Drucksache 17 / 10 281 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 06. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2012) und Antwort Umsetzung § 25 des Berliner Kindertagesförderungsgesetzes – Förderung von Modellversuchen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat die Bereitschaft von Kita- Trägern, modellhaft pädagogische Ansätze zu erproben, und wie fördert er diese Bereitschaft? Zu 1.: Die Bereitschaft von Kita-Trägern, modellhaft pädagogische Ansätze zu erproben, wird als sehr positiv eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht auf den aktuellen guten Ergebnissen der Kooperation mit Kita-Trägern und Trägerdachverbänden sowie auf Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren. Der Senat fördert die Bereitschaft der Kita-Träger, in- dem er vielfältige Kooperationen mit externen Partnern zu unterschiedlichen pädagogischen Themenfeldern und Aufgabenbereichen des Berliner Bildungsprogramms (BBP) initiiert sowie in Abhängigkeit von Haushaltsmitteln fachlich, finanziell und personell unterstützt. 2. Wie viele Vereinbarungen mit welchen Trägern von Einrichtungen bzw. im Bereich der Tagespflege bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt über die „Erprobung pädagogischer und anderer Modelle“ gemäß § 25 des Berliner Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG)? Zu 2.: Aktuell bestehen die nachfolgend dargestellten Modellvorhaben, zu denen Vereinbarungen geschlossen wurden. Konsultationskitas: Konsultationskitas sind Kindertageseinrichtungen, die den Prozess der Umsetzung und Realisierung der Kitatätigkeit nach dem Berliner Bildungsprogramm im Sinne des „best-practise“ oder „Lernen am Modell“ an andere Kitas vermitteln sollen. Die Gruppe der Konsultationskitas bieten gleichzeitig die Bereitschaft und Voraussetzung für wissenschaftliche Untersuchungen zum Gegenstand Sprachstandsfeststellungen bei dreijährigen Kindern und die wissenschaftliche Begleitung von Sprachförderkonzepten an. Träger sind: Kindergärten City - Eigenbetrieb von Berlin, KINDER IN BEWEGUNG gemeinnützige GmbH (KiB), Evangelisches Diakoniewerk Königin Elisabeth, Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH. Stiftung „Haus der kleinen Forscher“: Die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ mit Sitz in Berlin fördert bundesweit spielerisch die Begeisterung 3 – 6jähriger Mädchen und Jungen für Naturwissenschaften und Technik in Einrichtungen des Elementarbereichs. Derzeit haben rund 700 Kitas in Berlin die Möglichkeit, die Angebote der Stiftung wahrzunehmen. Diese werden von 11 Netzwerken betreut. Modellprojekt Kitas bewegen – für die gute gesunde Kita: Am Modellprojekt Kitas bewegen – für die gute ge- sunde Kita, das von Juni 2007 - Juni 2012 im Bezirk Mitte beispielhaft durchgeführt wird, beteiligten sich 19 Träger mit insgesamt 38 Kindertageseinrichtungen. Mit folgenden Trägern wurde eine Vereinbarung abschlossen: Kindergärten City - Eigenbetrieb von Berlin, ORTE für KINDER GmbH, Eltern-Initiativ-Kindertagesstätte (EKT) „Die kleine Himmelswolke“ e. V., Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH (JuS), SOS-Kinderdorf Berlin-Moabit, Käpt’n Browser gemeinnützige GmbH, INA.KINDER.GARTEN gemeinnützige GmbH, Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius, Alegría e. V., Verein zur Förderung integrativer Erziehung e. V., Frecher Spatz e. V., Pfefferwerk Stadtkultur gemeinnützige GmbH, KINDER IN BEWEGUNG gemeinnützige GmbH (KiB), EKT Gänseblümchen e. V., Ki.E.Ka. e. V, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Berlin e. V., Türkischer Elternverein in Berlin und Brandenburg e. V., EKT Weiße Wolke e. V. und EKT „Wolke 7“ e. V. Aufgrund der sehr guten Erfahrungen aus diesem Mo- dellprojekt wird aktuell das „Berliner Landesprogramm Kitas bewegen – für die gute gesunde Kita“ in den Bezir- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10281 ken Mitte, Pankow, Reinickendorf und TreptowKöpenick implementiert. Anzahl und Namen der beteiligten Träger stehen noch nicht fest. Im Bereich der Tagespflege werden aktuell keine Mo- dellvorhaben durchgeführt. 