B. als Fußgänger-Lichtsignalanlage (LSA) hergestellt werden kann, ohne der Investitionsmaßnahme vorzugreifen , muss geprüft werden. Ein unnötiger Mehraufwand gegenüber einer noch abzustimmenden Zielplanung ist unbedingt zu vermeiden. Auf Grund der aktuellen Haushaltslage (vorläufige Haushaltswirtschaft) ist gegenwärtig keine Aussage zur Priorisierung von Straßenbauprojekten der Hauptverwaltung , aber auch keine Aussage zur zwischenzeitlichen Zustandsverbesserung der Dorfstraße möglich. Frage 2: Ist der Senat bereit, Anregungen der be- troffenen Bürgerschaft sowie von Experten zu folgen, im Ort durchgängig eine Tempobeschränkung auf 30 km/h sowie ein Nachtfahrverbot für LKW ab 7,5 t anzuordnen und das auch aufrecht zu erhalten, wenn die Dorfstraße irgendwann saniert sein sollte? Antwort zu 2: Nein. Bei der Dorfstraße im Ortsteil Malchow handelt es sich um eine Bundesstraße (B 2). Diese ist im Stadtentwicklungsplan Verkehr -StEP Verkehr - im Bestand als großräumige Straßenverbindung der Stufe I ausgewiesen. Sie verbindet die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Lichtenberg mit dem Land Brandenburg und ist darüber hinaus Zubringer zur Autobahnanschlussstelle A10 Weißensee und im weiteren Verlauf zum Dreieck Schwanebeck mit Anschluss an die A11 Richtung Prenzlau . Da adäquate Alternativen nicht zur Verfügung stehen, kommen aufgrund der verkehrlichen Bedeutung grundsätzliche Verkehrsbeschränkungen und -verbote nicht in Betracht. Mit Realisierung der geplanten westlichen Ortsumfahrung Malchow, wird auch ein neues Gestaltungskonzept für die ehemalige Ortsdurchfahrt vorgelegt werden . Die angesprochenen Vorschläge könnten in diesem Zusammenhang umgesetzt werden. Frage 3: Welche grundsätzlichen längerfristigen Über- legungen zur Entlastung des Dorfes Malchow sowie weiterer vom Durchgangsverkehr schon jetzt und nach dem Ausbau von Schwanebeck noch wesentlich stärker belasteter Ortschaften im Norden und Nordosten von Berlin (Ahrensfelde, Falkenberg, Pankow…) gibt es? Antwort zu 3.: Zur grundsätzlichen Entlastung des Dorfes Malchow ist eine westliche Ortsumgehung für die Bundesstraße B2 geplant und im aktuellen Stadtentwicklungsplan Verkehr als langfristiges Infrastrukturvorhaben enthalten. Allein durch den Umbau des Autobahndreieckes Schwanebeck mit neuer Gestaltung der Verknüpfung (B2) bzw. Anschlussstelle Weißensee sind keine relevanten Verkehrszunahmen im Berliner Norden zu erwarten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 278 Dass andere Ortsdurchfahrten auch sehr hoch belastet sind, ist unstrittig und bekannt. So befindet sich die Ortsumfahrung Ahrensfelde (B 158) in der Planfeststellung, um zukünftig die Ortslage zu entlasten. Im Ortsteil AltPankow gehen wir nach Abschluss der Baustellen von einer Normalisierung der Verkehrsverhältnisse aus. Frage 4: Was unternimmt der Senat, um über zeit- gemäße Methoden gleichberechtigter und verbindlicher Bürgerbeteiligung (z. B. Planungszellen) zu Lösungen zu gelangen, die sich durch ein hohes Maß an Interessenübereinstimmung auszeichnen? Antwort zu 4.: Die Planung und Gestaltung von Bundesstraßen unterliegt dem Bundesfernstraßenrecht. Bundesstraßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgesetzt ist (§ 17 Bundesfernstraßengesetz [FStrG]). Das Bundesfernstraßengesetz regelt u.a. die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit . Auch im Berliner Straßengesetz ist die Bürgerbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben und wird in Berlin regelmäßig durchgeführt. Zusätzlich findet in Berlin bereits in den ersten Planungsphasen grundsätzlich ein reger Austausch zwischen Interessenverbänden, Bürgerinitiativen, Plattformen, etc. und der Verwaltung statt. Berlin, den 23. März 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2012) 2