Drucksache 17 / 10 280 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 06. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2012) und Antwort Öffentlichkeitsarbeit der Pflegekinderdienste Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert haben für den Senat Angebo- te nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege)? 2. Hält der Senat den Bedarf an Angeboten der Vollzeitpflege gemessen an der Zahl der Familien, die bereit und in der Lage sind, ein oder mehrere Kinder aufzunehmen , für ausreichend und wie begründet er diese Einschätzung ? Zu 1. und 2.: Die Unterbringung in Pflegefamilien hat für den Senat einen hohen Stellenwert. Dies gilt insbesondere für kleine Kinder. Zur Gewinnung von Pflegefamilien hat der Senat deshalb vereinheitlichte Standards und Unterstützungen für die Familien, die bereit und in der Lage sind, ein oder mehrere Pflegekinder nach § 33 SGB VIII aufzunehmen, entwickelt. 3. In welcher Art und Weise werben Senat und Be- zirke um Familien, die ein oder mehrere Kinder in Vollzeitpflege aufnehmen würden? 4. Welche Bedeutung haben nach Meinung des Senats die bezirklichen Pflegekinderdienste unabhängig von ihrer Trägerschaft bei der Suche nach geeigneten Familien als Pflegestellen? 5. In welcher Art und Weise unterstützt die für Ju- gend und Familie zuständige Senatsverwaltung die Bezirke und die bezirklichen Pflegekinderdienste bei der Suche nach geeigneten Pflegefamilien? 6. Gibt es bei der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung einen Etat für Öffentlichkeitsarbeit der Pflegekinderdienste und - wenn ja, wie hoch ist er und nach welchen Kriterien wird er verwendet und - wenn nein, welche anderen Mittel stehen den Pflegekinderdiensten für die Öffentlichkeitsarbeit in welcher Höhe zur Verfügung? Zu 3., 4., 5. und 6.: Der Senat misst der Suche nach geeigneten Pflegefamilien in bezirklicher und gesamtstädtischer Verantwortung große Bedeutung bei. Auf Grundlage des § 29 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) fördert die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung den Träger der freien Jugendhilfe „Familien für Kinder gGmbH“ für die gesamtstädtische Öffentlichkeitsarbeit (Werbung) zur Gewinnung von Pflegefamilien und für eine berlinweite Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen , die Interesse haben, ein Pflegekind in ihrer Familie aufzunehmen. Der Träger für den Bereich der Pflegekinderhilfe wird im Umfang von 139.950 € pro Jahr unterstützt . Aktuell wird eine berlinweite Plakataktion zur Gewin- nung von Pflegefamilien von der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung, dem Träger für gesamtstädtische Werbung „Familien für Kinder gGmbH“ und dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unter Beteiligung der Berliner Bezirke organisiert. Die Aktivitäten zur Werbung werden aufeinander abgestimmt, um die Möglichkeiten auf bezirklicher und gesamtstädtischer Ebene zu bündeln. Es werden gemeinsame Werbeaktionen geplant und durchgeführt (wie z.B. ein Aktionsmonat ). Der Pflegefamilientag, der seit dem Jahr 2000 jährlich von allen Bezirken gemeinsam geplant und durchgeführt und von der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung finanziell gefördert wird, ist eine weitere berlinweite Aktion. An dieser Veranstaltung nehmen ca. 800 bis 1000 Berliner Pflegefamilien mit ihren Pflegekindern teil. Wichtigstes Ziel dieses gemeinsamen Tages ist es, den Berliner Pflegefamilien Wertschätzung und Anerkennung für ihre Arbeit und Engagement für Pflegekinder zu zeigen. Durch die wechselnden und öffentlichen Standorte der Veranstaltung erhalten auch zufällige Besucher /innen die Möglichkeit, sich über die Aufnahme von Pflegekindern zu informieren und dabei auch Pflegeeltern kennenzulernen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10280 Die Aufgaben bzw. Standards eines Pflegekinder- dienstes wurden berlineinheitlich in der „Rahmenkonzeption für die Pflegekinderdienste der Berliner Jugendämter “ festgelegt, wozu auch die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von neuen Pflegepersonen auf der Bezirksebene gehört. 7. Welche Vorstellungen hat der Senat zur Weiter- entwicklung und Förderung der Vollzeitpflege in Berlin und wie bezieht er die Bezirke bzw. die bezirklichen Pflegekinderdienste in diese Überlegungen und deren Umsetzung ein? Zu 7.: Der Senat misst der Erweiterung des möglichen Anteils an Pflegefamilien hohe Bedeutung bei. Deshalb bildet die konzeptionelle Verbesserung der Gewinnung von Pflegeeltern mit Migrationshintergrund sowie von Regenbogenfamilien einen besonderen Schwerpunkt. Darüber hinaus sind die Standards der Pflegekinder- hilfe an die durch das Bundeskinderschutzgesetz veränderten Anforderungen anzupassen. Im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen Senats- verwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Bezirken zum Fach- und Finanzcontrolling Hilfen zur Erziehung wurde für die Jahre 2012 und 2013 die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe durch eine berlineinheitliche Vertragsgestaltung sowie verbindliche Kooperationsstrukturen zwischen den Jugendämtern vereinbart. Berlin, den 11. April 2012 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2012) 2