3. Nach welchen Kriterien entscheidet die für Jugend zuständige Senatsverwaltung über den Abschluss entsprechender Vereinbarungen? Zu 3.: Ausgehend von der gesamtstädtischen und fachpolitischen Bedeutung werden die Vereinbarungen themenbezogen nach den Inhalten und Anforderungen des BBP, der Qualitätsvereinbarung Tagesbetreuung (QV-TAG) sowie den aktuellen Bezügen im Einvernehmen mit den beteiligten externen Partnern, Kita-Trägern und Bezirken/Akteuren geschlossen. 4. Auf welche Art und Weise fördert die für Jugend zuständige Senatsverwaltung entsprechende Modellvorhaben im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung nach § 25 KitaFöG? 5. Wie verfährt der Senat, wenn Modellversuche mit einem höheren finanziellen Aufwand als im Vergleich zu den allgemein geltenden Regelungen im Kita-Kostenblatt verbunden sind? Wer trägt die finanzielle Verantwortung? Zu 4. und 5.: Die Förderung der Modellvorhaben er- folgt differenziert nach Projektinhalt, beteiligten externen Partnern und Akteuren. Allen gemeinsam ist die finanzielle Unterstützung sowohl für Personal- als auch für Sachmittel , die Konsultationskitas werden darüber hinaus durch das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi) wissenschaftlich begleitet. Im „Berliner Landesprogramm Kitas bewegen – für die gute gesunde Kita“ übernimmt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) die gesamtstädtische Koordination sowie die Geschäftsführung des Landesprogrammes . Finanzmittel zur Unterstützung des „Berliner Landesprogramms Kitas bewegen – für die gute gesunde Kita“, des „Hauses der kleinen Forscher“ sowie den Konsultationskitas sind im Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2012/2013 abgebildet. Das Kita-Kostenblatt sieht explizit keine Mittel für Modellprojekte vor. Modellvorhaben, wie das „Berliner Landesprogramm Kitas bewegen – für die gute gesunde Kita und das „Haus der kleinen Forscher“, werden durch Landesmittel und durch die finanzielle Beteiligung externer Partner verwirklicht. 6. Für welchen Zeitraum besteht im Regelfall die För- derung im Rahmen einer Vereinbarung nach § 25 KitaFöG ? Zu 6.: Je nach konzeptioneller Gestaltung, Zielrich- tung und Größenordung sind die Förderungen von Mo- dellprojekten auf einen Zeitraum von 1 - 3 Jahren angelegt . 7. Wie wird gesichert, dass die Modellvorhaben wis- senschaftlich begleitet und Erkenntnisse/Erfahrungen verallgemeinert werden? 8. Nach welchen Kriterien entscheidet die für Jugend zuständige Senatsverwaltung über die Verstetigung von Modellvorhaben, die durch eine Vereinbarung nach § 25 KitaFöG bestehen und in welchen konkreten Fällen ist dies bereits geschehen? 9. Wie bewertet der Senat die Bereitschaft von Trä- gern von Einrichtungen, auch ohne Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung nach § 25 KitaFöG Modellvorhaben durchzuführen und unter welchen Voraussetzungen ist er bereit, die daraus erwachsenden Erkenntnisse /Erfahrungen zu verallgemeinern und regelhaft zu fördern , auch wenn dies mit höherem finanziellen Aufwand verbunden ist? Zu 7., 8. und 9.: Die wissenschaftliche Begleitung wird durch Eigenleistung der Partner, Kooperationen mit wissenschaftlichen Instituten oder durch das BeKi gesichert . Daraus resultierende Erfahrungen/Erkenntnisse werden durch entsprechende Berichte/Veröffentlichungen gesichert. Die Verstetigung von Modellvorhaben erfolgt unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen und fachpolitischen Bedeutung. In Abhängigkeit von entsprechenden Ergebnissen aus Evaluationen wird beispielsweise das Modellprojekt „Kitas bewegen“ aufgrund der positiven Evaluationsergebnisse aktuell als Berliner Landesprogramm verstetigt. SenBildJugWiss begrüßt die Bereitschaft von Kita- Trägern, Modellvorhaben zu initiieren und durchzuführen . Berlin, den 29. März 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2012) 2